1.071 Anwälte für Kaufvertrag

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Kraiczi
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Kraiczi
Rechtsanwalt Marco Kraiczi Kanzlei Kraiczi, Fürstenwalder Damm 461, 12587 Berlin 6991.2336699832 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Kraiczi bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 38 Bewertungen rechtswidrige für emotionelle Kürzung der Mitte (JC ) . Z.Z. kümmert sich sehr sachlich zielorientiert (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Stegerhoff
Kanzlei Stegerhoff, Vattmannstr. 17, 45879 Gelsenkirchen 6653.5736956872 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Stegerhoff gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kerem Yılmaz
sehr gut
Kanzlei Yılmaz, Langgasse 24, 65183 Wiesbaden 6800.0856464127 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kerem Yılmaz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 14 Bewertungen Vielen Dank für Ihren schnellen und hilfreichen Rat. (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Orkun Artiisik
sehr gut
Orkun Artiisik Rechtsanwaltskanzlei, Alt-Moabit 83, 10555 Berlin 6970.8057207158 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Orkun Artiisik
aus 11 Bewertungen Ich bin im Januar aus dem Krieg in der Ukraine zurückgekommen, arbeite in Berlin und möchte eine Aufenthaltserlaubnis … (24.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Busch-von Krause
sehr gut
Kanzlei Busch-von Krause, Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1621295707 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jochen Busch-von Krause ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 110 Bewertungen Tolle Beratung, schnelle Umsetzung, würde Herrn Busch- von Krause jederzeit weiter empfehlen (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kaden
sehr gut
Kanzlei Thomas Kaden, Ottostr. 25, 54294 Trier 6716.3697487841 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Kaden vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 10 Bewertungen Der Anwalt hat direkt darauf hingewiesen,das ich mit dem Wiederspruch keinen Erfolg haben werde. (31.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Strauch
sehr gut
Rechtsanwalt Nicolai Strauch
Rechtsanwaltskanzlei Strauch, Wildbader Straße 7, 68239 Mannheim 6853.1450175455 km
Ich finde Lösungen.
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Nicolai Strauch
aus 104 Bewertungen Wir waren zum ersaten Mal bei Herrn Strauch zur Rechtsberatung in Sachen Nachbarrecht und waren von der Kompetenz, der … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Fischer
Kanzlei Klaus Fischer, Zeil 44, 60313 Frankfurt am Main 6826.3978196175 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Fischer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 25 Bewertungen Danke für alles. Ich kann Herrn RA Fischer nur bestens weiter empfehlen. (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Hubert
sehr gut
Kanzlei Sabine Hubert, Martin-Auer-Str. 11c, 85521 Ottobrunn 7128.7913031871 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Hubert
aus 29 Bewertungen Sachlich, realistisch, freundlich, verständliche Ausführung und Begründung (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hanno Herrmann
Rechtsanwalt Hanno Herrmann
LESSER Rechtsanwälte, Kaiserstraße 88, 76133 Karlsruhe 6868.9575197787 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hanno Herrmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Fencl
Rechtsanwaltskanzlei Christian Fencl, Auf dem Hohenstein 1, 61231 Bad Nauheim 6817.3740408576 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Fencl
aus 7 Bewertungen Sehr freundlich, kompetent, hilfsbereit. (26.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
sehr gut
Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
Rechtsanwaltskanzlei Legis, Lange Reihe 14, 20099 Hamburg 6720.698870721 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
aus 23 Bewertungen Hallo ich möchte bitte sofort helfen (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Bankkaufmann Henning Brühl
sehr gut
Schulz, Brühl & von Alvensleben Rechtsanwälte PartGmbB, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden 7079.5041746497 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt und Bankkaufmann Henning Brühl – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
aus 73 Bewertungen Mit Unterstützung von Herrn Henning Brühl ist es gelungen von der Bank den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Endemann
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Endemann
Rechtsanwälte Dr. Endemann & Partner Rechtsanwälte Notar, Von-Vincke-Str. 14, 48143 Münster 6663.3787416756 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Endemann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
(19.11.2019) Wie oben beschrieben. Wenn Fragen nicht sofort beantwortet werden können, wird recherchiert und nach kurzer Zeit gibt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Ettl
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Ettl
Kanzlei Nina Ettl, Schulstr. 2a, 97236 Randersacker 6926.2516757616 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nina Ettl – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Kaufvertrag
aus 10 Bewertungen Die Vorgehensweise hat mich beeindruckt! Frau Ettl setzt sich wirklich für Ihre Mandanten ein und denkt nicht in erste … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Weißenborn
Kanzlei Torsten Weißenborn, Dülkenstraße 9, 51143 Köln 6683.5409672545 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Weißenborn – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
aus 7 Bewertungen Herr Weißenborn hat mir nach über 4 Jahren Rechtsstreit zu meinem Erbe verholfen. Ich kann ihn nur empfehlen, er ist … (12.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen
Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen
Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen, Bornstraße 1, 56370 Gutenacker 6767.7741447753 km
Juristische Beratung für kleinere und mittelständische Unternehmen, Privatiers und für Sie ganz individuell.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Homann
Anwaltskanzlei Homann, Goethestr. 1, 51379 Leverkusen 6671.3969119842 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Michael Homann
(30.08.2023) In meinem Erstgespräch erlebte ich Herrn Homann als sehr freundlichen und mit starker Sachkompetenz behafteten Anwalt! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar
sehr gut
Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar
von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Löffelstr. 4, 70597 Stuttgart 6932.0143162757 km
"Ein guter Kompromiss ist besser als ein endloser Konflikt"
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar gerne zur Verfügung
aus 507 Bewertungen Wir wurden sehr schnell, freundlich und sehr kompetent beraten. Ich werde Herrn von Buttlar weiterempfehlen. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwälte Heinz und Pickhardt, Hindenburgstr. 24, 51643 Gummersbach 6708.2116140365 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Timo Pickhardt
(10.12.2020) Herr Pickhardt ist ein sehr professioneller Anwalt. Er ist sehr freundlich und bei Fragen immer hilfsbereit. Man kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Treydte
Rechtsanwalt Torsten Treydte
Rechtsanwälte Siebold & Treydte, Wegscheiderstraße 9, 06110 Halle (Saale) 6950.1821434219 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Treydte ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen kompetent,geduldig und vertrauensvoll (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Klinkert
sehr gut
Rechtsanwältin Kornelia Klinkert
Schlosspark Kanzlei, Am Schlosspark 3, 36129 Gersfeld (Rhön) 6883.6960214839 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Kornelia Klinkert
aus 10 Bewertungen Professionelle Beratung, kompetente Aufklärung über den Sachverhalt. Sehr zu Empfehlen! (03.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Bayer
Rechtsanwalt Thomas Bayer
Kanzlei Bayer, Paul-Nevermann-Platz 2-4, 22765 Hamburg 6716.5877598146 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Thomas Bayer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, jederzeit für Fragen und Nachfragen ansprechbar, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Fazit: … (04.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf
Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf
Dr. Koenig & Partner Rechtsanwälte & Notare, Spiekerhof 36/37, 48143 Münster 6662.6635907551 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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