3.973 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Chiarelli Geburtsname Odebralski
sehr gut
Rechtsanwältin Lisa Chiarelli Geburtsname Odebralski
Kanzlei Lisa Chiarelli, Arndtstr. 73, 44135 Dortmund 6677.4566500854 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Lisa Chiarelli Geburtsname Odebralski ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 28 Bewertungen Frau Chiarelli ist eine junge dynamische sehr angagierte zudem sehr motivierte kompetente Rechtsanwältin mit Herz … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Hieß
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Hieß
Rechtsanwaltskanzlei Hieß, Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden 6801.2104073137 km
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Nadine Hieß
aus 20 Bewertungen Frau Hieß hat eine Anfrage bezogen auf Planungs- und Verwaltungsrecht kompetent und hinreichend beantwortet. (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikias Roth
sehr gut
Rechtsanwalt Nikias Roth
Kröber & Roth Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hingbergstr. 377, 45472 Mülheim an der Ruhr 6647.2899249252 km
Immer an Ihrer Seite!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Nikias Roth
aus 60 Bewertungen Ich bin mit ein unlösbares Problem zu ihm gegangen. Und er hat Mich rausgeboxt. Damit hatte er meine Erwartungen weit … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
sehr gut
Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 14 Bewertungen Ich kann über Herrn RA Kleine-Beck nur positives berichten. Cooler Typ auf Augenhöhe, alle Fälle in denen ich durch … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Böhmer, Schwarz, Wagner & Partner - Rechtsanwälte und Notare, Langendiebacher Str. 43-45, 63526 Erlensee 6841.9561098262 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schwerd
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Schwerd, Hausweg 9a, 04600 Altenburg 7006.7318019207 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Schwerd bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 161 Bewertungen Bester Rechtssanwalt aus Altdnburg! Er schafft einfach alles, Rechtssanwalt Nummer 1! Weiter so Dirk😉👍 (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Catharina Falbo-Özkul, Lindenweg 10, 59823 Arnsberg 6723.8282328055 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Erbrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klinger
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Klinger
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Öffentliches Baurecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Klinger
aus 12 Bewertungen Ich bin mit der schnellen, freundlichen und kompetenten Beratung sehr zufrieden. Es wurden keine falschen Hoffnungen … (11.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Paul
Rechtsanwältin Ulrike Paul
Kullen Müller Zinser Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Amundenstr. 6, 71063 Sindelfingen 6922.7185601954 km
Fachanwältin Strafrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Paul - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(13.12.2019) Sie hat meinen Fall effektiv, schnell und erfolgreich bearbeitet. Ich kann sie von ganzem Herzen empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
Rechtsanwaltskanzlei Th. von Lennep, Moerser Landstr. 420, 47802 Krefeld 6629.9577330028 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
aus 195 Bewertungen Mit der rechtlichen Beratung von Herrn von Lennep, war ich sehr zufrieden. Ich kann diese Kanzlei nur weiterempfehlen. … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veiko Römer
sehr gut
Rechtsanwalt Veiko Römer
Kanzlei Rechtsanwalt Veiko Römer, Markt 24, 06449 Aschersleben 6903.9385969114 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Veiko Römer für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 19 Bewertungen Nach 6 Jahren und einigen Gerichtsverhandlungen zusammen mit Herrn Römer kann ich ihn nur weiter empfehlen. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas M. M. Klatt
Kanzlei Thomas M. M. Klatt, Ludwigshafener Str. 12, 67112 Mutterstadt 6842.2681088429 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Thomas M. M. Klatt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 7 Bewertungen Die bisherigen Zusammenarbeiten waren für meine Angelegenheiten immer positiv und hatten ihre zielgesetzten Erfolge. 5 … (01.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwälte Heinz und Pickhardt, Hindenburgstr. 24, 51643 Gummersbach 6708.2116140365 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Timo Pickhardt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(10.12.2020) Herr Pickhardt ist ein sehr professioneller Anwalt. Er ist sehr freundlich und bei Fragen immer hilfsbereit. Man kann …
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rommel, Pferdemarkt 10, 53518 Adenau 6702.3572792936 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 61 Bewertungen Sorgfältige und zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit. Sehr kompetent. (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Radoslava Chekerov
Kanzlei Radoslava Chekerov, Altenwall 9, 28195 Bremen 6675.9896955194 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Radoslava Chekerov ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Krause
Rechtsanwältin Anne Krause
KOLODZIEJ WINTER KRAUSE Rechtsanwälte, Dresdner Str. 2, 01662 Meißen 7058.216415739 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne Krause
(22.05.2018) alles sehr gut gelaufen gute arbeit freunlich und nett.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcin Czabański
Rechtsanwalt Marcin Czabański
Kanzlei Czabański, ul. Pułaskiego 1/5, 70-322 Stettin, Polen 6987.2046210344 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcin Czabański ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Riedel
Rechtsanwältin Mandy Riedel
Brenninger Welnhofer Riedel & Partner Rechtsanwälte, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg 7100.1278501933 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Mandy Riedel
aus 7 Bewertungen Sehr engagierte und fachlich saubere RA , die ihre Mandanten auch inhaltlich gut mitnimmt und Risiken wie Chancen … (17.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstr. 10, 47441 Moers 6628.2676642972 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger
aus 11 Bewertungen SchnelleAntwort ,fühlte sich aber nicht dafür zuständig. Das war's. (18.07.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja von Oettingen
sehr gut
Kanzlei Maja von Oettingen, Frölichstr. 10 1/3, 86150 Augsburg 7062.3569478354 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Maja von Oettingen
aus 13 Bewertungen In nur einer Stunde bekam ich dicht gedrängt viele Informationen, die mir bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit sehr … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Salentin
Rechtsanwältin Margot Salentin
Kanzlei Margot Salentin, Bonner Straße 8, 50374 Erftstadt 6670.4419926623 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Margot Salentin
(05.04.2019) Ich kann nur sagen das sie mich sehr gut vertreten hat
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Höss
Rechtsanwalt Markus Höss
Höss | Rechtsanwälte, Relenbergstr. 59, 70174 Stuttgart 6929.6437490627 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Höss vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Bessler
Kanzlei Dr. Bessler, Lange Straße 54, 70174 Stuttgart 6930.4663160987 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Bessler gerne zur Verfügung
(02.05.2021) Herr Dr. Bessler ist ein sehr kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt, der mir zur Seite stand, als mein …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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