3.915 Anwälte für Erbrecht | Seite 50

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Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Hassler
Rechtsanwältin Bettina Hassler
Kanzlei Hassler, Miquelstr 31, 14199 Berlin 6970.7763970616 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Bettina Hassler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(05.11.2023) Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Rhode
Rechtsanwältin Jana Rhode
KANZLEI SEEMANN| RHODE, Krummendorfer Str. 9a, 18147 Rostock 6812.1307785694 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Rhode hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wirz
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Wirz
Kanzlei Wirz, Beyerbachstr. 1, 65830 Kriftel 6815.0287402411 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Wirz gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Die Beratung, die Kommunikation mit der Kanzlei, die Abwicklung des Verfahrens, das Ergebnis...alles prima und … (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Schmitz
Rechtsanwältin Yvonne Schmitz
Schmitz Rechtsanwälte, Pfaffentalstr. 71, 66399 Mandelbachtal 6778.1599669649 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Yvonne Schmitz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(21.01.2022) Was eine Rechtsberatung jahrelang nicht zum Erfolg führte, hat Frau Rechtsanwältin Yvonne Schmitz aus Saarbrücken in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer
Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0216746374 km
Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Lisa Dauenhauer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(11.04.2024) Mit Frau Rechtsanwältin Dauenhauer hat man eine sehr kompetente und zuverlässige Rechtsanwältin an der Seite. Würde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Bischoff
Rechtsanwalt Volker Bischoff
Kanzlei Volker Bischoff, Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 2a, 28309 Bremen 6681.0570128863 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Volker Bischoff ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(21.09.2022) Die bearbeitung Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard von Ellerts
Rechtsanwälte von Ellerts, Bahnhofstr. 17, 83278 Traunstein 7202.1438187526 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard von Ellerts unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(17.03.2021) Ich habe Herrn RA von Ellerts in einer arbeitsrechtlichen Sache beauftragt. Er hat sich umgehend mit mir in Verbindung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Helen Maus
Rechtsanwältin Helen Maus
Klünder I Nann I Machanek I Rechtsanwälte, Königstrasse 36, 70173 Stuttgart 6930.9589999003 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Helen Maus
aus 9 Bewertungen Wir haben sehr positive Erfahrungen mit der Rechtsvertretung durch Frau Maus gegenüber einem Reiseveranstalter … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ortlepp , LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Ortlepp , LL.M.
Görler und Partner, Fritz-Vomfelde-Str. 14, 40547 Düsseldorf 6645.7507341298 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Ortlepp , LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Kanzlei Dr. Rudolf Höpflinger, Alpenstraße 54, 5020 Salzburg, Österreich 7234.0358300076 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(07.09.2023) Immer gut Beraten! Sehr kompetent in allen Angelegenheiten 👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Korcz
Rechtsanwalt Paul Korcz
Rechtsanwälte Schomberg & Korcz, Kalkentalstr. 2, 60489 Frankfurt am Main 6821.059801604 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Paul Korcz gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Herr RA Korcz hat uns in ein einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten. Es gab sehr schnell einen Termin. Auf … (16.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vollmar und Kollegen, Sendlinger Str. 24, 80331 München 7119.0362142512 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 26 Bewertungen Antwort auf meine Kontaktanfrage über die Website noch am selben Tag; Termin für das erste Gespräch gleich am nächsten … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Das Beratungshaus, Dr. Karl Renner Promenade 10, 3100 St. Pölten, Österreich 7367.0484782658 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bastam
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Bastam
Bastam Rechtsanwälte, Leipziger Straße 99, 06108 Halle (Saale) 6950.1928842005 km
Ich suche keine Probleme, sondern finde für Sie Lösungen!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bastam hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 27 Bewertungen Ich habe mich wegen einer erbrechtlichen Angelegenheit an Frau Bastam gewandt und mich von ihr stets gut beraten und … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schwab
Rechtsanwalt Matthias Schwab
Kanzlei DSSD, Landauer Str. 66, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6834.656007572 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias Schwab für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ein sehr guter Anwalt mit langjähriger Erfahrung auf seinem Gebiet, schnell in seiner Arbeit und kreativ, der in allen … (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Lorisch MBA
KANZLEI LORISCH, Mannheimer Straße 92, 55543 Bad Kreuznach 6789.1000804564 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Richard Lorisch MBA ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Körner
sehr gut
Kanzlei Sabine Körner, Feldstraße 2, 21465 Wentorf bei Hamburg 6738.461059051 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Körner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen Ein Termin wurde mir schnell zur Verfügung gestellt. Ich fühle mich sehr gut beraten. Auf Anfragen bekomme ich immer … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Görke
Rechtsanwalt Dr. Michael Görke
RAe Dr. Görke – Dr. Scheja & Kollegen, Gartenstr. 24, 72074 Tübingen 6938.2021656119 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Görke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(18.02.2021) Kompetente Beratung und sehr höfflich .Gegensatz zu andere Rechtsanwälten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Foos
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.053831857 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Foos ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Nach einem Unfall mit dem Fahrrad, in dessen Folge ich keine eigenen Erinnerungen an den Verlauf hatte, wurde ich zur … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Heupgen
Heupgen, Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notar – Mediatoren, Duisburger Str. 470, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.0388841418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Heupgen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dengler
Rechtsanwalt Michael Dengler
DENGLER Steuerberater Rechtsanwalts Partnerschaft mbB, Karmeliterstr. 10, 67346 Speyer 6853.9754763144 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Dengler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Ohrndorf Recht & Steuer GmbH, Nevelstr. 33, 44795 Bochum 6662.7854885196 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Steeb
sehr gut
Anwaltskanzlei Steeb & Winkler, Raiffeisenstr. 36, 74906 Bad Rappenau 6899.7316496857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Birgit Steeb
aus 15 Bewertungen Hervorheben möchte ich das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Gerade in schwierigen Konfliktsituationen … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alf Gabelmann
sehr gut
DR. GABELMANN RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH, Hirschstr. 137, 76137 Karlsruhe 6868.989960071 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Alf Gabelmann
aus 10 Bewertungen Sehr gute Kanzlei kann man nur empfehlen. Setzen sich sehr für den Klienten ein. Freundlich Sorgfältigen Analyse des … (28.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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