3.967 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 42

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Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Kuckartz
gut
AGON Rechtsanwälte, Merlostraße 2, 50668 Köln 6674.6128731673 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Kuckartz gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Herr Kuckartz hat uns freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zum Abschluss . Verständliche … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Ravi Druckenbrodt
Kanzlei Druckenbrodt, Frankenstr. 362, 45133 Essen 6652.8170841748 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Ravi Druckenbrodt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(10.03.2023) Ich wurde kompetent beraten, allerdings von RA Duisken, einem Kollegen von Herrn Druckenbrodt
Profil-Bild Rechtsanwältin Ellen Engel
sehr gut
Rechtsanwältin Ellen Engel
Kanzlei Ellen Engel, Fasanenstr. 28, 10719 Berlin 6971.50016541 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Ellen Engel bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Frau Engel ist wirklich der Inbegriff einer fachlich wie menschlich überragenden und hochengagierten Rechtsanwältin, … (09.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Baumann
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Baumann
strafrecht-OL.de - Kanzlei Sandra Baumann, Alexanderstraße 35, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.582664658 km
engagiert. erfahren. kompetent - Als Fachanwältin für Strafrecht vorurteilsfrei in schwierigen Zeiten an Ihrer Seite
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Baumann gerne zur Verfügung
aus 70 Bewertungen Wir haben uns bei Frau Baumann sehr aufgehoben gefühlt und würden uns immer wieder gerne an sie wenden (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Meder
sehr gut
Kanzlei Rausch • Meder • Münchmeier, Gotengasse 7, 97070 Würzburg 6921.2599062849 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Meder ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 19 Bewertungen Herr RA Meder hat mich in meinem Fall hervorragend von Anfang bis Ende meines Disziplinarverfahrens begleitet und am … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Hakan Day
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Hakan Day
Kanzlei Day, Wilhelmstraße 64, 65183 Wiesbaden 6800.2711133076 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Herr Rechts- und Fachanwalt Hakan Day ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 143 Bewertungen Herr Day ist ein sehr guter Anwalt und auch als Mensch sehr lieb, sympathisch und sehr freundlich. Kann man nur weiter … (07.05.2024)
Profil-Bild RA/Fachanwalt für Steuerrecht Jens H. Adler
sehr gut
Adler & Schlottmann, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht in Bürogemeinschaft, Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden 6804.7760253152 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr RA/Fachanwalt für Steuerrecht Jens H. Adler für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 34 Bewertungen Ein sehr korrekter, umgänglicher und kompetenter Steuerfachanwalt. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
HSGB Rechtsanwälte & Notar, Stuttgarter Str. 46, 70469 Stuttgart 6928.2843983366 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 20 Bewertungen Wir waren sehr Zufrieden mit der Beratung und dem Ergebniss. Über den Ablauf und auch Rückmeldungen der Gegenseite … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Kanzlei Stefan Schmidt, Köppelsdorfer Str. 94, 96515 Sonneberg 6966.4853070731 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Schmidt
(09.05.2016) Wir waren mit der Betreuung durch den Rechtsanwalt Stefan Schmidt sehr zufrieden und können Ihn nur weiterempfehlen. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Türpe
sehr gut
Kanzlei Martina Türpe, Neufriedenheimer Straße 24, 81375 München 7115.5400728348 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Türpe gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Unheimlich nettes Personal, mit Fachkompetenz. Fragen und Beschlüsse wurden sehr gut und verständlich erklärt.Ich … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bauerfeind, Taubermühle 3, 97450 Arnstein 6911.0368509484 km
100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert.
Verwaltungsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
aus 15 Bewertungen Der Herr Anwalt war sehr schnell in der Bearbeitung meiner Fragen, war immer am Telefon erreichbar trotz etlicher … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jost Ferlings
sehr gut
Rechtsanwalt Jost Ferlings
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2029694009 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jost Ferlings unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 79 Bewertungen Sehr gute Kommunikation (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Schmidt Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Kardinal-Volk-Platz 3, 63456 Hanau 6840.8489462729 km
Ich verstehe einseitige Parteilichkeit bei Betrachtung des eigenen Standpunktes aus Gegnersicht als vornehmste Anwaltstugend.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt
aus 30 Bewertungen Tolle kompetente Beratung, die ich sehr weiterempfehlen kann (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sergej Schumann
sehr gut
Rechtsanwalt Sergej Schumann
Schumann & Rasch - Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Untere Marktstr. 9, 44787 Bochum 6663.0040768555 km
Ein guter Strafverteidiger muss neben seiner Fachkompetenz auch Empathie mitbringen, da ein Strafverfahren sich besonders psychisch belastend für einen Mandanten und sein Umfeld auswirkt.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sergej Schumann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 92 Bewertungen Herr Schumann hat mich super beraten! Er kennt sich in seiner Materie bestens aus. Gerne wieder, nur zu empfehlen! (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Boine
Kanzlei Andreas Boine, Turnerweg 6, 01097 Dresden 7079.6390342898 km
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ Dieter Hildebrandt
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Boine ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
(19.03.2024) Vielen Dank an Herr Andreas Boine
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kienle
Rechtsanwaltskanzlei Markus W. Kienle, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main 6824.3626302798 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Kienle
(01.11.2023) Prompt auf Anfrage reagiert, kompetente Erstberatung mittels Telefonat, weiteres Vorgehen besprochen. Sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Geipel
Rechtsanwältin Melanie Geipel
Kanzlei Melanie Geipel, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin 6970.549894504 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Geipel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
(25.02.2023) alle Antworten sehr kompetent, vorausschauend und zufriedenstellend
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulvater
Kanzlei Christian Schulvater, Bahnhofallee 2c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1548424031 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schulvater hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
(20.09.2021) Sehr nette, umfängliche und verständliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Bender
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Bender
BENDER Rechtsanwaltskanzlei, Hohemarkstr. 20, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.4873055292 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Jagdrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Bender – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 97 Bewertungen Kurze und knapp gute Prognose erstellt, freundliche Konversation. (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
Anwaltskanzlei Stammen-Grote, Robert-Bosch-Str. 12A, 40789 Monheim am Rhein 6662.6537542227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote gerne zur Verfügung
aus 143 Bewertungen Hervorragende Anwältin! Professionell, kompetent und engagiert. Klare Beratung und erfolgreiche Lösung meines Falls. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
sehr gut
Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
Olivio & Kirsch Fachanwälte, Werastr 22, 70182 Stuttgart 6931.662460727 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist sehr wundervoll. Er hat meinen Fall in Dresden übernommen. Die Anklagepunkte lauteten: Beitritt zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Finger
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Finger
Schröder & Finger Rechtsanwälte, Werth 103, 42275 Wuppertal 6672.9867210937 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Finger
aus 14 Bewertungen Gute Arbeit, habe mich aufgehoben gefühlt. Gerne wieder! (01.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Höke
Rechtsanwältin Stefanie Höke
Hölter, Nenneker & Höke, Detmolder Straße 38 A, 33604 Bielefeld 6715.1876576042 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Höke
Profil-Bild Rechtsanwältin Violetta Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Violetta Koslowski
Anwaltskanzlei Koslowski, Bahnhofstraße 81, 59199 Bönen 6689.5588027683 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht
Frau Rechtsanwältin Violetta Koslowski unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 22 Bewertungen Sie hatte mich gleich angerufen aber zur Zeit hatten wir keine Zeit. (18.12.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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