1.733 Anwälte für Wohnungskauf | Seite 73

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Rechtsanwalt Ronald Oliver Dawel LL.M.
Dawel Rechtsanwälte PartG mbB, Erftstraße 6, 50170 Kerpen 6658.9701816941 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ronald Oliver Dawel LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Wohnungskauf
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sehr gut
Anwalt Robert Majchrzak
Anwaltskanzlei Majchrzak, ul. Księcia Bogusława X Nr. 1/10, 70-440 Stettin, Polen 6987.5189599331 km
Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Anwalt Robert Majchrzak ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wohnungskauf
aus 45 Bewertungen Absolut seriös, hoch professionell und bemerkenswert fair! Ich kann und möchte Herrn Majchrzak uneingeschränkt … (16.04.2024)
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Rechtsanwältin Dr. Sabine Voß LL.M.
Anwaltskanzlei Dr. Sabine Voß, Industriestraße 9, 76532 Baden-Baden 6867.772618627 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Voß LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wohnungskauf
(11.12.2022) Schnelle Antwort
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Rechtsanwältin Andrea Kirberger
Anwaltskanzlei Andrea Kirberger, Fetscherstr. 24, 01307 Dresden 7082.3156524086 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Wohnungskauf beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Kirberger
(02.03.2024) -freundlich und gute fachliche Beratung
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Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
CAVAR LEGAL, Dr. Klaus Cavar, Lindengasse 20/9, 1070 Wien, Österreich 7411.6257122416 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wohnungskauf bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
(27.09.2023) Ich wurde in der Firma gemobbt. Herr Cavar hat mir erklärt wie ich dagegen vorgehen kann. Sehr kompetent im …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wohnungskauf

Fragen und Antworten

  • Wohnungskauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wohnungskauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wohnungskauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wohnungskauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wohnungskauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ein Wohnungskauf birgt viele Risiken. Demgegenüber kann eine Eigentumswohnung aber auch hervorragend als Kapitalanlage oder Altersvorsorge dienen. Bevor man sich daher für einen Eigentumswohnungskauf entscheidet, sollte man sich über seine zukünftigen Rechte und Pflichten gewissenhaft informieren.

So sollte man vor einem Wohnungskauf unter anderem die Räumlichkeiten sehr genau besichtigen, um Baumängel oder einen sonstigen Mangel auszuschließen, und sich darüber Gedanken machen, in welcher Höhe man einen Kredit aufnehmen muss. Bringt man Eigenkapital mit, verringern sich z. B. die Zinsen. Außerdem sollte man sich die Protokolle der Eigentümerversammlung, ihre Beschlüsse, die Hausordnung und die Gemeinschaftsordnung sowie die Teilungserklärung übergeben lassen. Aus diesen Unterlagen erfährt man z. B., ob Tierhaltung und Musizieren erlaubt ist, wie das Stimmrecht der einzelnen Wohnungseigentümer festgelegt wurde oder ob für die Zukunft bereits eine kostspielige Sanierung bzw. Modernisierung von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen wurde und wie die Nebenkosten - z. B. Kanalgebühren - auf die Eigentümer verteilt werden.

Außerdem sollte sich der Kaufinteressent vor der Begründung von Wohnungseigentum über die gesetzlichen Regelungen des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) informieren. Denn das Gesetz regelt unter anderem, wann ein Wohnungseigentümer zur Übernahme von Kosten für bauliche Veränderungen verpflichtet ist oder was etwa Teileigentum (z. B. eine Waschküche) oder Gemeinschaftseigentum (z. B. ein Garten oder die Außenwände) darstellt. Danach gilt: Wer an einen Wohnungskauf denkt, sollte nicht vergessen, dass er sich - anders als bei einem Hauskauf - regelmäßig mit den anderen Wohnungseigentümern des Gebäudes verständigen muss, man also nicht alleiniger Eigentümer der Immobilie, sondern Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

Im Übrigen sollte der Kaufvertrag nicht blind unterschrieben werden. Man sollte beim Wohnungskauf vielmehr darauf achten, dass die Beurkundung vom Vertrag durch einen Notar vorgenommen wird, um einen Formmangel und damit die Nichtigkeit vom Rechtsgeschäft nach § 125 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu vermeiden. Ferner sollte man das Eigentum lastenfrei - also z. B. ohne fremde Grundschuld oder Hypothek - erwerben. Auch sollte man sich rechtzeitig informieren, ob etwa eine Dienstbarkeit oder ein Wegerecht auf dem Grundstück existiert, was Auswirkungen auf den Kaufpreis haben kann. Des Weiteren ist es wichtig, eine Vormerkung zugunsten des Erwerbers ins Grundbuch eintragen zulassen. Letztendlich sollte sich der Käufer bestätigen lassen, dass die Gemeinde von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht und die nötigen gesetzlichen Vorschriften (z. B., dass für das Gebäude eine Baugenehmigung existiert) eingehalten wurden.

Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, dass man auch beim Wohnungskauf Grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Menschen mit einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung sollten zudem darauf achten, dass das Gebäude ihren Bedürfnissen dient. Ist man beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen, sollte man den Wohnungskauf nur bei Barrierefreiheit in Betracht ziehen.

(VOI)

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