3.986 Anwälte für Wiedereinsetzung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Möller
Rechtsanwalt Michael Möller
Rechtsanwaltskanzlei Michael Möller, Florastr. 58, 13187 Berlin 6972.5390423533 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Möller für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Praun
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Praun
Rechtsanwälte Manuel Tschofen II & Julian Praun, Südtiroler Str. 4, 83301 Traunreut 7193.6351082073 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Julian Praun ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 15 Bewertungen Ich wurde 1 Jahr von Hr.Praun und Team beraten, begleitet und vertreten. Ich habe nur positive Erfahrungen gemacht und … (13.12.2023)
Profil-Bild Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
Skawiańczyk & Stanek Adwokaci i Radcowie Prawni spółka partnerska z siedzibą w Krakowie, Ul. Aleksandra Lubomirskiego 45/6, 31 509 Krakau, Polen 7505.2450273444 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtsanwalt Herr Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
(13.08.2022) Danke! Perfekte Leistung - Anna
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Massolle
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Massolle
Massolle & Herkenrath Rechtsanwaltspartnerschaft, Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburg 6735.2219980076 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Marco Massolle
aus 50 Bewertungen We had complications with VAT refund (kaution) after buying a car for export to Poland. We've reached Marco … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
sehr gut
Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
Kanzlei zu Klampen • Janssen • Rechtsanwälte, Schillerstraße 3, 26655 Westerstede 6614.5257319107 km
Ihr Problem ist unsere Aufgabe!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 31 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Frau Sarzhovska hat sich sehr für mich eingesetzt. Am Ende habe ich einen … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Janzen
Rechtsanwaltskanzlei Jörn Janzen, Grotestr. 8, 44263 Dortmund 6680.131337064 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn Janzen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf
Wolf Rechtsanwalt, Fraunhoferstr. 15, 94315 Straubing 7137.4134496354 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Herr Wolf hatte mir Schritt für Schritt alle Punkte erklärt. (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Jens van Boekel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(14.06.2022) Mir drohte ein Fahrverbot infolge eines Geschwindigkeitverstoßes. Ich wurde fortlaufend ausführlich und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Zott
Rechtsanwalt Andreas Zott
Rechtsanwälte rieke. rogaß. zott., Jasperallee 29, 38102 Braunschweig 6821.2270974585 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Zott
(04.08.2020) Hat ich umgehend gemeldet!
Profil-Bild Rechtsanwalt Niko Brill
Rechtsanwalt Niko Brill
Kanzlei Brill + Weiß Rechtsanwälte, Bahnhofplatz 4, 55116 Mainz 6805.8281115682 km
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Niko Brill
aus 5 Bewertungen Obwohl die Anfrage zwischen den Jahren gestellt wurde, hatte ich sehr schnell eine Antwort, mit einer … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Salentin
Rechtsanwältin Margot Salentin
Kanzlei Margot Salentin, Bonner Straße 8, 50374 Erftstadt 6670.4419926623 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Margot Salentin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
(05.04.2019) Ich kann nur sagen das sie mich sehr gut vertreten hat
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Langer
Rechtsanwältin Johanna Langer
Rechtsanwaltskanzlei Johanna Langer, Sachsentor 8, 21029 Hamburg 6736.0116132127 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Johanna Langer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander L.K. Freiherr von Malsen-Waldkirch
Kanzlei Karaahmetoglu & Kollegen GbR, Gerlinger Straße 6, 71254 Ditzingen 6921.3315793265 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander L.K. Freiherr von Malsen-Waldkirch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Seiwerth
Kanzlei Seiwerth, Weinstraße Nord 18, 67098 Bad Dürkheim 6829.2681599329 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Agrarrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Seiwerth
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Axel Höper
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Axel Höper
Axel Höper - Rechtsanwalt, Holstenbrücke 2, 24103 Kiel 6687.4987366995 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Axel Höper gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Vorab möchte ich sagen, das mein Prozess noch läuft und ich meine Bewertung, anders als andere , nicht an den Ausgang … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Borrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Borrmann
Kanzlei Borrmann, Körner Hellweg 87, 44143 Dortmund 6678.880948808 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Borrmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei ist nun schon zwei mal für mich tätig geworden. Immer zu meiner vollsten Zufriedenheit! Ich … (01.03.2024)
Profil-Bild Avv. Dr. Saskia Leistner
Kanzlei Saskia Leistner, Via Malfer, 15, Garda, Italien 7216.1066001874 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Rechtsanwältin Frau Avv. Dr. Saskia Leistner
(17.01.2017) Kompetenz, klare Analyse und wirtschaftlich tragbare Lösungsvorschläge mit sinnvoll knappen Sätzen haben mich als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lee
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Lee
Rechtsanwalt Frank Lee, Bismarckstraße 61, 45128 Essen 6651.8978499563 km
Lösungsorientierte Rechtsdienstleistung ohne unnötigen Schnickschnack und Blabla. Direkt und ehrlich im Umgang mit meinen Mandanten.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Frank Lee
aus 187 Bewertungen Herr Lee hat die Ansprüche für unser Unternehmen im gerichtlichen Verfahren vollständig durchgesetzt. Seine fachliche … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Hinterlasse die Welt besser, als du sie vorgefunden hast. (Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 9 Bewertungen Auf Empfehlung haben wir uns an Herrn Prof. Dr. Wolfgang Böh gewendet. Einem fragwürdig geführten … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.
Anwaltssozietät Kyprianou & Hasan GbR, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8162734172 km
“I'm for truth, no matter who tells it. I'm for justice, no matter who it is for or against (...)" -Malcolm X -
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 36 Bewertungen Erfolgreiche Vertretung im Gesellschafterstreit. Ich möchte meine außerordentlich positive Erfahrung mit Herrn … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatiana Slivina
Rechtsanwältin Tatiana Slivina
Etinger & Cazan Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg 6921.5383734023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tatiana Slivina gerne zur Verfügung
(26.04.2024) Frau Slivina ist herausragend! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur abschließenden Lösung meines Problems war Sie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Esser
Kanzlei Volker Esser, Bahnhofstr. 29, 41472 Neuss 6645.0531816292 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Esser gerne zur Verfügung
(22.02.2019) Zurzeit haben mein Mann und ich den Anwalt beauftragt uns in einem schweren Fall der Nachbarschaftsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Coconcelli
Rechtsanwalt Bastian Coconcelli
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bastian Coconcelli – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Kann den vorangegangenen Bewertungen nur zustimmen! Herr Coconcelli ist ein Anwalt mit sehr viel Engagement und durch … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
CHS Rechtsanwälte - Fachanwälte für Strafrecht, Ostenhellweg 27 / 29, 44135 Dortmund 6676.5754841225 km
"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Hans Dahs
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 37 Bewertungen Ein Anwalt der verständlich erklärt und Bock auf seinen Job hat und für seinen Mandanten ist (23.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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