3.868 Anwälte für Erbrecht | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Grit Sänger
sehr gut
Rechtsanwältin Grit Sänger
Kanzlei Sänger, Treskowallee 112, 10318 Berlin 6984.0378858359 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Grit Sänger
aus 58 Bewertungen Ich kann nur von sehr positiven Erfahrungen berichten! Ich wurde bestens beraten und alle bisherigen Vorfälle sind zu … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn
Wittemöller Hähn, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke 6704.8518240303 km
"Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Agrarrecht • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn
(19.09.2022) Unser Fall ist kompliziert, denn hier ist fundiertes Wissen in Handsrecht & Gesellschaftsrecht, Erbrecht und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwaltskanzlei Storz & Kollegen, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe 6868.6361843412 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Storz für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(24.10.2023) Ich kann den Storz Kanzlei sehr sehr gerne weiter empfehlen 🤙👌 Ich bin unter Esa Muradi (in Brazilian Jiu-Jitsu) …
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine D. Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Janine D. Wagner
Rechtsanwaltskanzlei J.D. Wagner, Schiffgraben 17, 30159 Hannover 6768.3771258818 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Janine D. Wagner
aus 42 Bewertungen Für mich war Frau Wagner die absolut richtige Empfehlung. Sehr kompetent, zuverlässig und unkompliziert, ich habe … (14.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Ebendinger
Rechtsanwältin Barbara Ebendinger
Springer & Partner, Steuerberater und Rechtsanwälte, Dechant-Amecke-Weg 3, 58802 Balve 6710.589612712 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Ebendinger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Reif und Partner, Peraustr. 9, 9500 Villach, Österreich 7355.0407053298 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Jankowiak - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(28.06.2022) alles in Ordnung
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Rieger
Kanzlei Iris Rieger, Erbsengasse 2, 65795 Hattersheim am Main 6816.279510764 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Iris Rieger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Herbert
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Herbert
Kanzlei Dr. Ulrich Herbert, Aumann & Kollegen, Hindenburgstr. 3, 96450 Coburg 6958.4975622926 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Herbert
aus 6 Bewertungen Vom Anwalt kompetent beraten, war erreichbar und freundlich, reagiert sofort mit diplomatischer Fachlichkeit. Kann ich … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Michel
Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Michel, Kaiserstraße 84-86, 66386 Sankt Ingbert 6772.768876961 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Michel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Uwe Johannes Rolle
Rechtsanwalt Michael Uwe Johannes Rolle
Rechtsanwälte Rolle Götz, Ballindamm 3, 20095 Hamburg 6720.211666428 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Uwe Johannes Rolle unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(06.05.2020) Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Endlich darf ich meinen Sohn wieder sehen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang R. Vogt
Rechtsanwalt Wolfgang R. Vogt
Vogt & Reiners Rechtsanwälte, Schloßstr. 92, 22041 Hamburg 6723.4744353234 km
Fachanwalt Erbrecht • Steuerrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang R. Vogt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Dornfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Dornfeld, Delitzscher Landstr. 72, 04158 Leipzig 6978.9413038087 km
Verkehrsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Dornfeld unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Mit Erstkontakt haben wir Hr. Dornfeld als bodenständigen, in Erklärungen verständlichen und sehr kompetenten … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Josef K. Zeitler
sehr gut
DR. ZEITLER Rechtsanwälte & Fachanwälte, Karl-Marx-Str. 7, 95444 Bayreuth 7013.7927937768 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Josef K. Zeitler
aus 59 Bewertungen Sehr gute verständliche Beratung (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Alexander Knösel
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Alexander Knösel
Klepzig.Knösel.Ferentschik Rechtsanwälte, Melanchthonstr. 98, 75015 Bretten 6886.1848387126 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc-Alexander Knösel
aus 22 Bewertungen Zuverlässigkeit sein vadder (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schade
Rechtsanwältin Nicole Schade
Anwaltskanzlei Schade & Kollegen, Gerokstr. 3, 70188 Stuttgart 6931.7741614934 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schade - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(06.01.2019) Kompetente Beratung! Sehr zufrieden ! Gutes Ergebnis erziehlt .
Profil-Bild Fachanwalt für Erbrecht Mathias Nittel
Fachanwalt für Erbrecht Mathias Nittel
Kanzlei Mathias Nittel | Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schwarzwaldring 48, 76275 Ettlingen 6876.253001813 km
Fachanwalt Erbrecht • Anwaltshaftung
Online-Rechtsberatung
Herr Fachanwalt für Erbrecht Mathias Nittel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Kaiser
sehr gut
Kanzlei Sabine Kaiser, Friedrichsplatz 1, 68165 Mannheim 6847.4725351571 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Kaiser gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Frau Kaiser hat mich sehr gut beraten über meine Möglichkeiten der Mietminderung und etwaiger Konsequenzen. Vor … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Kanzlei Gunther Freiherr von Mirbach, Im Suren Winkel 54, 21365 Adendorf 6760.906560764 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Pferderecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
(29.07.2022) Nette, kompetente und zielführende Beratung und Vertretung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
Kanzlei Ilse Süllmann-Zieger, Im Engler 11, 65830 Kriftel 6814.2981550834 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Ich bin von Frau Süllmann-Zieger in einer komplizierten Lage mit Erbschaft, Schenkung und Bankguthaben sehr kompetent … (29.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aline Dreßler
Kanzlei Aline Dreßler, Otto Grotewohl Str. 4b, 03222 Lübbenau/Spreewald 7044.5807439305 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Aline Dreßler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Rost
Rechtsanwältin Claudia Rost
Kanzlei Rost, Zur Spetze 4, 39345 Flechtingen 6859.1959692496 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Rost
aus 5 Bewertungen Sehr gute Beratung (28.10.2020)
Profil-Bild Anwalt Peter Pipuš
sehr gut
Anwalt Peter Pipuš
Rechtsanwaltskanzlei Prus Pipuš, Slovenska c. 56, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.6964390854 km
Gerechtigkeit vollstreckt sich nicht von allein. Wir helfen ihnen dabei und ihre Rechte durchzusetzen.
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Anwalt Peter Pipuš gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Die Rechtsberatung von Peter Pipus war exzellent. Es ging um die Vollstreckung einer nicht bezahlten Rechnung. Dank … (05.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Krause
Rechtsanwältin Jana Krause, An der Waisenhausenmauer 5, 06108 Halle (Saale) 6950.6015166979 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Krause im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(17.06.2024) Frau Jana Krause vertritt mich schon seit sehr vielen Jahren im Rechtsstreit zwischen mir und den Beklagten. Immer hat …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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