3.939 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Blank
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Blank
Kanzlei Tobias Blank, Herbststr. 24, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.6003201277 km
Streiten wo nötig, Schlichten wo möglich - Anwaltliche Vertretung erfordert Augenmaß
Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tobias Blank im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 171 Bewertungen Einfach top (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
sehr gut
Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
Rechtsanwaltskanzlei Benedikt A. Stehle, Nymphenburger Str. 38, 80335 München 7117.0457299876 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 73 Bewertungen Von der Rechtsberatung kann ich nur das Beste sagen, der .Anwalt ist kompetent, sehr nett und kümmert sich um seine … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Brandt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, Am Markt 15, 18209 Bad Doberan 6799.5635293803 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Caroline Brandt
aus 140 Bewertungen Die Berater zeigten eine bemerkenswerte Kompetenz und ein tiefes Verständnis für meine individuelle finanzielle … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wieland
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Wieland
Wieland Rechtsanwälte, Rheinweg 23, 53113 Bonn 6696.605737998 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Wieland im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Für meinen Fall einer Neubeurteilung kann ich Hr. Wieland und seiner Kanzlei berechtigte 5 Sterne und meine Empfehlung … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7061.0009255998 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Selina Riemer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
(14.05.2024) Eine sehr freundliche und kompetente rechtsanwältin. Sehr gutes Fachwissen Kann ich nur empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M.
Fachkanzlei für Versicherungs- und Verkehrsrecht, Von-Vincke-Str. 5-7, 48143 Münster 6663.4546052165 km
"Viele tun was sie können - ich kann was ich tue"
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 55 Bewertungen Herr Klotz hat meine Erwartungen absolut erfüllt. Die Angelegenheiten wurden schnell und in meinem Sinne bearbeitet. … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enver Schrömbgens
sehr gut
Kanzlei es:c, Franz-Ludwig-Str. 21, 54290 Trier 6716.8191967442 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Enver Schrömbgens ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 37 Bewertungen Ich kann Enver Schrömgens nur unendlich danken für seine fundierte, konzentrierte, hochkompetente Begleitung einer … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
Kanzlei Joachim Genge, Kreuzbergstr. 42, 10965 Berlin 6975.000802941 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
(26.11.2020) Es muy seguro y agradable hablar con Herr Genge. El telefono no es un buen instrumento para la consulta, muy bajo y …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Horch
Rechtsanwalt Tilman Horch
LUTZ Rechtsanwälte, Jakobstr. 20, 70182 Stuttgart 6931.609691338 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tilman Horch gerne zur Verfügung
(05.05.2016) Ich habe die Kanzlei Lutz in Sachen "Widerrufsjoker" in Anspruch genommen und war sehr zufrieden mit ihr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Egner
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Egner
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1542067236 km
Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Egner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 38 Bewertungen Durch eine Empfehlung bin ich an Herrn RA Felix Egner geraten. Seit dem ersten Tag wurde ich sehr gut beraten und das … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nika Burakova
sehr gut
Rechtsanwältin Nika Burakova
Kanzlei Nika Burakova, Oberdorfstraße 3, 78337 Öhningen 6975.2774338333 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nika Burakova im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Ich möchte Frau Burakova wirklich für ihre Arbeit und den gewonnenen Fall danken! Ich bin froh, dass sie es war, die … (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Dobberke
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Daniel Dobberke, Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin 6985.6862425854 km
Beamtenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Dobberke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 99 Bewertungen Ich habe von meinem noch Arbeitgeber eine Kündigungsandrohung und im weiteren Verlauf auch eine nicht gerechtfertigte … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Schmidt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Andrea Schmidt, Magdeburger 24, 06366 Köthen (Anhalt) 6934.6318149136 km
Mir ist eine Beratung auf Augenhöhe wichtig. Mandant und Anwalt müssen sich gegenseitig vertrauen, denn nur als Team erzielt man gute Ergebnisse.
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Schmidt
aus 73 Bewertungen Eine sehr nette arrangierte Anwältin. Immer ein liebes Wort und ein offenes Ohr . Würde ich im Freundes- und … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ilja Schneider
Rechtsanwalt Ilja Schneider
Rechtsanwalt Ilja Schneider, Berliner Freiheit 3, 28327 Bremen 6680.3909893089 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ilja Schneider ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
(18.01.2016) Herr Rechtsanwalt Schneider hat meine Schadensansprüche kompetent und schnell bearbeitet. Meine Ansprüche gegenüber …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Stenzel
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Stenzel
Speker Nierhaus Stenzel Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS), Königstr. 8, 47051 Duisburg 6637.5657176331 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marc Stenzel
aus 34 Bewertungen Herr RA Stenzel hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit bestens beraten und meine Ansprüche bestmöglich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk, Kanzlei Löhr und Kollegen GbR, Solgerstr. 8, 90429 Nürnberg 7012.0273682161 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 19 Bewertungen Professionalität, Schnelligkeit, Seriosität, Organisation, Menschlichkeit, Respekt und alles, was man von einem … (08.02.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Yves Wiemann
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Yves Wiemann
Whymper Rechtsanwalt Yves Wiemann, Melanchthonstraße 14, 10557 Berlin 6971.8129279285 km
Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Weg der richtige! (Seneca) Es ist noch nichts verloren! Ich werde mich von Anfang an für Ihre Interessen stark machen und Ihnen zur Seite stehen.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Fachanwalt für Strafrecht Yves Wiemann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 13 Bewertungen Es war lange Prozesse aber mit Erfolg (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
sehr gut
Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht Hamburg, Landwehr 25, 22087 Hamburg 6721.9138158104 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 117 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Ahmadi ist eine kompetente und sehr nette Anwältin für Strafrecht, hat uns super klasse … (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt R. Philipp Bohlmann
Anwaltskanzlei R. Philipp Bohlmann, Papenreye 53, 22453 Hamburg 6715.4490684531 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt R. Philipp Bohlmann
aus 7 Bewertungen Sehr fachliche und einfühlsame Überzeugungsarbeit vor Gericht. Sowie eine gute Vorbereitung. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
sehr gut
Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Patricia Stark vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR)
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR)
Kanzlei Hery, Adam-Karrillon-Straße 19, 55118 Mainz 6805.7476246068 km
„Medicus curat, advocatus defindit“ - Ihr Anliegen trifft meine Leidenschaft! Online Terminbuchung unter https://medizinrecht-hery.de/
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Pflegerecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Daniela Hery LL.M. (MedR) ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 22 Bewertungen Ich habe in Frau Hery eine hochkompetente und zugleich sehr einfühlsame Anwältin kennengelernt, die mich durch eine … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwaltskanzlei Maik Kotzian, Krischanweg 6-7, 18069 Rostock 6809.5407313247 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Maik Kotzian unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(22.02.2024) Bekam kurzfristig einen Termin und wurde gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Klein
Rechtsanwalt Benedikt Klein
KBM Rechtsanwälte | Notar, Giersstr. 22, 33098 Paderborn 6744.2364115048 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt Klein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
(13.05.2024) helfen sie mir aus dieser straftat Station su1 , bitte endlich raus.
Profil-Bild Avocat associé Anne Hertzog
Avocat associé Anne Hertzog
Wies & Hertzog, 46, rue Glesener, 1630 Luxemburg, Luxemburg 6692.7930458251 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Rechtsanwältin Frau Avocat associé Anne Hertzog gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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