4.137 Anwälte für Schweigepflicht | Seite 173

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Hartmann
Kanzlei Kristin Hartmann, Meierottostraße 1, 10719 Berlin 6971.7315592877 km
Fachanwältin Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kristin Hartmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Schweigepflicht
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
sehr gut
Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
MCF Rechtsanwaltskanzlei, Christophstraße 3, 70178 Stuttgart 6931.1229088163 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Schweigepflicht beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
aus 67 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Fränkel hat uns mit ihrem fachlichen Wissen sowie ihrem hohen Engagement und kompetenter Beratung … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Meub
Rechtsanwalt Wolfgang Meub
Rechtsanwalt Wolfgang Meub, Bettinastr. 32, 60325 Frankfurt am Main 6824.7458258653 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Meub ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Schweigepflicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Raphaël Brundseaux
sehr gut
Kanzlei Brundseaux, Rue des Anneux 12, 4053 Embourg, Chaudfontaine, Belgien 6609.0960395651 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Raphaël Brundseaux hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Schweigepflicht
aus 12 Bewertungen Herr Brundseaux hat mir sehr geholfen! Er bleibt an dem Fall dran und kümmert sich bis Ende! (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klein
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Klein
KleinKlefenz - Kanzlei für Strafrecht, Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln 6673.5547514885 km
Fachanwalt StrafrechtMedizinrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klein - Ihr juristischer Beistand im Bereich Schweigepflicht
aus 86 Bewertungen Herr RA Christoph Klein machte seine Arbeit effizient in angenehmer Art und Weise erfolgreich. Dafür bedanke ich mich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner, Talstr. 25, 07545 Gera 6991.3682818335 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Schweigepflicht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
aus 9 Bewertungen Schneller Termin, sehr gute und ehrliche Beratung. (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klement
Kanzlei Klement, Hennebergerstr. 7, 97711 Maßbach 6920.5760020804 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klement ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Schweigepflicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Frederik M. Manke
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Frederik M. Manke
Kanzlei Dr. Manke, Kaiserring 12, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.7665840785 km
Rechtsberatung mit Herz und Verstand
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht
Im Bereich Schweigepflicht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Frederik M. Manke
aus 85 Bewertungen Herr Manke hat mich an die Hand genommen und ans Ziel geführt. Er ist überaus kompetent und weiß was er tut! Toller … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Petra Patzelt
Kanzlei Dr. Petra Patzelt, Paracelsusstraße 10, 5020 Salzburg, Österreich 7231.4550488971 km
Jede Lösung ist besser, als jene durch Richterspruch im Namen der Republik.
Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Patzelt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Schweigepflicht
(05.05.2024) Fr. Dr .Patzelt hat meine Familie in einem Medizinstreit ausgezeichnet vertreten, ausgezeichnete Beratung und …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schweigepflicht

Fragen und Antworten

  • Schweigepflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schweigepflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schweigepflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schweigepflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schweigepflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Mit der Schweigepflicht – auch Verschwiegenheitspflicht genannt – sollen bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater daran gehindert werden, ihnen anvertraute bzw. im Rahmen des Vertragsverhältnisses zufällig erfahrene Geheimnisse an dritte Personen weiterzugeben. Wer sich nicht an die Schweigepflicht hält, muss unter anderem mit einem Strafverfahren wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB (Strafgesetzbuch) und einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe rechnen. Schließlich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht möglich, wenn der Geheimnisherr jederzeit damit rechnen müsste, dass seine Geheimnisse verraten werden. Es sollen mit der Schweigepflicht also Eingriffe in die Privatsphäre des Geheimnisherrn – also in sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht – verhindert werden, die in der deutschen Verfassung besonders geschützt ist, vgl. Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I Grundgesetz. Darüber hinaus spielt die Schweigepflicht auch im Datenschutz eine wichtige Rolle, weil sie sich häufig nicht nur auf bestimmte Sachverhalte bezieht, sondern auch auf persönliche Daten wie beispielsweise Name, Anschrift, Finanzlage oder die Art der Erkrankung des Geheimnisherrn.

Durchbrechung der Schweigepflicht

Zunächst einmal gilt, dass sich der Geheimnisträger gegenüber Dritten – z. B. auch der Polizei – auf seine Schweigepflicht berufen kann und muss. Hat z. B. ein Gericht dem Geheimnisträger eine Ladung zu einem Verfahren zukommen lassen, um diesen als Zeugen zu befragen, kann er sich in der Regel auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Ferner ist etwa ein Anwalt gegenüber der Arbeitsagentur nicht offenbarungspflichtig, z. B. wenn das Jobcenter herausfinden möchte, ob und in welcher Höhe Ansprüche von Kindern auf Unterhalt durchgesetzt wurden. Übrigens: Die Schweigepflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht enden grundsätzlich nicht mit dem Tod des Geheimnisherrn und gehen auch nicht auf den/die Erben des Geheimnisträgers über.

Es gibt jedoch die Möglichkeit der Durchbrechung der Schweigepflicht. Das ist unter anderem der Fall, wenn die erhaltenen Informationen offenkundig, also z. B. für jedermann im Internet oder in anderen Medien zu finden sind. Die Verschwiegenheitspflicht entfällt ferner, wenn der Betroffene den Geheimnisträger von der Schweigepflicht explizit entbunden hat. So verlangt eine private Krankenversicherung grundsätzlich die Entbindung des behandelnden Arztes, wenn der Versicherte einen Versicherungsfall behauptet. Auch eine mutmaßliche Einwilligung kann den Geheimnisträger von seiner Schweigepflicht entbinden. Trifft den Geheimnisträger eine gesetzliche Auskunfts- bzw. Meldepflicht, kann er sich ebenfalls nicht auf seine Verschwiegenheitspflicht berufen. So muss z. B. ein Arzt bestimmte Krankheiten melden. Die Schweigepflicht entfällt ferner, wenn Rechtfertigungsgründe i. S. d. § 34 StGB (Strafgesetzbuch) vorliegen, also wenn ein höherwertiges Rechtsgut als die Schweigepflicht betroffen ist, z. B. sexueller Missbrauch von Kindern, oder wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass der Geheimnisträger ein Verbrechen i. S. d. § 138 StGB plant, z. B. einen Mord oder einen Raub.

Die ärztliche Schweigepflicht

Besonders erwähnenswert ist die Schweigepflicht im Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht. Ein Arzt darf grundsätzlich keine Informationen über den Kranken an Dritte weitergeben. So dürfen etwa weder die Diagnose oder der Krankheitsverlauf noch sonstige Informationen, z. B. ob der Erkrankte Immobilien besitzt, verbreitet werden. Um keine Arzthaftung zu riskieren, darf der Mediziner grundsätzlich nicht einmal zugeben, dass der Erkrankte bei ihm in Behandlung ist oder war. Denn bei einem Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht droht nicht nur eine strafrechtliche Verfolgung. Da die ärztliche Schweigepflicht auch in § 9 der Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt ist, muss der Arzt – sollte er das Patientenrecht auf Verschwiegenheit nicht beachten – auch mit berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Somit wurde im Arztrecht sichergestellt, dass Ärzte bei Fehlern nicht nur um ihre Zulassung bangen müssen. Daneben müssen sie Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld leisten, wenn sie z. B. einen Diagnosefehler oder während einer Operation einen Behandlungsfehler gemacht oder das Vertrauen ihrer Patienten missbraucht haben.

Doch auch hier ist eine Durchbrechung der Schweigepflicht möglich (s.o.). So kann er etwa einen Patienten melden, der ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen einer Krankheit oder wegen der Einnahme bestimmter Arzneimittel nicht dazu fähig ist und somit andere und sich selbst im Straßenverkehr gefährdet.

Die anwaltliche Schweigepflicht

Aber auch bei Anwälten wird die Verschwiegenheitspflicht besonders groß geschrieben, nämlich in § 43a II Bundesrechtsanwaltsordnung – kurz BRAO genannt – und § 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Denn der Mandant muss sich darauf verlassen können, dass der Anwalt die ihm anvertrauten Geheimnisse für sich behält. Damit zählt die Schweigepflicht zu den zahlreichen Anwaltspflichten nach § 43a BRAO wie etwa auch die Fortbildungspflicht oder die Pflicht, keinen Parteiverrat zu begehen. Wird gegen die anwaltliche Schweigepflicht verstoßen, kann es passieren, dass der „verratene“ Mandant sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den Anwalt beschwert. Unter Umständen leitet daraufhin die Staatsanwaltschaft beim Anwaltsgericht ein Verfahren gegen ihn ein, was dazu führen könnte, dass der Jurist aufgrund der Pflichtverletzung seine Zulassung verliert. Das gilt übrigens auch, wenn der Rechtsanwalt seinen Mandanten nicht als Jurist vertritt, sondern als Insolvenzverwalter tätig wird oder mit dem Mandanten und einem Dritten eine außergerichtliche Konfliktlösung anstrebt. Was er also in einem Mediationsverfahren als Mediator oder während einer Schlichtung erfährt, muss er für sich behalten. Dagegen muss er, zumindest nach dem anwaltlichen Berufsrecht, kein Stillschweigen bewahren, wenn er z. B. als Vertreter oder Betreuer tätig wurde – hier wurden dem Juristen die Daten gerade nicht als Anwalt anvertraut, sodass § 43a BRAO nicht einschlägig ist.

Wie bereits erläutert, gilt die Schweigepflicht nicht unbegrenzt. So muss er z. B. gegenüber dem Finanzamt bei der Steuererklärung die Namen der bewirteten Personen – also unter Umständen seine Mandanten – nennen, wenn er Bewirtungskosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen möchte.

Hat der Mandant die ihm in Rechnung gestellten Anwaltskosten nicht gezahlt und „treibt“ er den Rechtsanwalt daher in einen sog. Honorarprozess, ist der Jurist jedoch von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht befreit. Voraussetzung ist aber, dass die Weitergabe der Informationen – z. B., ob der Mandant Konten im Ausland besitzt – erforderlich ist, damit der Jurist seinen Anspruch auf Zahlung der Anwaltsgebühren durchsetzen kann.

Die Schweigepflicht im Arbeitsrecht

Die Verschwiegenheitspflicht spielt in weiteren Rechtsbereichen eine wichtige Rolle – vor allem aber im Arbeitsrecht. Selbst wenn sich eine Schweigepflicht nicht explizit aus dem Arbeitsvertrag gibt, so stellt es doch eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers aus § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar, keine betrieblichen Geheimnisse – z. B. über eine neue Erfindung, eine Patentanmeldung oder Forschungsprojekte – weiterzuerzählen. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die Klauseln im Vertrag grundsätzlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB – der Inhaltskontrolle unterliegen. Sofern sich der Beschäftigte daher im Vertrag pauschal zur Geheimhaltung sämtlicher betrieblicher Tatsachen verpflichten soll, ist die betreffende Klausel unwirksam. Über z. B. illegale Geschäftspraktiken des Arbeitgebers muss der Mitarbeiter aber nicht schweigen. Bevor er jedoch an die Öffentlichkeit geht und die Presse darüber informiert – sog. Whistleblower –, sollte er sich an den Chef wenden und darauf hinarbeiten, dass eine interne Konfliktlösung gefunden wird. Ein unzulässiger Verstoß gegen die Schweigepflicht kann jedoch zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Unter Umständen sieht sich der Entlassene dann auch noch mit Schadensersatzansprüchen seines Arbeitgebers bzw. des Geheimnisherren konfrontiert.

(VOI)

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