1.074 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Mirjam Pelka
Rechtsanwälte Hengerer & Niemeier, Augustaanlage 27, 68165 Mannheim 6848.0659212354 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mirjam Pelka gerne zur Verfügung
(25.10.2020) Alles positiv
Profil-Bild Rechtsanwalt Jann Henrik Popkes
sehr gut
Rechtsanwalt Jann Henrik Popkes
Kanzlei Popkes, Schützenstraße 1, 33189 Schlangen 6744.2604995979 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jann Henrik Popkes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 50 Bewertungen Herr Popkes ist sehr gut in seinem Fach! Der hat alles was ein Guter RA haben sollte : ist gut vernetzt hier im Raum, … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffi Liebner LL.M.
Kanzlei Steffi Liebner, An der Havel 6a, 14669 Ketzin 6946.366694765 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Steffi Liebner LL.M. im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
(06.12.2017) Sehr freundliche kompetente Kollegin.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tahsin Duran
Rechtsanwalt Tahsin Duran
Kanzlei Duran, Bahnhofstr. 11, 49393 Lohne (Oldenburg) 6662.8204647587 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tahsin Duran vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Legal Consulting Bergisches Land, Im Grünental 5, 42489 Wülfrath 6661.0818136686 km
"Um klar zu sehen, genügt oft eine Veränderung des Blickwinkels." Antoine de Saint Exupery
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Grema
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Grema
Kanzlei Christian Grema, Bruchstr. 1a, 67098 Bad Dürkheim 6830.9490514679 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Christian Grema
aus 16 Bewertungen Alles ok (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Dr. Christian Keller
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Dr. Christian Keller
Rechtsanwälte & Notar Dr. Keller, Muhrenkamp 11, 45468 Mülheim an der Ruhr 6645.3221397072 km
Unser Herz schlägt seit 50 Jahren für gutes Recht!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt & Notar Dr. Christian Keller für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 27 Bewertungen Dr. Keller hat uns zum Thema "Testament und Patchwork-Familie" beraten. Ich hätte nicht gedacht, dass dieses … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rostislav Kunets
Rechtsanwalt Rostislav Kunets
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19 b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Rostislav Kunets vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 6 Bewertungen Konnte meine Sache aus Zeitmangel leider nicht übernehmen. Ich halte ihn aber für fachlich sehr versiert. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Schmidt Rechtsanwälte, Langenstr. 24a, 18439 Stralsund 6855.597582245 km
Anders. Besser.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
(28.04.2023) Frau Nickelsen ist eine sehr kompetente und äußerst zuverlässige Anwältin mit einem stets freundlichen und engagierten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Holzschuh
Rechtsanwältin Susanne Holzschuh
Kanzlei Dr. Schoch & Leister, Bahnhofstrasse 1, 69115 Heidelberg 6865.4437725661 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Holzschuh hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
(21.02.2024) Eine Reparatur nach der anderen
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Vogedes
Rechtsanwalt Christian Vogedes
Kanzlei Vogedes, Kreuzstr. 1, 33602 Bielefeld 6714.7540697871 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Vogedes hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nazarek
sehr gut
Kanzlei Dr. Jürgen Nazarek, Werrastraße 1, 28199 Bremen 6675.8077004468 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nazarek vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 48 Bewertungen Wir können Herrn Dr. Nazarek als Anwalt wärmstens empfehlen! Bei einem Abrechnungsproblem mit einer großen … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki
sehr gut
Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki
Anwaltskanzlei Kuschnizki, Marie-Jahn-Straße 20, 30177 Hannover 6767.9354242181 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Familienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki
aus 202 Bewertungen Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass der Anwalt seine Arbeit auf höchstem Niveau macht. Er informiert mich immer … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Brandt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Christian Brandt, Hegelstr. 39, 39104 Magdeburg 6893.9030630108 km
Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Brandt
aus 21 Bewertungen In einer Erbangelegenheit hat uns Herr Brandt äußerst kompetent beraten und entsprechend vertreten. Er nahm sich Zeit … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ngoc Lan Anh Nguyen
Rechtsanwältin Ngoc Lan Anh Nguyen
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.5756123146 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Ngoc Lan Anh Nguyen
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Schumacher
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Dürenerstraße 295 - 297, 50935 Köln 6672.069058282 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Jochen Schumacher
aus 11 Bewertungen Wir haben Hr. Schumacher in einer dringenden Familienangelegenheit kontaktiert. Die Bearbeitung dauerte keine 24h. … (28.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Sellin
sehr gut
Dr. Reinheldt Dr. Mosig & Kollegen, Watenstädter Str. 18, 15566 Schöneiche bei Berlin 6995.669129044 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Sellin hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 12 Bewertungen Auf meine Nachfrage um Unterstützung zu meinem Problem bei ebay, hat Frau Sellin binnen weniger Stunden geantwortet … (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Mertens
Rechtsanwältin Verena Mertens
Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln 6682.6478854934 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Mertens gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Frau Mertens hat sich schnell auf meine Anfrage gemeldet. Sie hört gut zu und gibt hilfreiche Tipps. (27.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Hertweck
sehr gut
Kanzlei Kai Hertweck, Wolfenbütteler Str. 79, 38102 Braunschweig 6821.1966838763 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Kai Hertweck - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 10 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hertweck, es ist noch viel zu früh, eine echte Bewertung … (27.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Maus
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Maus
Dr. Maus, Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach 6790.1325478288 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Maus
aus 26 Bewertungen Nach einem unverschuldeter Unfall wurde ich sehr kompetent in allen Belangen beraten. Frau Immig nahm sich viel Zeit … (29.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl
Kleemann, Iffland & Schreiber-Hiltl, Bahnhofstr. 5, 85051 Ingolstadt 7074.9233891459 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 36 Bewertungen Frau Schreiber-Hiltl und Ihr Team sind Klasse! Seit Oktober 2020 vertritt mich die Kanzlei perfekt. Frau … (09.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kiorpelidou LL.M.
Rechtsanwältin Eva Kiorpelidou LL.M.
Kiorpelidou & Kollegen, Maximilianstrasse 13, 80539 München 7119.3254811294 km
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Kiorpelidou LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Sehr positiv, in allen Aspekten des griechischen Immobilienrechts, präzise in Beantwortung aller Fragen, sehr begabt … (19.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lysann Berthold
Rechtsanwältin Lysann Berthold
Anwaltskanzlei Lysann Berthold, Theodor-Fontane-Straße 22, 38855 Wernigerode 6860.2127975897 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Lysann Berthold
aus 9 Bewertungen Gern empfehle ich Frau RA Lysann Berthold für Ihre schnelle, sehr kompetente und freundliche Beratung, mit der Sie … (16.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt u. Notar Jörg Methner
sehr gut
Rechtsanwalt u. Notar Jörg Methner
METHNER I Rechtsanwälte I Notar, Holsterhauser Str. 81, 45147 Essen 6651.3617155765 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt u. Notar Jörg Methner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 16 Bewertungen Wir hatten einen Notartermin, (Wohnungsverkauf) mit Herrn RA und Notar Christian Methner. Uns, den Verkäufern, wie … (17.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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