3.973 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Felten
Rechtsanwalt Alexander Felten
Klingelhöffer, Lorz-Felten und Felten | Rechtsanwälte und Notarin, Rheinstraße 12a, 64283 Darmstadt 6837.184848874 km
Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Felten
(19.07.2022) In mehreren Angelegenheiten (privat und auch geschäftlich) wurde ich bereits von der Kanzlei Lorz-Felten vertreten. …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstraße 16, 50668 Köln 6674.9281578662 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
aus 21 Bewertungen Unsere Erfahrung mit Herrn Dr. Werner war außergewöhnlich positiv! Er hat uns im Rechtsstreit gegen die Telekom … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Höß
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Höß
Fachanwaltskanzlei Höß, Heidenheimerstr. 76, 89075 Ulm 7004.1560834875 km
Optimale Mandatsbearbeitung (24/7 Erreichbarkeit+kurze Reaktionszeiten) bei gleichzeitiger Kostentransparenz und dadurch erhebliches Kostensparpotential für die Mandantschaft.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernd Höß ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 21 Bewertungen Sehr kompetent sachlich und erfolgreich (20.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Kilian
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Kilian
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Kilian ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 64 Bewertungen Beratung im Bereich Familienrecht. Frau Kilians Geduld haben mir nicht nur Klarheit verschafft, sondern doch auch ein … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili
sehr gut
Kanzlei Koschuaschwili, Breite Str. 161-167, 50667 Köln 6674.3185611183 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 14 Bewertungen Auch in dem Verfahren um die Rückzahlung einer Mietkaution hat mich Herr Koschuaschwili durch alle Instanzen incl. … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rebbert
Rechtsanwalt Christian Rebbert
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Rebbert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
(24.10.2018) Beratung verständlich , schnell und kompetent
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalia Chakroun
sehr gut
Rechtsanwältin Natalia Chakroun
Rechtsicher, Steinbergerstr. 1, 50733 Köln 6673.6133438124 km
Rechtliche Vertretung steht Jeder*m zu und muss nicht teuer sein. Wir finden immer gemeinsam eine Lösung!
Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Natalia Chakroun für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 156 Bewertungen Vielen Dank an die schnelle, ausführliche und sehr freundliche Auskunft und Beratung zu meinem Sachverhalt. Darüber … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schindler
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schindler
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Richte deinen Fokus auf die Lösung, nicht auf das Problem.
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Schindler gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Wir sind sehr dankbar für die schnelle und kompetente Hilfe von Frau Schindler. Nach Ablehnungsbescheiden wussten wir … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Dr. Ellmer Rechtsanwälte, Weiße Herzstraße 6, 91054 Erlangen 6999.0979456716 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Winter
Rechtsanwalt Michael Winter
Anwaltskanzlei MW, Heubergstraße 21, 70806 Kornwestheim 6927.4230833125 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Winter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo van der Does
Rechtsanwalt Timo van der Does
Schwerter & Kollegen, Schönbornstr. 33, 76646 Bruchsal 6874.8407060019 km
Schwerpunkte im Transportrecht: Fluggastentschädigung, Umzüge und Versand
Transportrecht & Speditionsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Timo van der Does bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
(22.04.2023) Herr van der Does hat mich fachkundig und kompetent beraten und vertreten. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann
Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann
HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster 6662.7967421457 km
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • StrafrechtÖffentliches Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann gerne zur Verfügung
(15.04.2021) ...auch wenn es letztlich nicht zur (kurzfristigen!) Mandatsübernahme kam. Er wäre der Richtige gewesen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Mund
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Mund
MUND Rechtsanwälte, Wagnerplatz 2, 97080 Würzburg 6921.6770597973 km
Persönliche Betreuung verbunden mit fachlicher Kompetenz ist unser Anspruch.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Florian Mund
aus 57 Bewertungen Klare Empfehlung dieser Kanzlei! Ob Erbrecht oder Familienrecht- einfach ausgezeichnet! (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Kanzlei gmg Gassner Merkl Geisperger, Robert-Koch-Str. 54, 84489 Burghausen 7195.7834342898 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Arthur Galwas
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Rechtsanwalt Arthur Galwas
Anwaltskanzlei Galwas, Robert-Koch-Str. 6, 59174 Kamen 6681.6546897361 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Arthur Galwas gerne zur Verfügung
aus 71 Bewertungen Herr Galwas hat uns erfolgreich vertreten. Ich kann ihn nur weiter empfehlen! (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Wederhake
sehr gut
Kanzlei Wederhake | Fachanwalt für Strafrecht, Sonnenstr. 4, 80331 München 7118.5306024155 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Wederhake ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 94 Bewertungen Herr Marc Wederhake ist zu Recht als der beste Strafverteidiger in München und in ganz Deutschland. In schwierigen … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedict Heiermann
Rechtsanwalt Benedict Heiermann
Albert Schreiber & Coll., Weseler Str. 76, 48249 Dülmen 6652.3214483415 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Benedict Heiermann
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Mast
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Rechtsanwältin Melanie Mast
Dr. Schloz · Braun · Kiefer & Partner mbB, Kinzigstr. 12, 77694 Kehl 6855.5707627617 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Melanie Mast ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 29 Bewertungen Meine Fragen konnten alle beantwortet werden und es war ein angenehmes und persönliches Beratungsgespräch in Bezug auf … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
sehr gut
Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
Kanzlei Gaboleiro, Rossertstr. 9, 60323 Frankfurt am Main 6824.1737665992 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 55 Bewertungen Meine Ehefrau hat bei dem Familiengericht Ehegattenunterhalt ohne Erfolg eingeklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Sie … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bauerfeind, Taubermühle 3, 97450 Arnstein 6911.0368509484 km
100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert.
Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 15 Bewertungen Der Herr Anwalt war sehr schnell in der Bearbeitung meiner Fragen, war immer am Telefon erreichbar trotz etlicher … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Losse
Rechtsanwältin Regina Losse
Rechtsanwälte Losse & Schmitt, Im Trinnel 13, 56727 Mayen 6723.7276240998 km
Familienrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Losse - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(08.07.2022) Unser Erstgespräch war ein sehr verständnisvolles und kompetentes Gespräch.
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
Kanzlei Gerhard J. Mindermann, Fleischstr. 34-36, 54290 Trier 6717.0362762875 km
Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(22.05.2010)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich
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Anwaltskanzlei Dillmann · Haab · Millich · Gaiser, Neuffener Str. 55, 72622 Nürtingen 6950.3939947554 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 16 Bewertungen Ein sehr sehr guter Anwalt Geht ins Detail hinterfragt, entwickelt eine Strategie. Ich würde mal sagen; Absolut die … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Kanzlei Kleinsorge, Im Ohl 64, 58675 Hemer 6701.0840006608 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 5 Bewertungen Seine bodenständige Arbeitsweise half mir, auch komplizierte Rechtsfragen zu verstehen. Er konnte mich gut beraten … (06.09.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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