1.076 Anwälte für Kaufvertrag

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Truse
Kanzlei Christian Truse, Einigkeitstr. 41, 45133 Essen 6652.3385488047 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Truse ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
sehr gut
Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
Kanzlei Mert-Kocak, Ostring 27, 63820 Elsenfeld 6870.9418331948 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Kompetent, freundlich, sehr gute Hilfe und juristische Ratschläge. Sehr zu empfehlen. Danke Frau Emine Mert-Kocak (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Rostowski
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Rostowski
Anwaltskanzlei Rostowski & Dunkhorst, Richthofenstr. 75, 24159 Kiel 6684.6819820394 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Felix Rostowski
aus 133 Bewertungen Meine Angelegenheit wurde sehr zielgerichtet und effektiv bearbeitet. Außerdem wurde ich äußert transparent über die … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Eggeling
Kanzlei Heinz Eggeling, Wolfenbütteler Str. 9, 38102 Braunschweig 6821.333929384 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Heinz Eggeling
Profil-Bild Rechtsanwalt Muhammed Sankutlu
sehr gut
Rechtsanwalt Muhammed Sankutlu
Kanzlei Muhammed Sankutlu, Wilhelmsstraße 10, 34117 Kassel 6810.5049215132 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Muhammed Sankutlu bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Ein Anwalt den ich jedem weiterempfehlen würde. Sehr nett, freundlich und professionell. (17.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Bräunel
Kanzlei Bräunel, Markt 6, 07819 Triptis 6986.2197630856 km
Ich würde mich freuen, auch Ihnen bei Ihren juristischen Problemen helfen zu können.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Bräunel
aus 5 Bewertungen Schneller Termin, Kompetente Beratung und zügige Abwicklung. (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Cordemann
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Cordemann
Kanzlei Julia Cordemann, Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main 6824.824197292 km
Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Cordemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 24 Bewertungen Fr. Cordemann überzeugt durch ihre langjährige Expertise und ihre klare und freundliche Kommunikation. Sie ist eine … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Goeke
Rechtsanwalt Rolf Goeke, Käthe-Paulus-Zeile 9, 14089 Berlin 6961.9247935442 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rolf Goeke
(06.06.2023) super Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Halfmann
Rechtsanwalt Robert Halfmann
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Halfmann
aus 9 Bewertungen Ich fühlte mich von Anfang bis zum Ende sicher. Alle meine Fragen (auch per Email) waren IMMER SOFORT beantwortet. … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Pfeifer
Rechtsanwalt Steffen Pfeifer
Pfeifer Rechtsanwälte, Schleizer Str. 12, 13055 Berlin 6979.3894455002 km
Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Pfeifer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 7 Bewertungen Herr RA Pfeier hat sich umgehend mit uns in Verbindung gesetzt, uns sehr freundlich und kompetent beraten und auch vor … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Busch-von Krause
sehr gut
Kanzlei Busch-von Krause, Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1621295707 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jochen Busch-von Krause ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 110 Bewertungen Tolle Beratung, schnelle Umsetzung, würde Herrn Busch- von Krause jederzeit weiter empfehlen (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Balschbach
Rechtsanwalt Uwe Balschbach
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Uwe Balschbach
(24.06.2020) Ich war zu einer Beratung in dieser Kanzlei. Fand seine Beratung sehr professionell und umfassend. Auch menschlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Krome
Rechtsanwaltskanzlei Krome, Theresienstr. 1, 80333 München 7118.9034935047 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sportrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Lars Krome
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Rauscher
Rechtsanwältin Susanne Rauscher
Susanne Rauscher, Weglache 50, 65205 Wiesbaden 6804.6239847742 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Rauscher
(22.10.2022) Die fachliche Kompetenz von Frau Rauscher .
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Streicher
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Streicher
MSR Matthias Streicher Rechtsanwaltskanzlei, Großenhainer Str. 167, 01129 Dresden 7076.9758478323 km
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen stets Sie. Unsere Tätigkeit richtet sich allein an Ihnen bzw. Ihren Wünschen und Vorstellungen aus. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Streicher – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
aus 121 Bewertungen Herr Streicher und Team haben mich im gesamten Verfahren sehr freundlich, in der Sache erfolgreich und kompetent … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ramona Hamberger
sehr gut
Rechtsanwältin Ramona Hamberger
Wawra und Gaibler Rechtsanwalts GmbH, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg 7063.2786197804 km
SPEZIALISIERT AUF VERBRAUCHERSCHUTZ UND ARBEITSRECHT. ERFAHRUNG AUS ÜBER 25.000 MANDATEN IN DEN BEREICHEN DIESELSKANDAL, WIDERRUF KFZ-FINANZIERUNG, DSGVO-DATENLECKS, SCHUFA UND ARBEITSRECHT.
Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Datenschutzrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Ramona Hamberger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 19 Bewertungen Frau Hamberger war super und hat für mich einen genialen Vergleich rausgehandelt. Danke !! (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Schöne
sehr gut
Kanzlei Schöne, Büchel 15, 41460 Neuss 6645.110373743 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schöne ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
aus 27 Bewertungen Frau Schöne bereitet sich - auch unter Zeitdruck - präzise vor. Sie hat meine Angelegenheit erfolgreich vertreten und … (17.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ramon Herbst
Rechtsanwalt Ramon Herbst
Rechtsanwälte Döring Koch Schütze & Partner mbB, Kaiserstraße 17, 31134 Hildesheim 6792.3198709773 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ramon Herbst
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
Weng & Dr. Scheffold Rechtsanwälte, Uferstr. 26, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.754728207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 67 Bewertungen Alles gut gelaufen. (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Burchert
Rechtsanwältin Ulrike Burchert
Kanzlei Obergfell, Leopoldstraße 6, 75172 Pforzheim 6894.3408961696 km
Ich stehe in Kürze als freie Mitarbeiterin zur Verfügung
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Ulrike Burchert für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
(23.04.2024) Kompetent, schnell und erfolgreich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Rode
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rode, Hauptstraße 414, 44653 Herne 6656.1065135557 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Rode gerne zur Verfügung
aus 36 Bewertungen In Verkehrsrecht ein absoluter Profi! Immer wieder gerne, eine Empfehlung mit fünf Sternen ! (14.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT)
Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT)
Kanzlei Dominik von Seefranz, Friedrichstr. 63, 10117 Berlin 6974.5671098791 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT) bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Rundum zufrieden. (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Volprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Mirco Volprecht
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4050275896 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mirco Volprecht
aus 28 Bewertungen Junger, dynamischer Anwalt, der offensichtlich sein Geschäft versteht. Ergebnis Freispruch. Werde sie weiter … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin Antje Burkhardt
sehr gut
Kanzlei Antje Burkhardt, Adelungstr. 23, 64283 Darmstadt 6837.1466069111 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin Antje Burkhardt ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
aus 13 Bewertungen Bei einem sehr komplizierten Fall einer Erbschaft mit Immobilien hat man bei Rechtsanwältin Burkhard die beste … (30.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Kaufvertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.