3.971 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Albrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Albrecht
H/T Defensio Strafverteidiger, Prinzenstraße 9, 44135 Dortmund 6676.4493532349 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Albrecht gerne zur Verfügung
aus 234 Bewertungen In meinem Fall handelte es sich um eine wirklich komplexe Vorwurfskette aus 2 parallel zueinander bestehenden und … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Fütterer
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Fütterer
Rechtsanwaltskanzlei Fütterer, Bremer Str. 19a, 44135 Dortmund 6677.2359473163 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Marina Fütterer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 200 Bewertungen Frau Fütterer hat mir sehr geholfen während meiner Fragen zum Bereich Arbeitsrecht. Sie hat sich sogar während ihres … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Weber
Kanzlei Werner Weber, Lindestr. 6, 97469 Gochsheim 6930.4982654734 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Weber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
(28.04.2023) freundlich,schnell,profi,sachlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schlicht
Kanzlei Michael Schlicht, Eugen-Schreiber-Str. 27, 68623 Lampertheim 6841.6111626224 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Schlicht
(09.04.2016) Ich habe Herrn Schlicht in mehreren Angelegenheiten ein Mandat erteilt, welche allesamt zu meiner Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Müller
Rechtsanwältin Nadja Müller
Stirnweiss und Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kirchheimer Straße 94-96, 70619 Stuttgart 6935.3368091628 km
Kein Sieger glaubt an den Zufall.
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Nadja Müller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefania Secolo
Kanzlei Stefania Secolo, Chaussestr. 22, 10115 Berlin 6973.0723309146 km
Strafrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefania Secolo ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
(03.07.2023) Alles in allem bin ich äußerst zufrieden mit der Leistung meiner Anwältin. Sie hat meine Erwartungen übertroffen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Lehr
sehr gut
Kanzlei Lehr, Karl-von-Drais-Straße 9, 78239 Rielasingen-Worblingen 6968.2933809655 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Lehr – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 45 Bewertungen Herr Lehr überzeugt mit Fachwissen und Kompetenz. In kürzester Zeit hat er mit seinem ruhigen und überzeugenden … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Haardt
sehr gut
Rechtsanwalt Haardt, Sulzbacher Str. 48, 90489 Nürnberg 7012.4661748866 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jonas Haardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 10 Bewertungen Hat mir steht's mit Rat und Tat beiseite und hat meine Verfahren immer zu dem mir bestfallenden Urteil gedreht (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
sehr gut
Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
Kanzlei Nurgül Akyüz, Burgundenring 13, 65428 Rüsselsheim 6815.1119398469 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Nurgül Akyüz im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 26 Bewertungen Fr.Akyüz ist ein Anwalt,dem ich jederzeit vertrauen kann,sie hört Ihnen unvoreingenommen zu,kann sich in Sie … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin und Notarin Martina Notthoff, Rhododendronweg 4, 30559 Hannover 6773.9453735973 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Notthoff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Paetzelt
sehr gut
Boysen & Paetzelt, Rudolfstr 17, 99092 Erfurt 6921.1868916912 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Fabian Paetzelt
aus 15 Bewertungen Herr Paetzelt ist der beste und fähigste Rechtsanwalt!!! Mit besten Grüßen Michael Schulz (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Rechtsanwälte Stegmann und Taupp, Erthalstr. 4, 63739 Aschaffenburg 6862.1412354861 km
Loyalität und konsequente Rechtsdurchsetzung
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Stegmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Absolut professionell. Hervorragende Rechtsberatung mit klarer und für Laien verständlicher Einschätzung der … (12.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Loebisch
Rechtsanwalt Stefan Loebisch
Kanzlei Stefan Loebisch, Luragogasse 5, 94032 Passau 7211.0268008909 km
Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Loebisch
Profil-Bild Rechtsanwalt André Liedke
sehr gut
Anwaltskanzlei Liedke, Rosa-Luxemburg-Str. 42, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.0433793938 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt André Liedke
aus 11 Bewertungen schnelle Reaktion, kompetente Beratung (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Berndt
sehr gut
Kanzlei Alexander Berndt, Lange Straße 77/78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Berndt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 35 Bewertungen Einfacher unkomplizierter Kontakt. Bleibt bis zum Schluß am Fall dran und setzt sich dafür ein. Uneingeschränkt zu … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tröster
Kanzlei RA Michael Tröster, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.), Ludwig-Lepper-Straße 19, 33604 Bielefeld 6715.7186984415 km
Niemals aufgeben!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tröster ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Vielen dank, Hr. Törster für alles! Ich kann Sie jedem Empfehlen, wer rechtliche Hilfe benötigen! Sie macht alles 100%! (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl
BRSH Rechtsanwälte, Wackerstr. 9, 88131 Lindau (Bodensee) 7032.8804142164 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Paul
Rechtsanwältin Gabriele Paul
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1180486069 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gabriele Paul
(28.07.2019) Frau Paul hat mich sehr umfassend und kompetent in einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten. Sie hat alle …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Wilhelm Köhncke
sehr gut
Kanzlei Köhncke, Heußweg 25, 20255 Hamburg 6716.2595895092 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jan Wilhelm Köhncke für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 21 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Köhncke berät und vertritt unser mittelständisches Unternehmen seit längerem fachlich exzellent, … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klement
Kanzlei Klement, Hennebergerstr. 7, 97711 Maßbach 6920.5760020804 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klement ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Rinker
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Rinker
Kuhnigk & Rinker Fachanwälte und Notar, Oranienburger Str. 83, 13437 Berlin 6966.504462355 km
Mit fachlicher und sozialer Kompetenz kämpfe ich für Ihr Anliegen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Rinker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 21 Bewertungen Herr Rinker ist ein sehr guter Anwalt, er hat mir aus einer sehr ernsten Lage geholfen ohne wirkliche Strafe. Wenn ich … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adolf Robert Pamatat
Kanzlei Adolf Robert Pamatat, Dr.-Geldmacher-Straße 36, 41540 Dormagen 6658.9254136868 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Adolf Robert Pamatat vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Kanzlei Sylvia Schöne-Köppche, M.mel., Waldstraße 37, 04105 Leipzig 6980.8692656678 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bambor
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Bambor
Rechtsanwalt Bambor, Im Defdahl 10 B, 44141 Dortmund 6678.224695553 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Bambor bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
aus 40 Bewertungen Herr Bambor hat mich sehr überrascht,den in seinem Gebiet Verkehrsrecht ist er ein Meister! Ich kann mich nur noch mal … (10.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.