465 Anwälte für Markenanmeldung | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Bayer
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Bayer
Rechtsanwaltskanzlei Bayer, Ludwigkai 7, 97072 Würzburg 6921.7699644448 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Markenanmeldung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Bayer
aus 15 Bewertungen Er ist ein sehr guter Anwalt. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Pantke
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Pantke
pantke anwaltskanzlei, Friedenheimer Str. 36, 80686 München 7115.0729075712 km
Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • eBay & Recht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Pantke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung gerne behilflich
aus 112 Bewertungen Antwort kam sehr schnell und kompetent (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim
Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim, Homburger Str. 36, 60486 Frankfurt am Main 6823.526694307 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Markenanmeldung
aus 103 Bewertungen Dank Herrn Jochheim, ging die Bearbeitung, die ohne Anwalt sich jetzt cirka seit knapp 2 Jahren hin zieht innerhalb … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan C. Grunow LL.M.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Grunow, Kaiserin-Augusta-Straße 74, 12103 Berlin 6977.1282423546 km
Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan C. Grunow LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Markenanmeldung
aus 65 Bewertungen RA Grunow ist ein aussergewöhnlicher Anwalt. Er hat mich in einer Zivilklage (Kaufrückabwicklung) vertreten, die zu … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ole Damm
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ole Damm
DAMM LEGAL, Hinter dem Aalbek 7, 24647 Ehndorf 6688.0139664011 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Markenanmeldung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ole Damm
aus 20 Bewertungen Herr Dr. Damm hat mich in einer Markenrechtsverletzungssache professionell vertreten und mich absolut … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolina von Morgen M.A.
Rechtsanwältin Carolina von Morgen M.A.
Rechtsanwälte von Morgen & Partner mbB, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Carolina von Morgen M.A. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Markenanmeldung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Göritz
Rechtsanwalt Christoph Göritz
GHI - Göritz Hornung Imgrund Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft, Beethovenstr. 22, 68165 Mannheim 6847.9595171428 km
Fachanwalt IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Markenanmeldung bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Göritz
(04.01.2023) Hatte sofort den Eindruck, dass Herr Göritz der richtige RA für meine Angelegenheit ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schuhmacher
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Schuhmacher
Wirth Rechtsanwälte, Wagnerstraße 65, 89077 Ulm 7003.0946029764 km
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Im Bereich Markenanmeldung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Schuhmacher
aus 33 Bewertungen Es war zu einem Schreiben einer Gebühren veranschlagen eine Information nötig ob es zu einer Handlung kommen muss. … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jannik Pfannenstiel
Rechtsanwalt Jannik Pfannenstiel
SBS Legal Rechtsanwälte PartG, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, 22085 Hamburg 6719.8250263951 km
"Recht haben und Recht bekommen ist häufig nicht dasselbe. Dass unsere Mandantinnen und Mandanten ihr Recht durch mich auch durchsetzen können, ist mein Ansporn."
Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jannik Pfannenstiel
aus 5 Bewertungen Wir waren äußerst zufrieden mit der Beratung von Herrn RA Pfannenstiel im Bereich Lebensmittelrecht und … (29.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Markenanmeldung

Fragen und Antworten

  • Markenanmeldung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Markenanmeldung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Markenanmeldung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Markenanmeldung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Markenanmeldung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ohne eine Markenanmeldung und darauffolgende Markeneintragung in das Markenregister läuft man Gefahr, dass die eigene Ware bzw. Dienstleistung von anderen kopiert wird, ohne etwas gegen die Nachahmung unternehmen zu können.

Eine Marke steigert den Unternehmenswert

Das Markenbewusstsein der Menschen wird heutzutage immer stärker, wird doch mit einer Marke die Qualität der jeweiligen Ware oder Dienstleistung verbunden. Kaufen Verbraucher dagegen eine Fälschung, könnte das für den Markeninhaber zu Problemen im Wettbewerb führen. Erstens entgeht ihm der Gewinn, den er bei Veräußerung seiner eigenen Ware gehabt hätte. Zweitens könnte das Plagiat den Ruf des Unternehmens schädigen, wenn seine Qualität schlechter ist und die Verbraucher an der Fälschung einen Mangel entdecken und Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen. Auch eine drohende Herstellerhaftung im Rahmen der Produkthaftung kann imageschädigend sein. Schließlich wissen Verbraucher oft gar nicht, dass sie in Wahrheit kein Originalprodukt vom Hersteller bzw. Markeninhaber erworben haben, sondern Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer der Produktpiraterie bzw. Markenpiraterie geworden sind und ihnen damit nur Eigentum an einer Raubkopie oder einer Fälschung übertragen worden ist.

Wer eine Unternehmensberatung in Anspruch nimmt, wird dort regelmäßig befragt, ob es zugunsten des Unternehmens einen Markenschutz an Waren oder Dienstleistungen gibt. Marken spielen nämlich bei der Unternehmensbewertung - etwa im Rahmen von einem Firmenverkauf - eine wichtige Rolle. Je mehr eingetragene Marken ein Unternehmen vorweisen kann, umso mehr ist es wert. Wer eine Firmengründung beabsichtigt, sollte ebenfalls seine Waren bzw. Dienstleistungen absichern und so schnell wie möglich eine Markenanmeldung vornehmen.

Ablauf der Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist vor allem beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) möglich. Der Antrag muss unter anderem stets den Anmelder der Marke erkennen lassen. Ist etwa ein Verein, der nicht ins Vereinsregister eingetragen wurde, der Anmelder, so müssen Name und Anschrift aller Mitglieder in der Markenanmeldung niedergeschrieben werden. Bei einer GmbH in Gründung als Anmelder genügt es dagegen, der Markenanmeldung den Gesellschaftsvertrag in Form einer unbeglaubigten Abschrift beizufügen. Fehler bei der Markenanmeldung können übrigens zu einem Formmangel führen, was wiederum zur Unwirksamkeit der Markenanmeldung führen kann. Übrigens: Ein rechtsfähiger Verband oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann eine sog. Kollektivmarke anmelden.

Produktbezeichnungen

Bevor man den Antrag beim DPMA stellt, sollte man sich aber die Produktbezeichnung genau überlegen. Damit kann nicht nur der Wiedererkennungswert des Unternehmens erhöht werden, die Verbraucher können sich die Marke dann auch leichter merken und damit einen gewissen Qualitätsstandard verbinden. Ferner sollte man sich nun die Markenarten genauer ansehen und für eine entscheiden. Markenarten sind etwa die Bildmarke, die Wortmarke oder auch eine Kombination, die sog. Wort/Bildmarke. Das Zeichen muss in der Markenanmeldung genau beschrieben werden, ansonsten ist ein ausreichender Schutz nicht möglich. So muss der Markenanmeldung etwa bei einer Hörmarke die Musik auf einem Datenträger beigefügt werden.

Waren- bzw. Dienstleistungsklassen

Neben der genauen Bezeichnung der Marke muss man eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen angeben, für die man die Marke nutzen möchte, z. B. Fahrzeuge oder Telekommunikation. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass bzgl. der beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen einen Benutzungszwang besteht. Das bedeutet, wer sie nicht nutzt, verliert diesbezüglich den Markenschutz.

Nationaler, europäischer oder internationaler Markenschutz?

Auch sollte man sich vor der Markenanmeldung Gedanken darüber machen, ob man einen nationalen oder internationalen Markenschutz anstrebt und je nachdem eine Deutsche Marke, eine Europäische Marke oder eine Internationale Marke anmelden. Da das Markenamt nicht überprüft, ob die Marke unter Umständen schon ins Markenregister eingetragen wurde oder sonst ein Markenschutz nach § 4 Markengesetz existiert, trägt jedoch der Antragsteller das Risiko, dass seine Marke bereits zuvor von einem Dritten angemeldet worden ist. Ihn trifft damit die Pflicht, rechtzeitig eine Markenrecherche zu betreiben, z. B. über das Internet.

Stehen Schutzhindernisse einer Markeneintragung entgegen?

Sofern das Marken- und Patentamt im Rahmen der Markenanmeldung ein absolutes Schutzhindernis feststellt, ergeht zunächst der sog. Beanstandungsbescheid. Kann eine Stellungnahme des Antragstellers das Schutzhindernis nicht beseitigen, folgt auf den Bescheid der sog. Zurückweisungsbeschluss, den ein Beamter des höheren bzw. gehobenen Dienstes oder ein vergleichbarer Angestellter erlässt und gegen den die Rechtsbehelfe der Erinnerung und der Beschwerde zulässig sind. Sowohl die Erinnerung als auch die Beschwerde müssen innerhalb eines Monats ab Zustellung des Beschlusses eingelegt werden.

Sofern keine absoluten Schutzhindernisse ersichtlich sind und auch die Markenanmeldung formalrichtig abgelaufen ist, erfolgt als Nächstes die Veröffentlichung der Marke im elektronischen Markenblatt. Der Markeninhaber bekommt diesbezüglich unter anderem eine Urkunde überreicht. Daneben können die Inhaber älterer Marken nun noch innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt einem Markeninhaber schließlich noch die Möglichkeit, Klage einzureichen, um eine jüngere und identische Marke aus dem Register entfernen zu lassen, sog. Löschungsklage.

Was kostet die Markenanmeldung?

Die Kosten für die Markenanmeldung und Eintragung belaufen sich grundsätzlich auf 300 Euro, können sich aber erhöhen, wenn etwa ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt wurde. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre, kann aber verlängert werden, sofern man rechtzeitig die Verlängerungsgebühr zahlt.

Rechte des Markeninhabers

Nach der Markenanmeldung bzw. der Eintragung ins Markenregister hat der Markeninhaber für die Dauer des Markenschutzes das alleinige Nutzungsrecht. Das Markenrecht bestimmt etwa, dass der Markeninhaber daher gegenüber dem Fälscher eine Abmahnung aussprechen kann. Dieser wird darin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Im Übrigen kann der Rechteinhaber Unterlassungsklage erheben und unter Umständen - wenn er etwa einen Vermögensschaden erlitten hat - Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangen. Zu beachten ist auch, dass Fälscher nicht nur gegen das Markenrecht verstoßen - in ihrem Verhalten ist häufig auch unlauterer Wettbewerb zu sehen. Wird darüber hinaus etwa an Landesgrenzen eine Ladung gefälschter Waren entdeckt, kann der Transport gestoppt und auf Antrag des Rechteinhabers die Beschlagnahme sowie Zerstörung der Produkte durch den Zoll erfolgen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Markenanmeldung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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