1.078 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Kresse
Rechtsanwalt Tino Kresse
Luther Rechtsanwälte・Fachanwälte・Notar, Wiesharder Markt 8, 24983 Handewitt 6617.826683838 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Tino Kresse
aus 6 Bewertungen Herr Kresse hat sich meiner Angelegenheit schnell und professionell angenommen. Ich wurde zu jeder Zeit schriftlich … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Neubauer
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Neubauer
kessler | winkelmeyr | neubauer · anwälte, Schützenstr. 30, 96047 Bamberg 6975.5651719282 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Neubauer im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Ein sehr kompetenter Anwalt der sich für seine Mandanten einsetzt. Völlig unkomplitziert, immer für alle Fragen … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arnd Burger
sehr gut
Rechtsanwalt Arnd Burger
Rechtsanwälte - Fachanwaltskanzlei Burger & von Leesen, Friedrich-Ebert-Anlage 11 a, 63450 Hanau 6840.0315676388 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Arnd Burger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
aus 74 Bewertungen Herr Burger ist nicht nur einer der besten Anwalt, sondern einfach der beste Anwalt, besser gibt es nicht. Wer einen … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
Kanzlei Bahner, Vestri-Garðsauki 0, Hvolsvöllur 861, Island 4778.2070341754 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane L. Bahner im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
(21.09.2021) Frau Bahner ist schnell, engagiert und sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Speichert
sehr gut
Steffen Speichert, Rechtsanwalt, Parkallee 117, 28209 Bremen 6676.2380594102 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Speichert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 57 Bewertungen Meine Frage wurde sehr schnell beantwortet und weitere Möglichkeiten aufgezeigt. (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Funke
Rechtsanwalt Stephan Funke
Rechtsanwaltskanzlei Funke & Habedank, Hauptstr. 145, 58675 Hemer 6701.7334517806 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Funke
aus 7 Bewertungen Wir bedanken bei Herrn Funke für die erfolgreiche Abwicklung. (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Sevis
Rechtsanwältin Serpil Sevis
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Serpil Sevis
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Ludwig
Kanzlei Steffen Ludwig, Steubenstraße 30, 99423 Weimar 6939.9150097558 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Steffen Ludwig für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Für mein rechtliches Anliegen wurde ich vollumfänglich und sehr verständlich beraten. Danke (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thoste Schaller
sehr gut
Schaller & Masuch, Zum See 2, 24223 Schwentinental 6695.5281985865 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thoste Schaller
aus 75 Bewertungen Herr Schaller hat mich sehr gut und kompetent zu einem Verkehrsunfall beraten und mich bei der Auseinandersetzung mit … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer
Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer
Kramer & Kramer | Rechtsanwälte & Notar, Kaiserstr. 2-6, 24534 Neumünster 6691.7591988825 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
Greiner Rechtsanwälte, Schwalbacher Straße 48, 65760 Eschborn 6816.7582503616 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 24 Bewertungen Eine super tolle Anwältin. Ich Empfehle jeden die Frau Greiner zu kontaktieren. Echt spitze und klasse hilft sehr sehr … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Gerke
sehr gut
Rechtsanwalt Mirko Gerke
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Gerke im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 40 Bewertungen Gute Beratung, realistische Einschätzung. Ohne Herrn Gerke wären wir wohl nicht so weit gekommen. Mit ihm ist es uns … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Blinken
Rechtsanwalt Dirk Blinken
BEIER.BLINKEN RECHTSANWÄLTE, Erftstraße 80b, 41460 Neuss 6645.0891951659 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Blinken
(11.03.2021) Das persönliche Gespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Leske
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Leske
Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB, Bahnstr. 1, 42781 Haan 6664.0203667189 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Leske ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 17 Bewertungen Herr Leske arbeitet professionell, schnell und zuvorkommend! Er ist per Mail super schnell erreichbar, setzt sich … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwaltskanzlei Enzweiler, Wilhemstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Ich bearbeite jedes Mandat so, wie ich es mir selber von einem Anwalt wünschen werde. Daher stehen bei mir der persönliche Kontakt zu Mandanten und eine ehrliche Kommunikation an oberster Stelle.
Erbrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
(20.03.2024) Wir sind erst in der Anfangsphase, Fr. Enzweiler ist sehr engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwälte Müller & Kemm, Buchheimerstr. 36, 51063 Köln 6676.5021038128 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Müller vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
(10.02.2022) Herr Müller hat meine Fragen kompetent und ausgiebig beantwortet. Er hat mir rechtliche Varianten zu meinem Problem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Mitsch
Stahl & Mitsch, Rechtsanwälte, Kaulbachstr. 12, 34454 Bad Arolsen 6778.1308449477 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Mitsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kirchberg
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kirchberg
Kanzlei Kirchberg & Coll., Kurfürstenstr. 46a, 46399 Bocholt 6607.1538046929 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Kirchberg
aus 12 Bewertungen Ich fühle mich gut und fachgerecht beraten und die unterschiedlichen Rücksprachen mit weiteren Parteien … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Ewert
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Ewert, Quittenweg 12a, 14542 Werder (Havel) 6956.4246884659 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Ewert – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend
sehr gut
Kanzlei Tsiopra-Abend, Kaiser-Otto-Str. 9-11, 50259 Pulheim 6662.9678955827 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 15 Bewertungen Fr. Tsiopra-Abend ist eine überaus erfahrene und kompetente Anwältin. Sie ist zugewandt, verlässlich und erläutert … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bilge Benli
sehr gut
Rechtsanwältin Bilge Benli
JUR | URBAN Rechtsanwalts GmbH, Invalidenstraße 74, 10557 Berlin 6972.7015135589 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bilge Benli bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
aus 12 Bewertungen Mein Partner und ich haben monatelang mit unseren Vermietern gekämpft, um eine gemeinsame Basis zu finden, und dachten … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Knehaus-Persigehl
Rechtsanwältin Susanne Knehaus-Persigehl
Boehme & Szudobaj, Römerstr. 41-43, 52064 Aachen 6630.1110585712 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Knehaus-Persigehl ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
(01.09.2021) Excellente zielorientierte Beratung. Zeitnahe Reaktion auf Problemstellung. Alle Rechtsstreitigkeiten bisher gewonnen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Schmidt Rechtsanwälte, Langenstr. 24a, 18439 Stralsund 6855.597582245 km
Anders. Besser.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Frauke Nickelsen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
(28.04.2023) Frau Nickelsen ist eine sehr kompetente und äußerst zuverlässige Anwältin mit einem stets freundlichen und engagierten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Konstanzer
Rechtsanwalt Bernd Konstanzer
Rechtsanwälte Konstanzer & Grey, Basler Str. 13 A, 79540 Lörrach 6899.125672039 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Konstanzer
(17.12.2020) Klare deutliche Aussagen, schnelle und direkte Antwort. Klasse!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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