3.979 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 52

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten
Anwaltskanzlei Dr. Karsten, Parkallee 117, 28209 Bremen 6676.2344543109 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Charles Dreydorff
Kanzlei Charles Dreydorff, Flinkenberg 27, 16303 Schwedt/Oder 6994.5458532676 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Charles Dreydorff - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 9 Bewertungen Antwort erfolgte binnen 2 Tagen. Leider keine Zeit für mein Anliegen, aber sehr höflich und zuvorkommend geantwortet. … (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Hartmann
Kanzlei Kristin Hartmann, Meierottostraße 1, 10719 Berlin 6971.7315592877 km
Fachanwältin Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kristin Hartmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Teresa Karrer
Rechtsanwältin Teresa Karrer
CCI-LEGAL, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4698693698 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Teresa Karrer
aus 6 Bewertungen Hoch kompetente Beratung und extrem engagiert - einfach perfekt! Die Anwältin meines Vertrauens - absolut … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Oberdorfer
Rechtsanwältin Christina Oberdorfer
von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart 6932.0143162757 km
Ihre Zufriedenheit ist meine Motivation!
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Oberdorfer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(18.04.2024) Frau Oberdorfer konnte mir schnell und kompetent helfen. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Löwe
Rechtsanwalt Michael Löwe
Rechtsanwalt Michael Löwe, Königswarterstr. 22, 90762 Fürth 7005.3748385554 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Löwe ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza gerne zur Verfügung
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Stirnweiss und Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kirchheimer Str. 94-96, 70619 Stuttgart 6935.3367386834 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Lisanne Bühler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt André Schoon
Rechtsanwalt André Schoon
Kanzlei Schoon, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg 6718.6055801063 km
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt André Schoon ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(16.12.2021) Ein sehr sachkundiger Anwalt in beamtenrechtlichen Fragen, der mich in einem Streit mit dem ZPD wirkungsvoll und stets …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Neis
Rechtsanwalt Mario Neis
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mario Neis gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Marx
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Marx
Pohl & Marx Rechtsanwälte, Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin 6972.9736421119 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Marx
aus 88 Bewertungen Rechtsanwalt Marx hat meinen Sohn in einem BTM-Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten vertreten. Im Vorfeld fand … (17.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlev Niemeyer
Rechtsanwalt Detlev Niemeyer
Overbeck & Niemeyer, Achtern Krankenhus 1, 21376 Salzhausen 6747.3486704897 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlev Niemeyer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
(15.03.2023) Sehr kompetente Beratung und schnelle Bearbeitung. In dieser Kanzlei ist man gut aufgehoben. Nur zu Empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Jaeschke
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Jaeschke
Kanzlei im Kandertal, Eisenbahnstraße 7, 79418 Schliengen 6885.2191849923 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Jaeschke gerne zur Verfügung
aus 73 Bewertungen Wer einen Anwalt sucht der ihm in einer fast „AUSGANGSLOSEN“ Situation noch immer sein bestes gibt und das ganze Ruder … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Fries
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Fries Anwaltskanzlei Fries, Bonner Str. 42, 54294 Trier 6716.3082048222 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Corinna Fries
aus 28 Bewertungen Frau Fies, die Rechtsanwältin, hat mich hervorragend vertreten. Sie engagierte sich für meinen Fall, als wäre es ihr … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Kanzlei Jürgen Pernet, Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg 7009.8128311219 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jürgen Pernet - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(26.01.2023) Top Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Herrle
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Herrle
Kanzlei Herrle, Hauptstr. 18, 24872 Groß Rheide 6641.3770939921 km
Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Carsten Herrle – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 160 Bewertungen In dem Augenblick, als Rechtsanwalt Herrle meinen Fall übernahm, war ich sicher, dass ich bestens vertreten werde. Ich … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
H/T Defensio Strafverteidiger, Königstraße 45, 30175 Hannover 6768.4082575468 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
aus 50 Bewertungen Das Telefon Gespräch war sehr kompetent und hat mich erst einmal beruhigt. Da ich mich jetzt mit meinem Problem in … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Horacek
Rechtsanwalt Peter Horacek
Horacek Rechtsanwälte, Hasenplatz 1, 71083 Herrenberg 6921.8177342119 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Horacek ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(04.10.2023) Herr Horacek meldete sich zeitnah mit einer sehr ausführlichen Ersteinschätzung meiner Anfrage. Nochmals vielen Dank …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Langa
Rechtsanwältin Tanja Langa
Kanzlei Langa, Robert-Schmidt-Str. 52, 45884 Gelsenkirchen 6653.7482641442 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Tanja Langa bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
WANNINGER & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER, Auf der Schanze 15 und 20, 93413 Cham 7124.54557521 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann
Dr. Heimermann & Ulrich-Heimermann, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7210019025 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Brand
Rechtsanwalt Oliver Brand
anwaltskanzlei brand, Hawstr. 1a, 54290 Trier 6717.5038960207 km
Wenn der Mandant, der betroffen und niedergeschlagen eingetreten ist, ein Stück aufrechter die Kanzlei verlässt, weil er sich in guten Händen weiß, habe ich alles richtig gemacht.
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Brand vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Klemm
Rechtsanwalt Wolfgang Klemm
Kanzlei Wolfgang Klemm, Hohenzollerndamm 170, 10713 Berlin 6971.2087867085 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Klemm unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(08.11.2010) <b>Das war gut:</b> er hatte gute arbeit getahn...<br><b> Das war nicht so gut:</b> war …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhold Gsöllpointner, Hellbrunner Straße 7 A, 5020 Salzburg, Österreich 7232.7258407253 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Mediation • Strafrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.