1.076 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim
Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim, Homburger Str. 36, 60486 Frankfurt am Main 6823.526694307 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 95 Bewertungen Herr Dr. Thomas-Johannes Jochheim ist für mich ein Top Anwalt. Ich hätte ihnen viel früher kennenlernen müssen, in … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Striether
Rechtsanwalt Stefan Striether
WSHP Wiegand Striether Sprengnether Strahl Wissig Lang Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurter Str. 35, 61118 Bad Vilbel 6826.0507259855 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Striether ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
(07.04.2022) Herr Striether hat sehr schnell geantwortet und sich der Sache angenommen - zu meiner großen Zufriedenheit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Kanzlei Rücktritt Autokauf, Kasernstr. 4, 89231 Neu-Ulm 7004.8413524827 km
Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Kienhöfer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
aus 42 Bewertungen Herr Kienhöfer hat mich sehr gut durch den Prozess geführt, hat alles gegeben und am Ende einen sehr Komplizierten … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Haaf
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Haaf
Lübbert Rechtsanwälte, Wallstr. 15, 79098 Freiburg im Breisgau 6890.1417977161 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Haaf bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 25 Bewertungen Bei einer Ausstehenden Rückzahlung wurde uns schnell und unbürokratisch geholfen. Die Erreichbarkeit über Telefon und … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Seeger
Rechtsanwalt Frank Seeger
Schuster Seeger Janzen Notare Rechtsanwälte Fachanwälte, Kuhlenstraße 97, 32429 Minden 6721.6175264543 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Seeger
(17.08.2023) Werde meine Belange weiterhin von Herrn RA Seeger vertreten lassen
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Tobias Gaiser
Kanzlei Tobias Gaiser, Hauptstraße 78 b, 70563 Stuttgart 6928.9252708283 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Tobias Gaiser
Profil-Bild Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
sehr gut
Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
Rechtsanwaltsgesellschaft Eulerich & Coll., Adolfstr. 26, 38102 Braunschweig 6821.2801691576 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
aus 236 Bewertungen In 2 Fällen gab es optimale Hilfe in dieser Kanzlei. Und zwar umgehend. Die Steuererklärung mach ich jetzt allerdings … (29.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichmann
Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichmann
Kanzlei Dr. Clemens Illichmann, Alpenstr. 54, 5020 Salzburg, Österreich 7234.0318542441 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Wolff
Rechtsanwältin Sabine Wolff
WIGU – Borufka, Heiling & Rößler, Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin 6797.4196852179 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Wolff - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Vielen Dank für die nette und kompetente steuerrechtliche Beratung. Die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung … (06.04.2016)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Schöne
sehr gut
Kanzlei Schöne, Büchel 15, 41460 Neuss 6645.110373743 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schöne ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
aus 27 Bewertungen Frau Schöne bereitet sich - auch unter Zeitdruck - präzise vor. Sie hat meine Angelegenheit erfolgreich vertreten und … (17.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Rossmann
Kanzlei Dietmar Rossmann, Kirchplatz 1-3, 29664 Walsrode 6733.3724475514 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietmar Rossmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Durmuş
sehr gut
Rechtsanwalt Ali Durmuş
Kanzlei Ali Durmus, Am Wall 192, 28195 Bremen 6675.9072110307 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ali Durmuş ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
aus 20 Bewertungen Herr Durmus ist der Beste Anwalt in Deutschland ! Er kennt sein Geschäft ,hält was er verspricht. Wir haben lange nach … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Pistner
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Pistner
Kanzlei Pistner, Bodelschwinghstraße 18, 63739 Aschaffenburg 6862.2742441097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Pistner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 12 Bewertungen Vielen Dank für die tolle Beratung. Bisher haben wir mit der Kanzlei 2 von 3 Fällen gewonnen und auch der 3. Fall … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Zeynep Cebeci-Güngör
Rechtsanwältin Zeynep Cebeci-Güngör
Kanzlei Zeynep Cebeci-Güngör, Antoniusstraße 9, 45699 Herten 6652.1597162691 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Zeynep Cebeci-Güngör vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
(04.04.2023) Ich bin sehr zufrieden.Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet.Frau Cebeci Güngör war für mich immer erreichbar und hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Strobel
Rechtsanwalt Dietrich Strobel
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dietrich Strobel
(06.02.2024) Wir haben eine Beratung bezüglich eines Immobilienkaufvertrags gebraucht. Freundlich, hat er uns die Rechtslage sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Pfeifer
Rechtsanwalt Steffen Pfeifer
Pfeifer Rechtsanwälte, Schleizer Str. 12, 13055 Berlin 6979.3894455002 km
Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Pfeifer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 7 Bewertungen Herr RA Pfeier hat sich umgehend mit uns in Verbindung gesetzt, uns sehr freundlich und kompetent beraten und auch vor … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Steinbeißer
sehr gut
Anwaltskanzlei Piechnick & Steinbeißer, Barkhausstraße 59a, 45770 Marl 6646.1057147568 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gunnar Steinbeißer
aus 11 Bewertungen Wir sind schon seit sehr vielen Jahren in der Kanzlei Wir brauchten Ihn schon oft bei verschiedenen Sachen Er sagt … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Klingmann
Rechtsanwalt Rüdiger Klingmann
Kanzlei Klingmann, Blumenstr. 3, 69168 Wiesloch 6871.9335570785 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Klingmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 8 Bewertungen Schnelle Antwort, macht sehr netten Eindruck! (31.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Himat Yousuf
sehr gut
Rechtsanwalt Himat Yousuf
Rechtsanwaltskanzlei Himat Yousuf, Marburger Straße 62, 57223 Kreuztal 6738.0219657832 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Himat Yousuf vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 15 Bewertungen ich habe swchon Viele Rechtsanwelte gesehen und hat immer Bauchschmerzen aber bei dem Herrn Yousuf hat ich das gefül … (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Müller
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Rechtsanwältin Dorothee Müller
Rechtsanwaltskanzlei Müller, Taunusstraße 44, 65183 Wiesbaden 6799.8433698725 km
Erst informieren, dann handeln
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Dorothee Müller - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 48 Bewertungen Ich bin positiv überrascht über die Strukturierte und schnelle Arbeitsweise. Dazu wurde ich motiviert bis zum schluss … (27.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Anselstetter
Rechtsanwalt Sebastian Anselstetter
Filius Brosch & Kollegen Rechtsanwälte, Münchner Str. 15, 89073 Ulm 7004.4330547064 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Anselstetter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 8 Bewertungen Hr. Anselstetter hat mich erfolgreich in meinem Rechtsstreit vertreten und die Gegenseite hat hierdurch eine … (06.11.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Magin
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Magin
Rechtsanwälte Schlak, Wieland & Partner mbB, St.-Konrad-Str. 51, 88250 Weingarten 7015.2444328663 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Magin im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 70 Bewertungen Vielen Dank an Herrn Magin für die hervorragende Arbeit. Schon beim ersten Gespräch, teilte er mir die Chancen mit. Am … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
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Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
Merz, Schmid, Schäftlmeier und Partner Rechtsanwälte, Karlstraße 2, 71394 Kernen im Remstal 6938.1920528509 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Rauscher ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 153 Bewertungen Wie immer ein ehrlicher Top Anwalt (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Richter
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Rechtsanwalt Matthias Richter
Rechtsanwaltskanzlei Richter, Gräfelfinger Str. 97a, 81375 München 7114.7243757864 km
Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Richter
aus 32 Bewertungen Mir wurde beim Widerruf eines Kaufvertrages für on-line Couching durch die Kanzlei von Herr Richter erfolgreich … (09.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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