3.973 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Gunnar Hansen Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Falkenburger Str. 120, 23795 Bad Segeberg 6717.6141883522 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Gunnar Hansen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
(18.01.2024) Ich kann Herrn Hansen wärmstens weiterempfehlen, er fachlich äußerst kompetent ,hilfsbereit und unterstützt einen wo …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Kanzlei Dr. Karina Woinikow, M. mel., Leipziger Straße 21, 06108 Halle (Saale) 6950.3843067727 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel. bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Krause
Rechtsanwältin Anne Krause
KOLODZIEJ WINTER KRAUSE Rechtsanwälte, Dresdner Str. 2, 01662 Meißen 7058.216415739 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Anne Krause
(22.05.2018) alles sehr gut gelaufen gute arbeit freunlich und nett.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Rockenstein
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Rockenstein
Rockenstein • Lösche & Kollegen, Kumpfmühler Str. 44, 93051 Regensburg 7100.0687956953 km
Ihr erfahrener Partner in Sachen Recht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rainer Rockenstein
aus 21 Bewertungen Die Anwälte verhandeln mit der gegnerischen Versicherung für das beste Ergebnis! (03.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rolf Selb
Rechts- und Fachanwalt Rolf Selb
Rechtsanwaltskanzlei Bloeß, Kerpener Str. 181, 50170 Kerpen 6660.1537105787 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Rolf Selb - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(10.01.2024) Herr Selb ist ein sehr netter,kompetenter Anwalt.Mein Anliegen wurde schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Tillmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Tillmann
Kanzlei Harald Tillmann, Brückenstr. 14, 06502 Thale 6878.9923228306 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Harald Tillmann
aus 11 Bewertungen Es erfolgte eine schnelle Absprache (12.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klaus Hamann
Rechtsanwalt Christoph Klaus Hamann
Rechtsanwaltskanzlei Hamann, Am Schloß 1, 97084 Würzburg 6927.6067658592 km
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Klaus Hamann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug
Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug
Mussgnug | Zeyher | Eisen und Kollegen, Bahnhofstr. 33, 78532 Tuttlingen 6952.5033691108 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Herr Mussgnug hat sich die Akte Zeitnah angenommen und bearbeitet. (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Kreuter
sehr gut
Rechtsanwalt Kristian Kreuter
Kanzlei Kreuter, Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier 6716.9271492542 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kristian Kreuter
aus 248 Bewertungen Sehr gute Beratung. vielen Dank. Ich komme gerne wieder in Rechtsangelegenheiten. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cherin George Sakkal
Rechtsanwalt Cherin George Sakkal, Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar 7130.6387718508 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Cherin George Sakkal
(17.01.2024) Alles sehr Professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Dyballa
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Dyballa
Rechtsanwalt Marius Dyballa ist von 05.04.2024 bis 12.04.2024 nicht verfügbar.
Kanzlei am Königsplatz, Königsplatz 4, 33098 Paderborn 6743.6880007275 km
vertraulich. persönlich. hilfsbereit.
Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marius Dyballa – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 11 Bewertungen Herr Dyballa hat mich telefonisch beraten nachdem er meinen übersendeten Arbeitsvertrag rechtlich geprüft hat. Dabei … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gamze Duman
sehr gut
Rechtsanwältin Gamze Duman
Kunut Kanzlei, Muratpaşa Mahallesi Çatalköprü Caddesi Çoruh İş Hanı, 7, 07050, Antalya, Türkei 9116.6761246299 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gamze Duman gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Frau Duman ist sehr hilfsbereit und sehr kompetent! Eine sehr gute Anwältin! Frau Duman hat uns vor geraumer Zeit bei … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steuerberater Jörg Eckert
Rechtsanwalt Steuerberater Jörg Eckert
Kanzlei Eckert Law, Zu den Sandbeeten 13, 35043 Marburg 6794.9151615326 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Steuerberater Jörg Eckert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(18.05.2020) Sehr schnell und informativ geantwortet, super.
Profil-Bild Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Fanny Schmidt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Braun
Kanzlei Braun, Türkenstr. 7, 80333 München 7118.5965588321 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Braun vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
(07.03.2019) Frau Braun ist eine äußert kompetente und engagierte Anwältin vor allem im Bereich des Strafrechts. Mit großem Einsatz …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kernbach
Rechtsanwalt Christian Kernbach
Kanzlei Sturm, Kötteröde 14, 48249 Dülmen 6648.4812099945 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Kernbach ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
(27.04.2020) Durch eine Empfehlung habe ich den Anwalt gewechselt und bin sehr zufrieden. Von der ersten Beratung bis zur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner, Silbergasse, 18, Bozen, Italien 7202.1629052459 km
Kompetenz. Engagement. Erfolg
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 11 Bewertungen Herr Kollege Dr. Brenner hat uns sehr im Rahmen eines Immobilienerwerbes in Italien geholfen. Herr Dr. Brenner ist … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adalbert Schlabowski
Adalbert Schlabowski, Wittelsbacherallee 66, 60385 Frankfurt am Main 6827.2303084824 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Adalbert Schlabowski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
(12.02.2022) Sehr kompetente Beratung im Werkvertragsrecht. Er hat mir sehr geholfen und sich Zeit genommen! Mit dem Ergebnis bin …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Müller
Kanzlei Müller GbR, Nürnberger Straße 6, 91301 Forchheim 6995.4414265376 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Müller vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 12 Bewertungen Mit eine Aufenthaltstitel 5 Absatz 1 freizüge Eu kann ich meine frau in irak abholen also Visum beantragen? Wenn … (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
Media Kanzlei, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 25 Bewertungen Spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht ist diese Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders Frau … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki
sehr gut
Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki
Anwaltskanzlei Kuschnizki, Marie-Jahn-Straße 20, 30177 Hannover 6767.9354242181 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 202 Bewertungen Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass der Anwalt seine Arbeit auf höchstem Niveau macht. Er informiert mich immer … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adam Kaczko LL.M.
Rechtsanwalt Adam Kaczko LL.M.
KACZKO LEGAL, Pawła Gdańca 10B/15, 80-336 Danzig, Polen 7150.0155797223 km
Your friendly neighbourhood Polish business lawyer
Internationales Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adam Kaczko LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 7 Bewertungen Herr Kaczko betreute unser Unternehmen bei der Vertragsgestaltung eines polnischen Kunden, zudem übernahm er auch … (08.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Klemt
sehr gut
Rechtsanwalt Udo Klemt
Klemt Rechtsanwälte, Overather Str. 8, 51429 Bergisch Gladbach 6686.6221821956 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Udo Klemt
aus 84 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Klemt hat mich in dieser Sache perfekt vertreten. Der Führerscheinentzug war nicht gerechtfertigt. … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enver Schrömbgens
sehr gut
Kanzlei es:c, Franz-Ludwig-Str. 21, 54290 Trier 6716.8191967442 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Enver Schrömbgens bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
aus 36 Bewertungen Herr Schrömbgens hat mich in einer ungerechtfertigten Inkasso Angelegenheit professionell unterstützt. Eine … (10.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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