4.708 Anwälte für Familienrecht | Seite 197

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer
Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0216746374 km
Erbrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Familienrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer
(28.05.2024) Eine hartnäckige, präzise Anwältin. Sie erklärt genau, zeigt den Weg vor, beantwortet Fragen und lässt auch Ideen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Dietz
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Dietz
DIETZ RECHTSANWÄLTE, Danneckerstr. 37, 70182 Stuttgart 6931.8514255454 km
Strukturiert - Schnörkellos -Schnell
Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Familienrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Dietz
aus 168 Bewertungen Die Kanzlei Dietz arbeitet sehr effektiv und schnell. Unterlagen und Briefe werden in kürzester Zeit erstellt und … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Strauch
Rechtsanwalt Christof Strauch
Strauch Rechtsanwälte, Hans-Thoma-Str. 10, 60596 Frankfurt am Main 6826.3331359982 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Familienrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christof Strauch
aus 7 Bewertungen Lost and don't know what to do in your Kindeunterhalt case. Best person to contact in Frankfurt is Christof … (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner, Talstr. 25, 07545 Gera 6991.3682818335 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Familienrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Schneller Termin, sehr gute und ehrliche Beratung. (20.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Familienrecht

Fragen und Antworten

  • Familienrecht: Welches Gericht ist zuständig?
    Bei Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit Familiensachen sind die Familiengerichte – eine gesonderte Abteilung im Amtsgericht – zuständig. § 111 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) listet auf, wann Familiensachen vorliegen. Grundsätzlich besteht vor Familiengerichten Anwaltszwang, d. h. man muss sich von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Familienrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Familienrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Familienrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Familienrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Familienrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Familienrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Familienrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Familienrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Rechtsanwalt Familienrecht ᐅ Persönlich und kompetent

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist hauptsächlich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 1297 - 1921 BGB geregelt. Es betrifft vor allem das Verhältnis der Menschen, die durch Verlöbnis, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. In den §§ 1773 - 1921 BGB werden Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft festgelegt, die aber eine verwandtschaftliche Beziehung nicht zwangsläufig voraussetzen. Bei Lebenspartnerschaften finden die Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) Anwendung.

Besonders hervorzuheben sind die Regelungen zur Ehe. Denn diese reichen von der Verlobung über die Ehe bis hin zur Scheidung und dem Unterhalt.

Unter einer Ehe ist generell die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen. Die beiden leben grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wonach die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen, der allerdings notariell beurkundet werden muss. Die Eheleute können so in gewissen Grenzen von den gesetzlichen Regelungen abweichen und einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder den Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt oder dessen Modifikation vereinbaren. Sollte es dann zu einer Trennung der Eheleute kommen, können dort auch die Scheidungsfolgen vertraglich geregelt werden.

Nach den Vorschriften des BGB hat der weniger verdienende und durch die Ehe benachteiligte Ehegatte (z. B. ohne Arbeit wegen Kindererziehung) Anspruch auf Trennungsunterhalt, der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen bemisst.

Der nacheheliche Unterhalt wird allein nach der Scheidung bezahlt und kann nur unter strengen Voraussetzungen verlangt werden, da ab diesem Zeitpunkt jeder für sich selbst sorgen soll, §§ 1569 ff. BGB.

Die Kindschaftssachen betreffen überwiegend die elterliche Sorge, das Umgangsrecht sowie den Unterhalt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dem Unterhaltspflichtigen der sogenannte Selbstbehalt verbleiben muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bei Minderjährigen beträgt dieser grundsätzlich 900 Euro, bei volljährigen Kindern 1100 Euro. Nach der Düsseldorfer Tabelle wird das Kindergeld für Minderjährige vom Unterhaltsbedarf hälftig in Abzug gebracht, während es bei einem Volljährigen vollständig abgezogen wird.

In der Regel haben beide Elternteile das Sorgerecht, sofern sie miteinander verheiratet sind. Ist dies nicht der Fall, steht zunächst allein der Mutter die elterliche Sorge zu. Falls es dem Kindeswohl entspricht, kann auf Antrag aber auch beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht übertragen werden.

Bei gerichtlichen Verfahren sind die Familiengerichte zuständig. § 111 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) listet auf, wann Familiensachen vorliegen. Über § 113 FamFG ist die Zivilprozessordnung (ZPO) anwendbar. Grundsätzlich besteht nach § 114 FamFG vor Familiengerichten Anwaltszwang.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Familienrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Familienrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.