3.960 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 76

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Gökhan Atmanli LL.M.
Rechtsanwalt Gökhan Atmanli LL.M.
Rechtsanwalt Gökhan Atmanli LL.M., Taunusstraße 38, 60329 Frankfurt am Main 6825.3100522007 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Gökhan Atmanli LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Er war sehr höflich und hat alle meine Fragen beantworten können. Danke für die Hilfsbereitschaft! (16.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Warns
Rechtsanwalt Volker Warns
Volker Warns, Kirchplatz 2, 19217 Rehna 6768.7253446585 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Warns gerne zur Verfügung
(15.06.2021) Der Anwalt hat echt Ahnung, von den was er sagt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Welsch
Rechtsanwalt Jan Welsch
Rechtsanwälte Rohrer & Kollegen, Untere Laube 29, 78462 Konstanz 6993.646023957 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • IT-Recht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Welsch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Sehr angenehm war die rasche Terminvergabe. Auch das sachkundige Eingehen auf unsere Bedürfnisse ist positiv … (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange
Rechtsanwaltskanzlei Dorothea Hänel-Lange, Am Steintor 6, 06112 Halle (Saale) 6950.0987138874 km
Ihr Recht hat Vorfahrt!
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 131 Bewertungen Einfach sehr tolle Beratung u Vertretung (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Jaekel
Rechtsanwalt Alexander Jaekel
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Pichelsdorfer Straße 61, 13595 Berlin 6962.9884771641 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Jaekel ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
(08.06.2023) Schnelle Reaktion, sofortige Umsetzung, freundlich und transparent
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Raczek
Rechtsanwalt Roman Raczek
RACZEK RECHTSANWÄLTE, Elmenhorststraße 7, 22767 Hamburg 9316.5849925308 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Roman Raczek
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Coerper
sehr gut
KEIL|SUCHER|COERPER, Flachsmarktstraße 9, 55116 Mainz 6806.3883714315 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Coerper ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 33 Bewertungen Ich bin froh, dass ich diesen Termin ausgemacht habe. Eine Terminvergabe erfolgte sehr kurzfristig, Herr Coerper hat … (11.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld
sehr gut
Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld
HSP RECHT Raddatz & Leifeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg 6719.6920639722 km
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrandt)
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld
aus 40 Bewertungen Herr RA Leifeld hat in meinen Rechtsanglegenheiten eine sehr umfangreiche Sachkenntnis und Akribie an den Tag gelegt; … (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Tamoschus
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Tamoschus
Inselmann - Tamoschus, Elisabethstr. 41, 06844 Dessau-Roßlau 6945.737318914 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sven Tamoschus bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 26 Bewertungen Herr RA Tamoschus hat es geschafft eine Verhandlung vor Gericht abzuwenden, so das ein Strafbefehl in akzeptabler Höhe … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher gerne zur Verfügung
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Patz
Rechtsanwalt Andreas Patz
Runkel Patz Rechtsanwälte Partnerschaft, Mannheimer Str. 256, 55543 Bad Kreuznach 6790.1500702961 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Patz
(19.01.2023) Top.
Profil-Bild Rechtsanwalt Eric Knechtel
Rechtsanwalt Eric Knechtel, Kahrener Str. 19, 54439 Saarburg 6718.5924871715 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Eric Knechtel
(08.03.2022) Freundliche, schnelle und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Zabel
Rechtsanwalt Ronald Zabel
Anwaltskanzlei Zabel Meinke, Warnowallee 31C, 18107 Rostock 6806.6583729343 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ronald Zabel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
(04.01.2023) Sehr nette Beratung am Telefon . Top
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn
Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn
Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn, Friedrichstraße 294, 42551 Velbert 6660.3056088838 km
Recht - einfach erklärt!
Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Frau Bolgehn hat mir in einer Verkehrsrechtssache schnell und äußerst kompetent geholfen. Aufgrund ihrer richtigen … (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko R. Spänle
Rechtsanwalt Marko R. Spänle
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marko R. Spänle für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
Kanzlei Bahner, Vestri-Garðsauki 0, Hvolsvöllur 861, Island 4778.2070341754 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane L. Bahner im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
(21.09.2021) Frau Bahner ist schnell, engagiert und sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
Oehlmann Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater, Heiligenstädter Str. 20, 37327 Leinefelde 6856.3193959348 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Oehlmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 5 Bewertungen Die Kanzlei Oehlmann ist aufgrund ihrer Spezialisierung auf Erbrecht sehr zu empfehlen.Danke für die kompetente und … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rena Peters
Rechtsanwältin Rena Peters
pro reo - Kanzlei für Strafrecht, Rathausstraße 3, 88212 Ravensburg 7015.2464447323 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rena Peters bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Zipper
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Zipper
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9155421383 km
Geht nicht - gibt’s nicht. Es wird ausgekämpft.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 307 Bewertungen Hat mich absolut kompetent und erfolgreich bei einer Sache vertreten . Sehr nettes und zuverlässiges Personal . … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Manhart
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin Manhart
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ - Dieter Hildebrandt (1927 – 2013)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Benjamin Manhart ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
aus 56 Bewertungen Herr Hartmann glänzt mit Fachwissen und geht interessiert auf jegliche anliegen ein. Herr Hartmanns Recherchen sind … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Safak Esen
sehr gut
Rechtsanwalt Safak Esen
Anwaltskanzlei ESEN, Hamburger Allee 43, 30161 Hannover 6767.3623268258 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Migrationsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Safak Esen
aus 14 Bewertungen Er ist freundlich und auch in Englisch sehr flexibel. Er wird Ihnen Ratschläge geben, was zu tun ist, und in den … (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Lavinia Ebert
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Lavinia Ebert
Kanzlei Ebert & Schwegler, Charlottenstraße 81, 72764 Reutlingen 6950.0283600854 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Lavinia Ebert
aus 94 Bewertungen Sandra Ebert ist eine Anwältin die mit Herz und Blut bei der Sache ist, sich für Ihre Mandant*Innen einsetzt und Ihnen … (20.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
Anwaltskanzlei Ralf H. Schröper, Schulstraße 38, 04668 Grimma 7009.0441750239 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf H. Schröper - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 11 Bewertungen Die Anwaltskanzlei Schröper ist eine klare Empfehlung! Völlig aufgelöst habe ich mich an die Kanzlei gewandt, es wurde … (26.11.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.