3.868 Anwälte für Erbrecht | Seite 156

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Malz
sehr gut
Kanzlei Michael Malz, Bautzener Allee 32a, 02977 Hoyerswerda 7087.9143453254 km
Leidenschaft für gutes Recht und den Sport! Der Erfolg setzt auf Erfahrung!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Malz im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Bearbeitung (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer
Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer
Anwaltskanzlei Gebauer Karl & Coll., Katharinenplatz 12, 84453 Mühldorf am Inn 7172.3654519134 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(28.06.2022) Ich war sehr gut beraten, trotz Corona wurde ich super zu unterstützt. Danke nochmal werde Sie bestens weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Vivien Dolde-Gass
sehr gut
Rechtsanwältin Vivien Dolde-Gass
Renz & Partner Rechtsanwälte, Sigmaringer Straße 38, 70567 Stuttgart 6932.0677454151 km
Ich setze mich leidenschaftlich für eine langfristige Lösung Ihres Konflikts ein, berate authentisch, ehrlich, professionell, agiere zielstrebig, hartnäckig und mit Fingerspitzengefühl.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Vivien Dolde-Gass
aus 29 Bewertungen Frau Dolde-Gass, Sie sind eine Anwältin, die ich mein Leben lang nicht vergessen werde, du hast mir geholfen, mein … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Rang
Rechtsanwältin Regine Rang
Rechtwerk GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Chemnitzer Str. 20, 63452 Hanau 6840.4804911227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Regine Rang
(16.02.2021) Sehr ruhige und konstruktive Einschätzung der Situation. Ruhige Zuhörerin. Hat bereits bei der Schilderung des …
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann
Kanzlei Schuck-Zehner & Kunzmann, Kirchstr. 1, 56242 Selters (Westerwald) 6746.1073072027 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 34 Bewertungen Ich habe mich sofort Wohlgefühlt. Frau Kunzmann ist sehr Einfühlsam, sie geht auf die Persönlichen probleme klar … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Labsch
Rechtsanwalt Joachim Labsch
Rechtsanwälte-Tübingen.com, Doblerstr. 1, 72074 Tübingen 6937.7918034959 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Labsch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Horn
sehr gut
Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Horn
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Heiner-Fleischmann-Str. 6, 74172 Neckarsulm 6911.6292620993 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Horn
aus 51 Bewertungen Ich war sehr aufgeregt, da das Thema Insolvenz/Schulden doch sehr unangenehm ist. Herr Horn war ab der 1. Minute … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Tischler
Rechtsanwalt Felix Tischler
Tischler, Wolfrum & Reiter, Steffelsöd 11, 84347 Pfarrkirchen 7186.1032448941 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Felix Tischler bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Steeb
sehr gut
Anwaltskanzlei Steeb & Winkler, Raiffeisenstr. 36, 74906 Bad Rappenau 6899.7316496857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Birgit Steeb
aus 16 Bewertungen Frau Steeb hat mich sehr freundlich, emphatisch und kompetent beraten. Vom telefonischen Erstgespräch bis zur … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Bauer
Rechtsanwältin Gudrun Bauer
Kanzlei Gudrun Bauer, Ewaldstr. 12, 45699 Herten 6652.3000164241 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Bauer bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(30.08.2023) Wir kamen mit einer Vorstellung, die für uns ganz einfach war. Der Aha-Effekt kam als Frau Bauer aufzeigte an was wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Juckeland
Rechtsanwalt Harald Juckeland
Kanzlei Harald Juckeland, Lampestraße 6, 04107 Leipzig 6982.4780514526 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Juckeland - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(13.06.2023) Sachliche Vorgehensweise betreffend Vergleich zum richtigen Zeitpunkt
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Kroemer
Rechtsanwalt Roland Kroemer
Kanzlei Roland Kroemer, Mont-Cenis-Str. 305, 44627 Herne 6662.440117454 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Kroemer ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(11.06.2021) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Wilken
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Wilken
Kanzlei Andrea Wilken, Kaiserstraße 10a, 49809 Lingen (Ems) 6615.833964922 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Wilken vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 27 Bewertungen Gute Beratung ! Ich bin sehr dankbar, dass ich Frau Wilken an meiner Seite hatte. Das bestmögliche Ergebnis, mit der … (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas D. Braeter
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas D. Braeter
Rechtsanwälte Wolfer & Braeter, Neumarktstraße 10, 06108 Halle (Saale) 6949.4872597357 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas D. Braeter
aus 16 Bewertungen Er hat es sehr gut erklärt wie er vor gehen wird aber meine freundin muss erst mit den Jugendamt reden und dann wenn … (03.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart 6929.4022080493 km
Erbrecht, internationales Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testamentsvollstreckung, Immobilienrecht und internationale Kapitalmarkttransaktionen.
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Internationales Recht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
aus 32 Bewertungen Top!!! Und volle 5 Sterne! (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Teubner
Rechtsanwältin Kathleen Teubner
Kanzlei Teubner, Beierfelder Straße 14, 08315 Bernsbach 7050.4030044355 km
Verkehrsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kathleen Teubner
(12.06.2018) Durch einen unverschuldeten Unfall wurde ich verletzt. Frau Rechtsanwältin Teubner hat sich engagiert und intensiv um …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Venten
Rechtsanwalt Thomas Venten
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.4742045196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Thomas Venten bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon
Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon
STUDIO LEGALE AVVOCATO AVON, Viale Libertà, 64/1, Venedig, Italien 7332.750795838 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(16.01.2024) Herr Avon hat unserer Familie nach einem schweren Verkehrsunfall sehr geholfen, sich um alles gekümmert und gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bregenzer
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Bregenzer
Kanzlei Bregenzer, Pulverweg 6, 72488 Sigmaringen 6972.747624808 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Bregenzer
aus 10 Bewertungen Bis jetzt läuft der Kontakt zufriedenstellend. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
Rechtsanwälte Schmitt & Haensler, Postplatz 3, 16761 Hennigsdorf 6956.6351552412 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Schmitt gerne zur Verfügung
(09.12.2022) sehr ausfühliche und verständliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf Riedl
Joester & Riedl, Hauptstr. 33, 79837 Sankt Blasien 6920.9775209267 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf Riedl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Götz Sommer LL.M.
Rechtsanwalt Götz Sommer LL.M.
KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Hansaring 97, 50670 Köln 6674.1046509907 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Designrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Götz Sommer LL.M.
(27.08.2020) Die Beratung in diesem Fall war ausgezeichnet, die Abwicklung schnell und erfolgreich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Fürst
Kanzlei Anke Fürst, An den Teichen 24, 04916 Schönewalde 7010.2534675333 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Anke Fürst bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(10.04.2024) Frau Fürst hat uns zu unserer vollsten Zufriedenheit nett, freundlich und 1a fachlich beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Rieder
Rechtsanwältin Susanne Rieder
Kanzlei Rieder, Bahnhofstr. 15, 82515 Wolfratshausen 7122.718170172 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne Rieder

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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