3.940 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 67

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Hoepffner, Gebhardtstr. 2, 90762 Fürth 7005.358217152 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 63 Bewertungen Ich kann Herrn RA Hoepffner nur bestens empfehlen! Er hatte mich sowohl jetzt, als auch in der Vergangenheit immer … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Fehrensen
sehr gut
Rechtsanwältin Christa Fehrensen
Rechtsanwaltskanzlei Christa Fehrensen, Lotzestr. 9a, 37083 Göttingen 6825.5223446038 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Christa Fehrensen – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 12 Bewertungen Ein Sub-Unternehmen aus Kassel hat sich ein halbes Jahr geweigert für den entstandenen Wasserschaden aufzukommen. Frau … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adalbert Schlabowski
Adalbert Schlabowski, Wittelsbacherallee 66, 60385 Frankfurt am Main 6827.2303084824 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Adalbert Schlabowski ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
(12.02.2022) Sehr kompetente Beratung im Werkvertragsrecht. Er hat mir sehr geholfen und sich Zeit genommen! Mit dem Ergebnis bin …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert
Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert
Müller & Schubert Rechtsanwälte OG, Nonntaler Hauptstr. 59, 5020 Salzburg, Österreich 7233.1566901949 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Speker
Rechtsanwalt Dirk Speker
Speker Nierhaus Stenzel Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS), Königstr. 8, 47051 Duisburg 6637.5657176331 km
Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Speker ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
aus 7 Bewertungen Herr RA Dirk Speker ist ausgezeichnet! Ich wandte mich mit einer dringenden Angelegenheit an die Kanzlei und das … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Theodoros Germalidis
Rechtsanwalt Theodoros Germalidis
VICARII Rechtsanwälte, Stafflen­berg­straße 38, 70184 Stuttgart 6932.0831894312 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Theodoros Germalidis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
(17.02.2024) Rechtsanwalt Germalidis ist seit Jahren der Anwalt meines Vertrauens und sehr zu empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Colonnaden 104, 20354 Hamburg 6719.4550024259 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
aus 108 Bewertungen Ich habe Dr.Böttner bereits zum 3. Mal betraut und wie gewohnt von Beginn an schnell, effektiv, maximal professionell … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Müller
Rechtsanwältin Nadja Müller
Stirnweiss und Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kirchheimer Straße 94-96, 70619 Stuttgart 6935.3368091628 km
Kein Sieger glaubt an den Zufall.
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Nadja Müller im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Dreher
sehr gut
Kanzlei Yvonne Dreher, Brandensteinweg 6, 13595 Berlin 6964.205283664 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Dreher - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 27 Bewertungen Sehr kompetent und super Sympathisch. (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Seebald
Rechtsanwältin Monika Seebald
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Seebald unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg
Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg
Dr. Stock & Wullenkord, Detmolder Str. 17, 33604 Bielefeld 6715.0098544558 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 5 Bewertungen Gutes Gespräch (05.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE für STRAFRECHT), Schloßstr. 26, 12163 Berlin 6973.658617154 km
Gehen Sie zum Arzt, möchten Sie von ihm bestmöglich beraten und behandelt werden und zwar so, als wäre er selbst der Patient. So verstehe ich meinen Beruf als Fachanwalt für Strafrecht.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georg C. Schäfer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 17 Bewertungen Absolut Top Anwalt,Vielen Dank Herr Schäfer für meinen Freispruch.Ohne sie hätte ich niemals Recht bekommen.Bin dafür … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Uwe Posern
Kanzlei Posern, Neustädtischer Markt 22, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.4384489314 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Uwe Posern ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen immer wieder gern, bei der nächsten Rechtsstreitigkeit (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schenke
sehr gut
Anwaltskanzlei Schenke, Pappelallee 1, 29640 Schneverdingen 6724.8461688101 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Julia Schenke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 11 Bewertungen Ich kann Frau RAin Schenke bestens weiterempfehlen. Ich hatte ein Beratung in einer Unterhaltsangelegenheit und wurde … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.
Kanzlei Janus Galka, John-Skilton-Straße 4b, 97074 Würzburg 6924.5173352011 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 50 Bewertungen kurze, rasche und klare Beantwortung (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Georg Eder
Rechtsanwalt Florian Georg Eder, Goldschmiedgasse 6, 83395 Freilassing 7225.4838347669 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Georg Eder
aus 5 Bewertungen Gute und ehrliche Einschätzung der arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Österreich (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler
plan C - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug, Landwehrstr. 37 RGB, 80336 München 7118.3543900478 km
"Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung“ Bei uns werden Sie nicht nur juristisch erstklassig beraten, sondern fühlen sich auch gut aufgehoben – wir nehmen uns noch persönlich Zeit für Sie!
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 88 Bewertungen Vielen Dank für Ihre schnelle Beratung. Sie haben mir sehr geholfen und mir viel Geld damit erspart. (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht
sehr gut
Die Verkehrsrechtsboutique Tim Geissler Rechtsanwalt, Morianstr. 10, 42103 Wuppertal 6670.1698571503 km
Wenn es um ihren Führerschein und die Freiheit zu fahren geht! Ich gebe für sie „Vollgas.“
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht gerne zur Verfügung
aus 166 Bewertungen gerne empfehle ich Sie weiter! (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hannes
Rechtsanwaltskanzlei Hannes, Hauptsraße 46, 65375 Oestrich-Winkel 6790.2705072801 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Hannes gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen sehr gut sehr freundlich sehr gerechtigkeit sehr faireir gerechter, (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grzimek
Grzimek, Wegelein & Partner Rechtsanwälte, Joachimsthaler Straße 15, 10719 Berlin 6971.7018104703 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Grzimek
(06.05.2022) Świetny prawnik. Polecam serdecznie.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Steinheimer
sehr gut
HISPANOLEGAL | Anwaltskanzlei Jörg Steinheimer, Herrnackerstr. 21, 90425 Nürnberg 7010.09456223 km
"La defensa es lucha, lucha por los derechos del acusado en conflicto con los órganos del Estado" (Hans Dahs, abogado penalista alemán)
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg Steinheimer
aus 10 Bewertungen I was wrongly accused of an accident and escaping from the scene, Jorg helped me to stop the insurance company to ask … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Koch LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Daniel Koch LL.M.
Foth & Koch, Luegallee 108, 40545 Düsseldorf 6647.0413945283 km
Fachanwalt Medizinrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Koch LL.M.
aus 18 Bewertungen Kompetente und schnelle Reaktion. (05.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber
Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber
Dr. Dünnweber & Dünnweber Rechtsanwaltskanzlei, Kaiserstr. 28, 76437 Rastatt 6864.7201365211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Genius
Rechtsanwältin Claudia Genius
GEHRMANN | GENIUS | FREUND | WEBER Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Augustastraße 33, 52070 Aachen 6630.2264235212 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Genius bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Frau Genius hat mich in etlichen langen komplizierten Familienverfahren unterstützt. Sie ist immer sehr sachlich und … (02.09.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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