3.917 Anwälte für Erbrecht | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Heppes
Rechtsanwalt Michael Heppes
Kanzlei Michael Heppes, Obere Marktstraße 1, 97688 Bad Kissingen 6907.539405677 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Heppes
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Florian Bühler
Rechtsanwalt und Notar Dr. Florian Bühler
Salfer Bühler Dornieden Rechtsanwälte PartG mbB, Georg-Hoffmann-Str. 20, 28857 Syke 6684.8904434231 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Florian Bühler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(25.03.2023) Herr Dr. Bühler hat mich und unsere Erbengemeinschaft in einer langwierigen und komplizierten Nachlaßangelegenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Philipp Rumler
sehr gut
Kanzlei Rumler - Erbrecht & Mediation, Schönfeldstraße 15a, 80539 München 7119.2333012671 km
Fachanwalt Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Mediator Philipp Rumler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 33 Bewertungen Herr RA Philip Rumler hatte immer alles schnell bearbeitet, und ich wurde über jeden Schritt informiert. Er ist nicht … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Bendfeldt
sehr gut
Kanzlei Bendfeldt, Mühlenstr. 2, 24582 Bordesholm 6689.9722090293 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Bendfeldt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Schnell, kompetent, unkompliziert. Beratung zu Beginn ausführlich und ohne Zeitdruck. Ich fühlte mich sehr gut … (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weispfenning
Rechtsanwalt Martin Weispfenning
WEISGERBER WEISPFENNING ROTH EHBAUER, Campestrasse 10, 90419 Nürnberg 7010.8637684049 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Weispfenning
(01.09.2021) Sehr schnelle Antwort, sehr freundliche und kompetente Bearbeitung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Buck
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Buck
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Buck hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Sehr angenehme Atmosphäre, große Fachkompetenz (12.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M.
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Familien- und Erbrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt. Mit hohem Engagement verhelfe ich meinen Mandanten zum bestmöglichen Ergebnis.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Frau Raguz hat mich in einem Sorgerechtsstreit vertreten - und ich hätte mir keinen besseren anwaltlichen Beistand … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Marita Korn-Bergmann
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Marita Korn-Bergmann
Kanzlei Korn-Bergmann · Bergmann, Ebersbacher Str. 101, 63743 Aschaffenburg 6865.387015124 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Marita Korn-Bergmann
aus 15 Bewertungen Frau Korn-Bergmann ist eine Fantastische Anwältin mit Herz und Biss . Sie hat mich sehr lange durch die schwierigen … (06.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs
Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs
Rechtsanwaltskanzlei RFH, An Fürthenrode 50, 52511 Geilenkirchen 6620.721509527 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt
Kanzlei Andreas Taudt, Grabenstr. 30, 73033 Göppingen 6965.2639912282 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt
aus 7 Bewertungen Super schnelle Abwicklung, sehr netter Anwalt. Habe kurzfristig einen Termin gebraucht und bekommen! Sehr zu empfehlen! (27.07.2022)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Hans Claussen
Fachanwalt und Notar Hans Claussen
GANTEN HÜNECKE BIENIEK & PARTNER, Ostertorstr. 32, 28195 Bremen 6675.9646276788 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Betreuungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Fachanwalt und Notar Hans Claussen
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Lesch
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Lesch
Kanzlei Lesch, Judengasse 18a, 96450 Coburg 6958.6309761276 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Lesch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 12 Bewertungen Wir hatten schon andere Themen mit RA Herrn Lesch (auch mit RA Frau Lesch-Lasaridis). Die Beratung war gut und … (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Brand LL.M.
Steuerkanzlei Dr. Meents & Wreesmann, Friedrich-Ebert-Str. 28, 26316 Varel 6620.1484635907 km
Agrarrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Hartmut Brand LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Swincicki
Kanzlei Thomas Swincicki, Markt 42, 06295 Lutherstadt Eisleben 6922.2862194007 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Swincicki
aus 5 Bewertungen Sehr schnell und sehr gute Antwort (11.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Stöbe
Rechtsanwalt Christian Stöbe
Kanzlei Stöbe, Schönfließer Str. 4, 10439 Berlin 6973.29910154 km
Erbrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Stöbe
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Weiß
Rechtsanwalt Marc Weiß
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann, Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz 6628.0673520055 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Marc Weiß
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Tekin
sehr gut
Rechtsanwalt Mustafa Tekin
Kanzlei Tekin, Parkhofstraße 66, 41836 Hückelhoven 6623.5458787043 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mustafa Tekin
aus 10 Bewertungen Herr Tekin hat mir schnell und unkompliziert geholfen (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf-Thomas Schulz
Kanzlei Ralf-Thomas Schulz, Ringstr. 29, 16909 Wittstock/Dosse 6885.0541535224 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf-Thomas Schulz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Herr Schulz beriet sehr angemessen und wird weiteres übernehmen (17.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Andree
Rechtsanwältin Dagmar Andree
Dr. Kulitz, Nittmann, Andree, Fischer Rechtsanwaltskanzlei, Einsteinstr. 55, 89077 Ulm 7002.0591162735 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Andree bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Schultz
Rechtsanwalt Jürgen Schultz
Schultz und Carstens Rechtsanwälte, Schwachhauser Heerstr. 53, 28211 Bremen 6676.8326600073 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Schultz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen RA Jürgen Schultz hat mit seinem Kollegen Carstens einen Rechtstreit übernommen , der mit einem anderen RA in erster … (04.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Sebel
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Sebel
Kanzlei Rainer Sebel, Briesener Weg 157, 12623 Berlin 6987.0995768771 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Sebel gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen in meiner not direkt geholfen danke (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
Altea LEX Anwaltskanzlei Christoph von der Seipen, Aachener Str. 222, 50931 Köln 6672.2772466721 km
Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Justus Tampier
Rechtsanwalt und Notar Justus Tampier
HEISER und Kollegen, Notar und Rechtsanwälte, Wolfenbütteler Str. 13, 38102 Braunschweig 6821.3899744397 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Justus Tampier ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(16.03.2023) Das Anliegen wurde zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ich konnte alles telefonisch und oder per Mail regeln. …
Profil-Bild Abogado Rodolfo Belles Roca
sehr gut
Abogado Rodolfo Belles Roca
Kanzlei R. Bellés Roca, Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck 6744.3927096729 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Abogado Rodolfo Belles Roca hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 52 Bewertungen Vielen Dank für den schnellen und freundlichen Kontakt. Sie haben uns mit viel Empathie und Erfahrung kompetent und … (22.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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