1.070 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 34

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Kunath
Rechtsanwalt Mirko Kunath
Kanzlei Mirko Kunath, Badergasse 7-9, 04808 Wurzen 7002.027250754 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialversicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Mirko Kunath
(18.03.2022) Trotz aussichtsloser CHANCHE bei einen unverschuldeten Parkplatzunfall (lt.Versicherung immer 50 zu 50 Prozent …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Bankkaufmann Henning Brühl
sehr gut
Schulz, Brühl & von Alvensleben Rechtsanwälte PartGmbB, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden 7079.5041746497 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Bankkaufmann Henning Brühl
aus 73 Bewertungen Mit Unterstützung von Herrn Henning Brühl ist es gelungen von der Bank den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adam Cofala
sehr gut
Rechtsanwalt Adam Cofala
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte, Zeuggasse 7, 86150 Augsburg 7063.119826166 km
Wenn du nicht Recht bekommst, gehe nach links.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Adam Cofala vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 45 Bewertungen Herr Cofala, ist ein sehr Kompetenter und Sympathischer Anwalt. Man merkt ihm seine Berufserfahrung an, er ist immer … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Noack
Kanzlei Thomas Noack, Grünstr. 4, 12555 Berlin 6989.0850828481 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Noack ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
aus 8 Bewertungen Gute und sachliche Beratung setzt sich für seine Klienten ein , war sehr zufrieden (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hänke
Rechtsanwalt Matthias Hänke
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Hänke, Wilhelmsstraße 5, 34117 Kassel 6810.3892001873 km
Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Hänke
aus 5 Bewertungen Herr Matthias Hänke konnte meine Angelegenheit zur meiner Zufriedenheit klären .Viel Dank dafür. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kilgus
Rechtsanwältin Eva Kilgus
Anwaltskanzlei Eva Kilgus, Hauptstraße 19, 76547 Sinzheim 6867.7516641978 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Kilgus bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Lamp
Kanzlei Joachim Lamp, Friedrichstr. 14, 55218 Ingelheim am Rhein 6791.7945987694 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Lamp im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
(03.03.2022) Schnell und angenehmer Kontakt per mail
Profil-Bild Rechtsanwältin Emine Sezer
Rechtsanwältin Emine Sezer
Kanzlei Emine Sezer, Niermannsweg 11, 40699 Erkrath 6658.7665757485 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Emine Sezer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
Greiner Rechtsanwälte, Schwalbacher Straße 48, 65760 Eschborn 6816.7582503616 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
aus 25 Bewertungen Frau Greiner hat uns im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung beraten. Leider hatten sich unsere Mieter geweigert … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Meyenburg
Rechtsanwalt Bastian Meyenburg
Kanzlei Meyenburg für Verbraucherrecht, Mutter - Ey - Platz 1, 40213 Düsseldorf 6648.7103551154 km
Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bastian Meyenburg
aus 9 Bewertungen Ich wohl in schalesweg Holstein kannst ich Geld zurück bekommen vom karamba,netbet Magie red (22.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Mesecke
sehr gut
Rechtsanwalt Mike Mesecke
Rechtsanwalt Mike Mesecke Kanzlei Mesecke, Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg 6716.6843957017 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Mesecke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 73 Bewertungen Dienstvertrag, Kunde kündigt konkrete Zahlung an, redet sich aber in letzter Minute immer wieder heraus, dass ihm … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Zeitvogel
sehr gut
Anwaltskanzlei Harald Zeitvogel, Krötenweg 7, 70499 Stuttgart 6923.9885521473 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Zeitvogel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 11 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, sehr gute Beratung, alles perfekt 😀 Weiterempfehlen (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Berger
Kanzlei Michael Berger, Gerhart-Hauptmann-Str. 20, 39108 Magdeburg 6892.3532292368 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Berger
aus 5 Bewertungen Es fand ein umfassendes Erstgespräch statt. Wir schilderten die Sachlage. Herr Berger zeigte uns mögliche … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwaltskanzlei Frimberger, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3683274315 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Frimberger
aus 8 Bewertungen Fachlich äußerst kompetent, realistisch und umsichtig - menschlich sehr freundlich, ehrlich und humorvoll. Die … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger André
Rechtsanwalt Holger André
Holger André Anwaltskanzlei, Autenstraße 12, 71254 Ditzingen 6921.0374596497 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Holger André
(18.03.2019) Kompetent, zeitnah, sofort erreichbar, Fachwissen, Auftreten, Durchsetzungsvermögen
Profil-Bild Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt &  Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA
Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt &  Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA
Deutsch- Indische Anwaltskanzlei Saju Jakob- Indisches Recht-indische Kanzlei-Indischer Anwalt, bayardsgasse 3-5, 50676 Köln 6674.6927667005 km
Förderung der deutsch-indischen Beziehungen - Wirtschaftsbeziehungen- Rechtsbeziehungen
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt & Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard
Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard
Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg 6762.0449195649 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
(05.02.2024) Leider konnte mir Herr Marquard nicht weiterhelfen aber er hat sich schnell gemeldet um mir dies mitzuteilen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Stemke
Rechtsanwalt Roland Stemke
Kanzlei Roland Stemke, Residenzplatz 33, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.9514369987 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Roland Stemke
Profil-Bild Rechtsanwältin Liudmila Rainer
Rechtsanwältin Liudmila Rainer
ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16/III, 93055 Regensburg 7103.141027115 km
Persönlich gut beraten. Wir vertreten Ihre Interessen – persönlich, individuell, kompetent.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Steuerrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Liudmila Rainer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Blank
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn Blank
Kanzlei Alsterland, Lademannbogen 15, 22339 Hamburg 6717.4264611811 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörn Blank ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 156 Bewertungen Ich möchte hier kurz meine Erfahrungen mit Herrn Blank schildern. Er wurde von uns beauftragt, uns bei einem … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadia Voss
Kanzlei Nadia Voss, Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg 6719.3493530653 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Nadia Voss ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Banse
Rechtsanwältin Manuela Banse
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6012466321 km
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Banse ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Frau Banse hat mich sehr freundlich, sachlich und kompetent beraten. Das Schreiben an die gegnerische Seite blieb auch … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Oeser & Keuler - Rechtsanwälte, Keltergasse 5, 89073 Ulm 7003.5886012509 km
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
(02.10.2021) Der Forderungseinzug wurde schnell und unbürokratisch abgewickelt
Profil-Bild Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M.
Kanzlei Rechstanwalt in Polen Łukasz Kuniewski, LL.M., ul. Piotrkowska 132, 90-062 Lodz, Polen 7366.798566464 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M.
aus 11 Bewertungen Mec. Kuniewski posiada profesjonalne podejscie do problemow prawa spadkowego w ramach UE, Oferuje rzetelna obsluge … (22.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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