3.943 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 68

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Profil-Bild Adwokat Radosław Godzieba
Adwokat Radosław Godzieba
Adwokat Radosław Godzieba c/o Regus, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund 6677.5561750558 km
Pomoc prawna dla Polaków i Polonii w Niemczech
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsanwalt Herr Adwokat Radosław Godzieba ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Ellerbrock + Lenius Rechtsanwälte Fachanwälte, Albert-Schweitzer-Str. 34, 38226 Salzgitter 6814.827717804 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Ellerbrock ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
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Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Kanzlei Jörg Schwengler, Grüner Markt 14, 96047 Bamberg 6974.8704879156 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Profil-Bild Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
sehr gut
Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser, Martin-Buber-Straße 24, 14163 Berlin 6971.4483457129 km
Ehrlicher, verständlicher und kompetenter Partner zur kraftvollen Durchsetzung Ihrer Interessen. Melden Sie sich einfach und dann besprechen wir gemeinsam, wie ich auch Ihnen bestmöglich helfen kann.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 65 Bewertungen Ich habe mich im Gespräch sehr wohl gefühlt, inhaltlich kam das Gesagte bei mir gut an, so dass es verständlich war. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt in Polen, ul- Grodzka 20/6, 70-560 Stettin, Polen 6988.4450778307 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Martin bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
sehr gut
Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra
Jesús Becerra. Derecho penal, Provenza, 278, 08008 Barcelona, Spanien 6865.5074277478 km
Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Spanischer Anwalt (Abogado) Dr. Jesús Becerra gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Eine absolute Empfehlung für jeden, der Beratung und oder Unterstützung braucht. Der gesamte Prozess ist sehr … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schoemaker
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Schoemaker
Kanzlei Andreas Schoemaker, Bredeneyer Straße 79, 45133 Essen 6652.6808933709 km
Engagierte und kompetente Hilfe vom Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Fachanwalt Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schoemaker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 11 Bewertungen Trotz kurzem Zeitraum hat Hr. Schoemaker mich Unterstützt und wie geplant hat auch alles geklappt. Seine Vermutung … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Heeling
Rechtsanwalt Dirk Heeling
Kunz & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 89-91, 66111 Saarbrücken 6767.0290859196 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Heeling gerne zur Verfügung
(08.03.2024) Herr Heeling hat mich überalles verstanden und mir geholfen bis zum ende. Machen sie es Weiter wir haben gewonnen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Düllberg
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Düllberg
Kanzlei Matthias Düllberg, Grabenstr. 38, 44787 Bochum 6663.0639905495 km
Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Düllberg
aus 48 Bewertungen Absolut kompetenter und empathischer Anwalt. Habe mich sehr gut aufgehoben und betreut gefühlt. (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrich Werhahn
Rechtsanwalt Henrich Werhahn
Kanzlei Henrich Werhahn, Heinrich-Nordhoff-Str. 3-5, 34225 Baunatal 6809.0024723231 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henrich Werhahn gerne zur Verfügung
(22.01.2017) Schon immer eine gute anwaltskanzlei
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Fiebig
Rechtsanwalt Christopher Fiebig
Rechtsanwälte Fessler, Fiebig & Schuster, Schillerstraße 16, 09217 Burgstädt 7032.6027830057 km
Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Fiebig - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Schnelle und gute Beratung. Angenehme, einfache und schnelle Terminfindung. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz 6803.7826070678 km
Ob auf Deutsch oder auf Rumänisch - ich verhelfe Ihnen gerne zu Ihrem Recht
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle erste Bearbeitung (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Schlenker
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Schlenker
Kanzlei Henry Schlenker, Kirchstr. 22, 16225 Eberswalde 6980.7925794243 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Henry Schlenker
aus 22 Bewertungen RA Hr. Schlenker hat uns sehr gut vertreten und beraten. Unser Verkehrsdelikt wurde mit Erfolg eingestellt. Unsere … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Zöller
Rechtsanwalt Torsten Zöller, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn 6694.3572645557 km
Fachanwalt Strafrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Zöller
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Mallok
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Mallok
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Mallok ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 10 Bewertungen Ausführliche Beratung, sehr freundlich und kompetent.Danke schön (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Gerken
sehr gut
Kanzlei Thomas Gerken, Schützenstr. 3, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.1225759916 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Gerken bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 19 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Vorgehensweise. Herr Gerken hat uns, aus dem Stehgreif, buchstäblich "den Hals aus … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Stock
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Stock
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Stock Kanzlei Stock, Klingerstraße 25, 60313 Frankfurt am Main 6826.3809811474 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Stock ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
aus 54 Bewertungen Freundlich, hilfsbereit (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lüders
Lüders - Rechtsanwälte, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund 6677.7637202448 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Lüders
(29.01.2018) Nach Kündigung meiner Wohnung im letzten Sommer, begann ein Streit mit meinem damaligen Vermieter, der mir mit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira Gammersbach
sehr gut
Kanzlei Kira Gammersbach, Hofsteder Straße 174, 44809 Bochum 6661.3689480006 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sportrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kira Gammersbach gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Frau RAin Gammersbach hat uns nach einem Pferdekauf auf einer Pferdeauktion super vertreten und klar gewonnen . Wir … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Moussa
Rechtsanwalt Mustafa Moussa
Rechtsanwaltskanzlei Moussa, Obere Münsterstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel 6664.9162729604 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Mustafa Moussa bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
(31.03.2018) In einer strafrechtlichen Angelegenheit hat mich Herr Moussa verteidigt und dabei war das Ergebnis für mich ein 100% …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter
Arbeitsrechtsvilla Trixi Hoferichter, Kantstraße 38, 97074 Würzburg 6923.053789202 km
Ich mache mich für Sie stark. Für Sie finde ich Wege und Lösungen.
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter
aus 82 Bewertungen Rechtsfragen wurden schnell und zutreffend beantwortet, Erfolgschancen wurden realistisch bewertet und … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yasemin Karakas
Rechtsanwältin Yasemin Karakas
Rechtsanwältin Yasemin Karakas Kanzlei Karakas, Mathildenplatz 5, 64283 Darmstadt 6837.142289956 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Yasemin Karakas im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Catrin Runge
Kanzlei Catrin Runge, Brückenstr. 66b, 65719 Hofheim am Taunus 6810.0036226139 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Catrin Runge vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Keuter
Kanzlei Achim Keuter, Schützenstr. 11, 51643 Gummersbach 6707.9389905014 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Achim Keuter
(09.03.2021) Auf der Suche nach einem Strafverteidiger wurde mir die Kanzlei vom Herrn Keuter empfohlen. Von ihm habe ich eine sehr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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