1.069 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Paul Tritschler
Rechtsanwalt Dr. Paul Tritschler
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19 b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Paul Tritschler
(02.12.2022) umgehende kompetente Beantwortung meiner Fragen ohne auf die Zeit zu schauen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Reissenberger
sehr gut
Reissenberger Rechtsanwälte, Schwanenwall 8-10, 44135 Dortmund 6676.6806837444 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Sven Reissenberger für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 76 Bewertungen Ich danke in aller Kürze, für die geleistete Arbeit, den Beistand und die Beratung im einem unnötig komplizierten … (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki
sehr gut
Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki
Anwaltskanzlei Kuschnizki, Marie-Jahn-Straße 20, 30177 Hannover 6767.9354242181 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 204 Bewertungen Super Anwaltsvermittlung an diesen Anwalt. Er versteht etwas von seinem Fach. Sensibel hat er mir geholfen auch mit … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tuncay Sahin
sehr gut
Rechtsanwalt Tuncay Sahin
Kanzlei Tuncay Sahin, Plockstr. 13, 35390 Gießen 6800.0562755762 km
ES IST IHR GUTES RECHT, GEBÜHREND VERTRETEN ZU WERDEN. ICH KÄMPFE FÜR IHRE RECHTE.
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Tuncay Sahin
aus 26 Bewertungen Very well done. I had one meeting with him, I got all answers and suggestions. Easy going conversation and I could … (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Reetz
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Reetz
Kanzlei Jürgen Reetz, Osterstraße 116, 20259 Hamburg 6716.2676124758 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Reetz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 13 Bewertungen Unsere Anschaffung einer PV-Anlage ist 2022/2023 mitten in die steuerliche Gesetzesänderung gefallen. Herr Reetz hat … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Kutz
Rechtsanwalt Rudolf Kutz
Prem & Pauli PartG mbB, Ulrichsberger Str. 45, 94469 Deggendorf 7163.5257112411 km
Unser Motto lautet: Zielgerichtet Lösungen finden.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf Kutz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
(28.11.2021) Herr Kutz und sein Team hat mich bei meiner ordentlicher Kündigung die nicht rechtens war hervorragend vertreten. Ab …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schroeder
Rechtsanwalt Alexander Schroeder
Anwaltskanzlei Schroeder, Gütersloher Str. 29, 33415 Verl 6720.2008892625 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Schroeder bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
(16.04.2022) Alles wie gewünscht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B.
Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH, Syker Str. 65, 27211 Bassum 6682.7806566608 km
Der geerdete Rechtsanwalt - Kommunikation auf Augenhöhe
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
(18.12.2023) Schneller Rückruf und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Janßen
Rechtsanwältin Marion Janßen
Kanzlei Marion Janßen, Hauptstraße 78, 26639 Wiesmoor 6595.2332285141 km
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen im Business Center Timmel nach vorheriger Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Marion Janßen
(25.10.2023) Kompetente und freundliche Abwicklung, ist zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Cordemann
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Cordemann
Kanzlei Julia Cordemann, Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main 6824.824197292 km
Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Cordemann
aus 24 Bewertungen Fr. Cordemann überzeugt durch ihre langjährige Expertise und ihre klare und freundliche Kommunikation. Sie ist eine … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Auschner
Rechtsanwalt Christoph Auschner
Anwaltskanzlei Christoph Auschner, Alte Poststr. 20, 51588 Nümbrecht 6713.1195062307 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Auschner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Kaiser
sehr gut
Kanzlei Sabine Kaiser, Friedrichsplatz 1, 68165 Mannheim 6847.4725351571 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Kaiser ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 33 Bewertungen Frau Kaiser hat mich sehr gut beraten über meine Möglichkeiten der Mietminderung und etwaiger Konsequenzen. Vor … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Josef Kunzenmann
Rechtsanwalt Mag. Josef Kunzenmann
Kanzlei Kunzenmann, Salurner Str. 14, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.5515021439 km
Erbrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Mag. Josef Kunzenmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
(23.02.2022) Bisher noch Recherchephase mit Einholung von Unterlagen und Informationen. Sehr schnelle Antwort auf meine Anfrage und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Rechtsanwälte Stegmann und Taupp, Erthalstr. 4, 63739 Aschaffenburg 6862.1412354861 km
Loyalität und konsequente Rechtsdurchsetzung
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Stegmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 8 Bewertungen Absolut professionell. Hervorragende Rechtsberatung mit klarer und für Laien verständlicher Einschätzung der … (12.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wiesbrock
Rechtsanwalt Frank Wiesbrock
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Königstr. 22, 70173 Stuttgart 6930.969977525 km
Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Wiesbrock gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Arnold
Rechtsanwalt Arnold, Lattengasse 63, 65604 Elz 6768.9687968083 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Arnold – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
(04.10.2022) Anliegen konnte schnell und kompetent geklärt werden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Fencl
Rechtsanwaltskanzlei Christian Fencl, Auf dem Hohenstein 1, 61231 Bad Nauheim 6817.3740408576 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Fencl ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Sehr gute Beratung und promote Reaktion auf die schriftliche Problemschilderung durch Rückruf am nächsten Werktag. … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Richartz
sehr gut
Rechtsanwältin Irina Richartz
Rechtsanwälte Richartz und Richartz, Eichholzstr. 4, 97828 Marktheidenfeld 6897.8394921123 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Richartz – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Kaufvertrag
aus 28 Bewertungen Fühlte mich vom ersten Kontakt bis zur endgültigen Schadenregulierung sehr gut betreut. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
sehr gut
Kanzlei Jutta Petry-Berger, Schönbornstraße 41, 60431 Frankfurt am Main 6822.7598023086 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Bisher ist gut (25.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Iven Lorke
sehr gut
Rechtsanwalt Iven Lorke
Kanzlei Kislat Rechtsanwälte, Braunschweiger Straße 26, 27321 Thedinghausen 6694.3027349752 km
GEDULDIGE ZUHÖRER ANSTATT PARAGRAPHEN REITER
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Iven Lorke im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Vielen Dank! (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carole-Christine Meyer
sehr gut
Rechtsanwältin Carole-Christine Meyer
Kanzlei Carole-Christine Meyer, Kamillenstr. 40, 41539 Dormagen 6659.635579145 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Carole-Christine Meyer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 19 Bewertungen Ein schönes Gefühl, wenn es am Ende gut ausgegangen ist. Dabei sah es zunächst garnicht eindeutig aus. Aber dank Frau … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volkert Schmidt
Rechtsanwalt Volkert Schmidt
Kanzlei Volkert Schmidt, Rübekamp 33, 25421 Pinneberg 6702.4836138355 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volkert Schmidt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Nicolai Schmidt
Rechtsanwalt Dr. iur. Nicolai Schmidt
Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Nicolai Schmidt - Fachanwalt für Mietrecht, Fürstenwall 147, 40215 Düsseldorf 6649.774779016 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Nicolai Schmidt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt (zertifizierter Compliance-Officer) Daniel Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt (zertifizierter Compliance-Officer) Daniel Hermann
Rechtsanwälte Hermann & Partner, Ferdinand-Braun-Str. 8, 74074 Heilbronn 6914.3568014624 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt (zertifizierter Compliance-Officer) Daniel Hermann im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 49 Bewertungen In allen Belangen konnte Herr RA Daniel Hermann unsere Interessen zur vollsten Zufriedenheit vertreten und erfüllen. … (21.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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