3.969 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel
sehr gut
Kanzlei Jens-Uwe Hummel, Terrassenstraße 1, 04600 Altenburg 7006.1733694192 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 32 Bewertungen Kurze Zeit nach meiner Nachfrage, eine freundliche und sachliche Auskunft erhalten. Vielen Dank dafür! (02.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Drenkwitz
Kanzlei Birgit Drenkwitz, Jößnitzer Straße 119, 08525 Plauen 7016.2118486018 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Drenkwitz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
Kanzlei Scheichenzuber, Residenzplatz 10, 94032 Passau 7211.2935044226 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
(04.05.2024) Sehr freundlich und zuverlässig. Hat gut beraten und sich mit meinen Wünschen sehr eingehend beschäftigt für die beste …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
KTS Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kutschelis, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3453020244 km
Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
(01.12.2023) Wir haben Rechtsanwalt Kutschelis als Verteidiger in einem Verfahren wegen Subventionsbetrugs beauftragt und er hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Kanzlei Tobias Oppermann, Wolfenbüttelerstr. 79, 38102 Braunschweig 6821.200558183 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Oppermann
(19.05.2022) Er ist sehr nett , hat meine Fragen sehr gut geantwortet, hat mich gut beraten. Ich habe volle Vertrauen für ihn.
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Trautmann
Rechtsanwältin Victoria Trautmann
Trautmann Rechtsanwälte, Hans-Glück-Straße 19, 82380 Peißenberg 7107.0982457761 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Victoria Trautmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
(31.03.2021) Mit Frau Trautmann war ich sehr zufrieden. Die Beratung stimmte und alles wurde zu unserer Zufriedenheit erledigt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leibner
Rechtsanwalt Thomas Leibner
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Poststraße 31, 09648 Mittweida 7038.6616540282 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Leibner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(21.08.2019) Die Beratung war stets einwandfrei und auch im Verfahren wurde ich gut rechtlich Vertreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt André K. Gabel
sehr gut
Rechtsanwalt André K. Gabel
LSV Rechtsanwalts GmbH, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main 6824.7493261093 km
Geht nicht, gibt es nicht. Nur die beste Lösung zählt. Wir finden Ihre ganz persönliche Strategie, erschließen offensive Handlungsmöglichkeiten und setzen sie gemäß Ihrer Ziele mit Nachdruck um.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt André K. Gabel
aus 59 Bewertungen Herr Gabel berät auf den Punkt, praxisgerecht, unprätentiös und so, dass es auch der durchschnittlich juristisch … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Götz
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Götz
Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik, Myliusstraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.0855789557 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Götz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 13 Bewertungen Ich kann RA Alexander Götz nur wärmstens weiter empfehlen! Er hat mich in einer heiklen Rechtslage sehr gut verteten … (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ravil Linke
Rechtsanwalt Ravil Linke
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstraße 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ravil Linke im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Zowel het contact als de afhandeling van de zaak als extreem positief ervaren. Hij adviseert en communiceert to the … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eichinger
Rechtsanwalt Michael Eichinger
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Salzstraße 3, 87616 Marktoberdorf 7079.8348972194 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Eichinger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Josef Mühlenbein
sehr gut
Rechtsanwalt Josef Mühlenbein
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Jagdrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Josef Mühlenbein – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 39 Bewertungen Herr RA Mühlenbein hat wunderbare Arbeit geleistet! Er ist mit viel Herzblut und Motivation an den Fall herangegangen … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter J. Teworte
Rechtsanwalt Günter J. Teworte
Kanzlei Günter J. Teworte, Zülpicher Str. 83, 50937 Köln 6674.0615319011 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Günter J. Teworte ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Bartelt
Rechtsanwältin Bianka Bartelt
KBP Rechtsanwälte, Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock 6814.0489340456 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Bianka Bartelt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 5 Bewertungen Die Kontaktaufnahme hier auf der Seite und die Terminvergabe bei Fr. Bartelt verlief sehr schnell und unkompliziert. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schwegler
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Schwegler
Kanzlei Ebert und Schwegler, Charlottenstraße 81, 72764 Reutlingen 6950.0283600854 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sarah Schwegler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
aus 10 Bewertungen Die Beste die es im Umgebung gibt (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs
Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
(08.09.2020) Ich mag den Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Senf
Rechtsanwalt Peter Senf
Kanzlei Senf, Königstr. 33, 95028 Hof 7014.0082369546 km
Familienrecht • Strafrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Peter Senf bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 9 Bewertungen Immer und immer wieder sehr zu empfehlen! Herr Senf war stets bemüht, mich bestmöglich zu beraten, hat sich sehr viel … (05.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ophoff
Rechtsanwalt Andreas Ophoff, Willy-Brandt-Platz 4, 90402 Nürnberg 7012.4352448865 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Ophoff - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 7 Bewertungen Der Anwalt war sehr professionell und erledigt das Anliegen mit gewissenhaft. Ein sehr empfehlenswerter Anwalt. (25.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Genius
Rechtsanwältin Claudia Genius
GEHRMANN | GENIUS | FREUND | WEBER Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Augustastraße 33, 52070 Aachen 6630.2264235212 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Genius bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 5 Bewertungen Frau Genius hat mich in etlichen langen komplizierten Familienverfahren unterstützt. Sie ist immer sehr sachlich und … (02.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Görlitz
Rechtsanwalt Timo Görlitz
Probst & Partner, Hagenstraße 23, 14193 Berlin 6969.3187478669 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Timo Görlitz bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
(26.04.2024) Ich habe in einem dringenden Fall trotz Terminknappheit schnell einen Termin bei Dr. Görlitz bekommen. Er hat sich …
Profil-Bild Sarah Dobritzsch
Sarah Dobritzsch
Kühlborn Rechtsanwälte, Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale) 6950.4870631872 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Rechtsanwältin Frau Sarah Dobritzsch
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Hindenburgstr. 23, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.8799198786 km
Ich bin Rechtsanwalt mit Leib und Seele und seit über 20 Jahren für Sie am Start. Bei uns sind die Reaktionszeiten schnell und die Wege kurz. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Kunzendorff gerne zur Verfügung
aus 358 Bewertungen Sehr positiv, der getätigte Verkauf konnte wieder rückgängig gemacht werden, obwohl ich zuvor bei einem anderen Anwalt … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hünlein
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Hünlein
Hünlein Rechtsanwälte, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main 6825.7592616559 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Hünlein
aus 20 Bewertungen Im Anfangsstadium schnelles und vertrauenswürdiges Handeln. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Held
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Held
Kanzlei Alexander Held - Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht/ Zertifizierter Berater Steuerstrafrecht, Mohrengasse 1, 98574 Schmalkalden 6901.3892015995 km
Es gibt immer einen Weg
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Held
aus 36 Bewertungen Absolut empfehlenswerter Anwalt,besser und unkomplizierter geht es nicht,hat uns schon mehrfach super … (28.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.