3.937 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 57

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Klemme
sehr gut
Kanzlei Alexander Klemme, Strafverteidiger, Niederwall 59, 33602 Bielefeld 6714.798857603 km
Optimal ist ein Leben, welches mit Straffreiheit einhergeht...mitunter gerät man aber im Leben in schwierige Situationen, in denen man/frau sich leider falsch und fehlerhaft verhalten kann...Anwalt AK
Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Klemme
aus 551 Bewertungen Herr Klemme ist ein äußerst sympathischer und authentischer Anwalt. Er ist flexibel, empathisch und gibt … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
sehr gut
Johlige, Skana & Partner | BUNDESWEITE VERTRETUNG, Kurfürstendamm 167, 10707 Berlin 6970.5279079408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
aus 162 Bewertungen Ich möchte diese Gelegenheit nutzen,um Ihnen meinem aufrichtigen Dank für Ihre herausragende rechtliche Unterstützung … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jost Ferlings
sehr gut
Rechtsanwalt Jost Ferlings
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2029694009 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jost Ferlings
aus 79 Bewertungen Sehr gute Kommunikation (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Angele LL.M.
sehr gut
ANGELE Rechtsanwaelte, Eurener Straße 10, 54294 Trier 6716.1716733092 km
Fachanwalt Strafrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Angele LL.M.
aus 20 Bewertungen Sehr guter Anwalt. Zuverlässig, kompetent. Wirklich gut👍🏻 (26.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender, Stahlstr. 22, 42281 Wuppertal 6672.2409917676 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc Flender
aus 7 Bewertungen Sofort Geantwortet. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gänssle
Rechtsanwalt Michael Gänssle
Gänssle & Gras Rechtsanwälte, Alleenstr. 66, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.8418121081 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Gänssle im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen korrekte aussage vom anwalt (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwälte Kanzlei Distler, Hauptstr. 15, 63897 Miltenberg 6884.6313183721 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Distler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(12.07.2020) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
sehr gut
Kanzlei Sabine Veronika Berndt, Ahornweg 19, 14476 Potsdam 6960.2195318584 km
Wo andere aufhören, fangen wir erst an.
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
aus 34 Bewertungen Sehr professionelles Arbeiten, gute Kommunikation mündlich sowie schriftlich und überhaupt ein sehr nettes Team. Danke … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mihdi Acar
Rechtsanwalt Mihdi Acar
Anwaltskanzlei Acar, Georgstr. 18, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.0943183536 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Mihdi Acar - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(21.09.2023) Hervorragende Kommunikation mit Herrn Acar. Er kümmert sich sehr professionell und engagiert. Wirklich sehr zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häusele
Rechtsanwalt Michael Häusele
Anwaltskanzlei Hubich, Häusele & Trautner, Raudtener Str. 11, 90475 Nürnberg 7019.2510159855 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Häusele im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Borowski
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Borowski
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf 6645.7322039174 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Borowski vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 58 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Unterstützung in meinem Fall. Herr Borowski war immer erreichbar oder konnte zeitnah und … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hoogen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Hoogen LL.M.
HAFEN | MÜLLER | HOOGEN Rechtsanwälte PartGmbB, Eisenbahnstr. 23, 77815 Bühl 6869.0778425783 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • IT-Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Strafrecht • Erbrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Robert Hoogen LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 84 Bewertungen Hiermit kann ich bestätigen, das die Arbeit der Anwälte in diesem Hause gut und detailliert bearbeitet wird. Bei mir … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 13 Bewertungen Her Johannes Haufs-Brusberg hat mich erstklassig verteidigt. Immer wieder gerne!!! (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Eifert
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Eifert
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Carmen Eifert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 48 Bewertungen 2020 vertrat mich Frau Eifert das erste Mal als Anwältin in Sachen Familienrechts zwecks Scheidung. Doch dies sollte … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Ebert
Rechtsanwalt Tobias Ebert
Prof. Versteyl Rechtsanwälte, Ellernstraße 42, 30175 Hannover 6769.029884255 km
Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Tobias Ebert
(26.03.2024) Sehr schnelle, freundlich und kompetente Beratung. Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Görlitz
sehr gut
RECHTSANWALT M. GÖRLITZ, Herrenstraße 3, 06618 Naumburg (Saale) 6959.0617570855 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Michael Görlitz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 19 Bewertungen Für mich war es die erste Erfahrung mit einem Anwalt und ich bin sehr zufrieden. Durch seine Erfahrung konnte er mir … (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Bogdahn gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Hat zu seiner guten Laune immer auch gute Ideen zur Rechtberatung und Begleitung bei Gericht. Absolut zu empfehlen. (21.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Müller
Rechtsanwalt Andreas Müller
p24, Pettenkoferstrasse 24, 80336 München 7118.2467555509 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Müller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Sehr gute Kenntnis des Rechtssystems und dem angemessenen und klugen Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Schilling
Rechtsanwalt Fabian Schilling
Anwaltskanzlei Fabian Schilling, Halbmondstr. 2, 74072 Heilbronn 6912.9524749199 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fabian Schilling gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Herr Schilling ist sehr freundlich und kompetent. (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog LL.M.
Dr. Herzog Rechtsanwälte, An der Burgermühle 4, 83022 Rosenheim 7170.8060757413 km
Mandanten sagen, wir seien fachlich kompetent, einfühlsam & menschlich, souverän & professionell, gewissenhaft und effizient, Anwalt aus Leidenschaft und mit Begeisterung. Überzeugen Sie sich selbst!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog LL.M.
aus 302 Bewertungen Dr. Herzog hat mein Verfahren zu meiner besten Zufriedenheit klären können. In jedem Fall immer wieder gerne. (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Müller
Kanzlei Stefan Müller, Von-Goerschen-Str. 12, 52146 Würselen 6628.3585537089 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Müller
aus 5 Bewertungen Sehr zuverlässig und kompetent. (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alina Niedergassel
sehr gut
Rechtsanwältin Alina Niedergassel
Consultatio Strafverteidiger, Johnsallee 2, 20148 Hamburg 6719.2773843431 km
Die Starke Stimme an Ihrer Seite im Strafrecht.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Alina Niedergassel
aus 16 Bewertungen Ich stellte die Frage, ob ab dem 01. April der Handel mit Cannabis-Samen erlaubt ist. Sie erklärte mir, daß z.Zt. in … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Grauel
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Grauel
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Grauel im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Unsere Erfahrung mit RA Frau Graul sind sehr gut. Ebenfalls positiv ist die zeitliche Abfolge der Beratung. Gerade im … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Batereau
Rechtsanwalt Walter Batereau
Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare, Bergstr. 10, 48143 Münster 6662.6842389396 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Batereau bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
(05.10.2022) Innerhalb von 24 Std den Erst-Termin, wohlwollender Empfang

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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