1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Fanny Schmidt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Hertweck
sehr gut
Kanzlei Kai Hertweck, Wolfenbütteler Str. 79, 38102 Braunschweig 6821.1966838763 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Hertweck
aus 10 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hertweck, es ist noch viel zu früh, eine echte Bewertung … (27.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hoppe
Rechtsanwaltskanzlei Hoppe, Klewitzstr. 7, 39112 Magdeburg 6893.6793600754 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Hoppe ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
(19.12.2018) Vom ersten Kontakt an super Betreuung. Kann ich nur empfehlen .vielen Dank
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Thomas Schröder
Fachanwalt und Notar Thomas Schröder
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Fachanwalt und Notar Thomas Schröder ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner
Kanzlei Liedorp-Osner, Lutherring 27, 67547 Worms 6832.1092769372 km
Mein Motto ist schlicht "Transparenz". Die Mandantin / der Mandant soll von Anfang bis Endet über alle relvanten Umstände der Angelegenheit informiert und einbezogen sein.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 82 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit den Dienstleistungen des Anwalts. Der Kontakt zum Anwalt war sehr gut und mein Fall wurde … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Thätner
sehr gut
Rechtsanwalt Gerrit Thätner
Rechtsanwälte Despang, Thätner und Kollegen GbR, Bundesplatz 8, 10715 Berlin 6972.8931116537 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerrit Thätner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 40 Bewertungen Ich Danke für die Geduld mit mir, denn es ist nicht leicht für mich. (24.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Kopatz
Kanzlei Sabrina Kopatz, Veerßer Str. 54, 29525 Uelzen 6784.4043477206 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Kopatz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 7 Bewertungen Bis jetzt aktuell ein sehr informatives und freundliches Beratungsgespräch. (22.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Kaiser
sehr gut
Kessler | Kaiser Anwaltskanzlei, Schwanenhof 3, 97070 Würzburg 6921.1646244318 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Kaiser im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Schnelle Terminierung und herzliche Art. Herrn RA Kaiser kann ich nur empfehlen. Er ist freundlich und offen, heißt, … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Mario Vallelonga
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Mario Vallelonga
Anwaltskanzlei Dr. Vallelonga, Weseler Str. 69, 32257 Bünde 6709.40846939 km
Digitale Rechtsberatung. Unkonventionell. Zeitgemäß.
Zivilrecht • IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Mario Vallelonga bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 40 Bewertungen Dr. Vallelonga hat sich immer verlässlich und nachdrücklich um unser Anliegen gekümmert. Nach einigen hin und her … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Werner
‎WERNER Rechtsanwälte, Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz 6992.454680044 km
Immobilienrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Miet- und WEG-Recht Professionelle und zuverlässige Rechtsberatung
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Janina Werner gerne zur Verfügung
aus 92 Bewertungen Wir hatten eine sehr positive Erfahrung mit Frau Werner. Obwohl wir den Kaufvertrag kurzfristig erhalten haben, wurde … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Folko Terhaag
Kanzlei Folko Terhaag, Aachener Str. 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Folko Terhaag
(05.07.2022) Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Richartz
sehr gut
Rechtsanwalt Armin Richartz
Rechtsanwälte Richartz und Richartz, Eichholzstr. 4, 97828 Marktheidenfeld 6897.8394921123 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Armin Richartz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 31 Bewertungen Sehr nette und schnelle Unterstützung. Immer wieder gerne (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Naumann
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Naumann, Feuerbachstr. 5, 04105 Leipzig 6980.9101150444 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marko Naumann bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 65 Bewertungen Auf hoher See und vor Gericht bin ich in Gottes Hand. Mit RA Naumann hatte ich da eine routinierte Hand, welche mir … (01.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Alexander Becker
sehr gut
Rechts- und Fachanwaltskanzlei Alexander Becker, Hügelstr. 6, 66953 Pirmasens 6807.5553369713 km
Wenn meine Mandanten zufrieden sind, bin ich es auch.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Alexander Becker
aus 429 Bewertungen Herr Becker ist ein sehr sympatischer Mensch. Er hört sich das Problem an und berät fachkompetent. Super ! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wedershoven
Rechtsanwalt Stephan Wedershoven
Wedershoven & Völker Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Leitenstr. 40, 82538 Geretsried 7125.2549342896 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Wedershoven
(20.09.2021) Ich hatte ein Problem mit einem privat geführtem Prozess und brauchte jetzt einen Rechtsanwalt. Für Zivilrecht stand …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Wagner
Rechtsanwalt Mike Wagner
KREISCHER, ACKERMANN, WAGNER & PARTNER GdbR, Bahnhofstraße 55-57, 69115 Heidelberg 6865.1100378677 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Kaufrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Wagner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Herr Wagner hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Ich habe gewonnen und musste nicht räumen. Dabei hätte ich … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Wawra
sehr gut
Rechtsanwalt Dominik Wawra
Wawra und Gaibler Rechtsanwalts GmbH, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg 7063.2786197804 km
SPEZIALISIERT AUF VERBRAUCHERSCHUTZ UND ARBEITSRECHT. ERFAHRUNG AUS ÜBER 25.000 MANDATEN IN DEN BEREICHEN DIESELSKANDAL, WIDERRUF KFZ-FINANZIERUNG, DSGVO-DATENLECKS, SCHUFA UND ARBEITSRECHT.
Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Wawra bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 97 Bewertungen Richtig guter Schufa Anwalt (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ramazan Duran
sehr gut
Rechtsanwalt Ramazan Duran
Rechtsanwaltskanzlei Duran, Bahnhofstraße 14, 92224 Amberg 7060.4553278559 km
Kaufrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ramazan Duran unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 30 Bewertungen Exzellent (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Stemke
Rechtsanwalt Roland Stemke
Kanzlei Roland Stemke, Residenzplatz 33, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.9514369987 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Stemke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
M&S Moyal-Simon, 205, route d'Arlon, 1150 Luxemburg, Luxemburg 6690.6395463763 km
Rechtsrat muss verständlich sein
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
(03.03.2021) Sehr gute und nette Beratung.Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff
Rechtsanwalt Dr. Dorff, Hudtwalckertwiete 1, 22299 Hamburg 6718.0382313037 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Dr. Dorff für eine ausführliche, für einen Nicht-Juristen verständliche, und … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Lange
Hoinkis & Partner, Grubenstraße 1, 18055 Rostock 6814.4601026868 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Lange ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
(08.02.2024) Sehr kompetente Auskunft. Alles bestens
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Kleist
Rechtsanwältin Tanja Kleist
Rechtsanwältin Tanja Kleist, Bahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg an der Lahn 6772.7667935536 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Kleist
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Berndt
sehr gut
Kanzlei Alexander Berndt, Lange Straße 77/78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Berndt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 35 Bewertungen Einfacher unkomplizierter Kontakt. Bleibt bis zum Schluß am Fall dran und setzt sich dafür ein. Uneingeschränkt zu … (03.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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