3.931 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 70

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Wunderlich
Kanzlei Annette Wunderlich, Nymphenburger Str. 47, 80335 München 7116.9652345651 km
Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Wunderlich bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Scharrmann
sehr gut
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Timo Scharrmann
aus 169 Bewertungen Herr Scharrmann hat sich souverän unserer Sache angenommen und vertreten. Vielen Dank! (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey
Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey
Rechtsanwälte Gellhorn Schneider Fink & Stieg, Ostring 2, 47441 Moers 6628.3576430571 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 9 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, mit Frau Fink-Sobirey zusammenzuarbeiten, um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit zu lösen … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Wrozyna
Kanzlei Monika Wrozyna, Geleitsstraße 14, 60599 Frankfurt am Main 6827.4523656106 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Wrozyna ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weiß
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Weiß, Gögginger Str. 44, 86159 Augsburg 7062.9965468089 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weiß ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 64 Bewertungen Ich wurde von Herrn Weiß über mehrere Jahre hinweg in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten betreut. Zuletzt hat … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hohneck
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Rechtsanwalt Thomas Hohneck, Rheinallee 3a, 55116 Mainz 6806.0509159146 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 87 Bewertungen Herr Hohneck ist ein Rechtsanwalt, wie ich ihn sonst eigentlich nur aus dem Fernsehen kenne. Kompetent, freundlich und … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Götz
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Götz
Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik, Myliusstraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.0855789557 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Götz
aus 13 Bewertungen Ich kann RA Alexander Götz nur wärmstens weiter empfehlen! Er hat mich in einer heiklen Rechtslage sehr gut verteten … (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Kühne
Rechtsanwalt Jan Kühne
Kanzlei Jan Kühne, Josef-Bautz-Straße 32, 63457 Hanau 6841.2417941621 km
Beamtenrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Kühne
aus 6 Bewertungen Sehr geehrter, lieber Herr Kühne Sie haben für uns einen umgehenden Schulwechsel erreicht. Für meine Tochter und … (04.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Voltz
Rechtsanwalt Michael Voltz
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Antonienstraße 1, 80802 München 7118.4960687862 km
Sei nicht der Gefangene deiner Vergangenheit, sondern der Architekt deiner Zukunft.
Strafrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Voltz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 5 Bewertungen Herr Voltz ist sehr empfehlenswert, sehr kompetent und gibt einem die Ruhe und das Gefühl in guten Händen zu sein, was … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11 11, 04105 Leipzig 6981.1532485033 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
(17.01.2023) Erhielt schnell eine kurze aber ausreichende Erklärung des Anwaltsbüro's. Bin damit zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Thöne
Rechtsanwalt Oliver Thöne
Thöne, Bludau & Bitterberg | Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bachstr. 14, 37671 Höxter 6778.9908672913 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Thöne
Profil-Bild Rechtsanwalt George Steffen Andreas
sehr gut
Rechtsanwalt George Steffen Andreas
Kanzlei George Steffen Andreas, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg 7013.9768000165 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt George Steffen Andreas im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 84 Bewertungen Ich wurde stets über aktuelle Entwicklungen in meinem Prozess kurzfristig informiert. Auf meine Anfragen wurde … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver R. Klein
Rechtsanwalt Oliver R. Klein
Klein | Rechtsanwälte, Auguste-Kirchhoff-Straße 3, 66117 Saarbrücken 6767.1210830014 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver R. Klein
aus 8 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Klein hat einen der wichtigsten Prozesse in meinem Leben sehr erfolgreich zum Abschluss gebracht. … (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Nold
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Nold
Anwaltsbüro Schoen – Kiel – Nold, Mathildenplatz 4, 64283 Darmstadt 6837.1600273126 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Nold
aus 21 Bewertungen Ein freundlicher, zuverlässiger, korrekter und kompetenter Rechtsanwalt, so wie man es erwartet. Mein Anliegen wurde … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Pabst
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Pabst
Kanzlei Alexander Pabst, Winterfeldtstr. 1, 10781 Berlin 6973.7840376508 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Pabst ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Sehr schnelle Antwort und Reaktion und sehr höflich, sehr kompetent!! Ich bin sehr !! Super schnell.. Klasse. 100 % zu … (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Miksch
sehr gut
Kanzlei Frank Miksch, Otto-Seeling-Promenade 2-4, 90762 Fürth 7005.5954349691 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Miksch gerne zur Verfügung
aus 32 Bewertungen Herr Miksch ist menschlich und fachlich eine Choriphäe. Ich hatte bisher schon verschiedenste Rechtsfälle und durch … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Zünkler
Rechtsanwältin Martina Zünkler
Zünkler und Grether Rechtsanwältinnen, Potsdamerstraße 97, 10785 Berlin 6973.6956251023 km
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Anwaltshaftung • Verfassungsrecht • Schulrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Zünkler
(18.04.2020) Vielen Dank für die zeitnahe Antwort und die hilfreichen Informationen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Vincent Burgert
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Vincent Burgert
Burgert Krötz Rechtsanwälte, Rückertstr. 4, 80336 München 7118.1994000379 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Vincent Burgert im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 64 Bewertungen Zuerst möchte ich mich bei Herrn Dr. Burgert bedanken, dass er meinen Fall erfolgreich verteidigt hat. Dr. Burgert und … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Luyken
Kanzlei Günter Luyken, Bachemer Str. 89, 50931 Köln 6673.0807268781 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Luyken – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
steuerwerk PartG mbB, Engelblecker Straße Mönchengladbach 178-180, 41066 Mönchengladbach 6630.4331500953 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 10 Bewertungen Frau Werner ist überaus kompetent, freundlich und witzig dazu. Sie versteht ihr Handwerk und hat mich mehrfach bestens … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Federle
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Andreas Federle
Kanzlei Schust & Federle Rechtsanwälte, Lorenz-Bock-Str. 10, 78628 Rottweil 6930.3685427021 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Federle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 15 Bewertungen Nach einem Verkehrsunfall meiner Ehefrau hatte Herr Federle alles und zur vollständigen Zufriedenheit geklärt. TOP (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mortsch
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mortsch
Kanzlei Mortsch, Schloßstr. 11, 07407 Rudolstadt 6954.7598301585 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Mortsch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 18 Bewertungen Es ist nicht nur die rein juristische Sachkenntnis, die beeindruckend ist, sondern die Persönlichkeit des Anwalts, der … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha von Eicken
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha von Eicken
VON EICKEN - Rechtsanwälte -, Saargemünder Str. 25 c, 14195 Berlin 6971.4270051878 km
Ich helfe Ihnen in allen Bereichen des Verkehrsrechts weiter. Als AvD-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht sind Sie bei mir gut aufgehoben
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Sascha von Eicken
aus 23 Bewertungen Ich habe schnelle und kompetente Hilfe mit einem sehr positiven Ergebnis erhalten. Danke (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Elfenhardt
sehr gut
Herr Thomas Elfenhardt Kanzlei Elfenhardt, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6970.9916498704 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Elfenhardt
aus 97 Bewertungen Schnelle professionelle und erfolgreiche Schadensregulierung. Korrespondenz gewissenhaft kurzfristig und … (16.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.