3.979 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwältin Erika Schreiber
sehr gut
Rechtsanwältin Erika Schreiber
Anwaltskanzlei Schreiber, Kaiser-Friedrich-Str. 90, 10585 Berlin 6969.2542296079 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Erika Schreiber
aus 30 Bewertungen Ich fühlte mich von Frau Schreiber bestens betreut. Sie war für alle Fragen offen und stets ansprechbar. (26.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso
Kanzlei D. José Antonio Pérez-Alonso, Sonnenland, 119-120, 35100 Maspalomas, Spanien 6223.2638274901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Herzlichen Dank für Ihre hervorragende Beratung! Ich konnte immer Alles fragen und habe stets das Gefühl dabei gehabt, … (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert
Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert
Müller & Schubert Rechtsanwälte OG, Nonntaler Hauptstr. 59, 5020 Salzburg, Österreich 7233.1566901949 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Neuber
Rechtsanwalt Jörg Neuber
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Neuber
aus 5 Bewertungen Aus einer sehr schwierigen Lebenssituation heraus habe ich mich an Herrn Rechtsanwalt Jörg Neuber gewandt. Der … (14.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grabitz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Grabitz
H/T Defensio Strafverteidiger, Bornheimer Str. 127, 53119 Bonn 6693.0382421721 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Grabitz
aus 10 Bewertungen Gegen mich war ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Datenschutzverletzung eingeleitet worden, was aus meiner … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
sehr gut
Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Kanzlei Isabelle Gronemeyer, Huyssenallee 99-103, 45128 Essen 6651.944111736 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
aus 28 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, dass wir Sie als Anwältin gefunden haben: das damalige Telefonat war sehr angenehm mit Ihnen … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Pitzinger
Rechtsanwalt Alexander Pitzinger
Rechtsanwalt Alexander Pitzinger, Rosa-Luxemburg-Str. 27, 04103 Leipzig 6982.9277699257 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Pitzinger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Vielen Dank für die super Vertretung. Mein Verfahren wurde komplett eingestellt. Insgesamt bin ich äußerst zufrieden … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Muhr LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Muhr LL.M.
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstraße 19-23, 63719 Aschaffenburg 6862.0080804377 km
Vom Schlimmsten ausgehen und das Beste rausholen; ich helfe Ihnen mit meiner Kompetenz, Erfahrung, absolutem Einsatz, Optimismus und Humor, juristisches Ungemach zu überstehen.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Muhr LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 47 Bewertungen Eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung durch einen sympathischen Rechtsanwalt. (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Özkan Akkoc
sehr gut
Rechtsanwalt Özkan Akkoc
Kanzlei Akkoc, Christstraße 29a, 14059 Berlin 6968.4998138354 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Özkan Akkoc ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 33 Bewertungen Schnelle Antwort, sofort Termin 👍🏽 Top Beratung. So wünscht man sich einen Anwalt in der Not. Habe ihn sofort … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kuno Maier
MAIER Rechtsanwalt, Rankestr. 33, 10789 Berlin 6971.8462305008 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kuno Maier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo
Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo, Goebenstr. 143, 46045 Oberhausen 6641.1358137215 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
(18.03.2023) nacin pristupa
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Höldl
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Höldl
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Höldl gerne zur Verfügung
aus 138 Bewertungen Ohne Beanstandung (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup
Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup
Q4-Kanzlei, Q4 4, 68161 Mannheim 6846.955921273 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Der anwaltin ist sehr freundlich und mach der arbeit sehr gut zo das meine eheman eine aufenthaltcard habe bekomen . (22.06.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Stirnweiss und Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kirchheimer Str. 94-96, 70619 Stuttgart 6935.3367386834 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Lisanne Bühler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Markus Meier
sehr gut
Rechtsanwaltssozietät Dr. Meier & Meier Rechtsanwälte-Fachanwalt, Ingolstädter Str. 39, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.0372472988 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Meier – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 16 Bewertungen Ich kann Herrn Meier nur weiter empfehlen.Ein toller Anwalt. Wir waren sehr zufrieden. (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Ritter
Kanzlei Kuhagen, Lerchenfeld 3, 22081 Hamburg 6721.2501807558 km
Jeder Mensch, der sich einer Ermittlung oder gar Anklage ausgesetzt sieht, hat das Recht verteidigt zu werden!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonas Ritter hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
(22.12.2023) Herr Ritter hat mich sehr gut begleitet durch meinen Prozess. Er verfügt über viel Fachwissen und macht seinen Job …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Schnabel
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Schnabel
Kanzlei Löwenberg & Kollegen, Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg 6922.097975977 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nina Schnabel gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Frau Schnabel hat mich nach einem Autounfall absolut kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Praest
Rechtsanwalt Stephan Praest
Praest Rechtsanwälte, In der Schaf 9, 52499 Baesweiler 6628.8400559813 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Praest
(15.08.2023) Kann super ekleren
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Beer
Kanzlei Irina Beer, Rindermarkt 5, 93413 Cham 7123.4843640584 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Beer im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
(19.02.2024) Ich fühle mich sicher mit Frau Beer, da ihre professionelle Kenntnisse und Hilfe erfolgreich sind.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Kanzlei Hans-Joachim Hackenbeck, Obere Bergstr. 27, 90607 Rückersdorf 7019.3019944515 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 7 Bewertungen Trotz gegenteilliger Behauptungen vom Unfall-hergang des Unfall Gegners wurde innerhalb eines Monats der … (02.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kiezstraße 11, 14467 Potsdam 6961.6232880251 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff gerne zur Verfügung
aus 73 Bewertungen Nach Einsicht unseres Bauvertrages konnten wir durch den Ratschlag von Herrn Dethloff so einige Euro sparen. Man … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Heller
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Heller
Maeß & Heller | Rechtsanwälte, Feldstraße 125, 24105 Kiel 6686.6389409862 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Heller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 47 Bewertungen Ich kann Herr Heller nur empfehlen, die Beratung ist 1a. Ich bin sehr zufrieden und kann nur weiterempfehlen sich im … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze, Franzstr. 117, 06842 Dessau-Roßlau 6946.5069173179 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 7 Bewertungen Die Kanzlei Dr. Schneider ist sehr gut. Ob es Strafrecht was Herr Doktor Schneider macht oder auch Verkehrsrecht was … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Rechtsanwalt Jörg Schwengler
Kanzlei Jörg Schwengler, Grüner Markt 14, 96047 Bamberg 6974.8704879156 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schwengler ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.