3.880 Anwälte für Erbrecht | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gernot Kirchner
sehr gut
Rechtsanwalt Gernot Kirchner
Kanzlei Kirchner, Ernstplatz 1, 96450 Coburg 6958.6991198899 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Gernot Kirchner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 25 Bewertungen Sie haben mich nun schon zum zweiten Mal sehr zuverlässig, hilfsbereit und äußerst kompetent vertreten. Vielen Dank … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Osterloh
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Osterloh
Kanzlei Bös, Schloßstraße 14, 68169 Wiesloch 6871.8380577937 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Osterloh ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Ich kann die Betreuung durch Frau Osterloh nicht genug loben. Sie hat mich in einem schwierigen arbeitsrechtlichen … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Wroblowski
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Wroblowski
Kanzlei Wroblowski, Marktstr. 34, 42499 Hückeswagen 6687.6973093087 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Wroblowski ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 66 Bewertungen Obwohl das Jugendamt die Vormundschaft für meine Pflegetochter mit Behinderung, die seit Geburt bei mir lebt, … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker
Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstr. 6, 44532 Lünen 6674.531719189 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(07.04.2021) Schnelle Antwort, kompetente Aussage
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Benden
Benden Fachkanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Burgmauer 28, 50667 Köln 6674.6625088174 km
Erbrecht - und sonst nichts!
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Benden ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(23.09.2023) Ich habe sofort eine Antwort, nach meine Anfrage bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Keilbach
Rechtsanwalt Markus Keilbach
Bek & Tiefenthaler | Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Brauneggerstraße 60, 78462 Konstanz 6993.3514098458 km
Jeder Mensch ist einzigartig - wie auch jedes Mandat. Individuelle Lösungen für meine Mandanten stehen bei mir sowohl im Erb- als auch im Familienrecht im Fokus.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Keilbach
aus 5 Bewertungen Ich fühlte mich sehr gut beraten! Herr Keilbach hat sich sehr viel Zeit für meine Fragen genommen. Hat einen sehr … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf-Thomas Schulz
Kanzlei Ralf-Thomas Schulz, Ringstr. 29, 16909 Wittstock/Dosse 6885.0541535224 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf-Thomas Schulz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Herr Schulz beriet sehr angemessen und wird weiteres übernehmen (17.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane A. Lang
Rechtsanwältin Christiane A. Lang
Kanzlei Christiane A. Lang, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin 6973.971611096 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Christiane A. Lang für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Cedric Hohnstock
sehr gut
Rechtsanwalt Cedric Hohnstock
Kanzlei Hohnstock, Königstraße 45, 30175 Hannover 6768.4082575468 km
Gemeinsam finden wir heraus, wie Ihnen geholfen werden kann. Als Ihr rechtlicher Ansprechpartner stehe ich Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Cedric Hohnstock gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Herr Hohnstock hat uns intensiv bei der Abwehr einer rechtswidrigen Eigenbedarfskündigung unseres Vermieters geholfen. … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Bugiel
sehr gut
Rechtsanwältin Birgit Bugiel
ABALEGIS Graser - Rechtsanwälte Fachanwälte und Spezialisten, Scheidtmanntor 2, 45276 Essen 6655.8326993585 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Bugiel
aus 88 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden. Scheidung verlief schnell und unkompliziert. Bin seit 2020 bei Frau Bugiel und lasse mich … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
Rechtsanwältin K. Klaus-Koch, Spessartstr. 93, 46286 Dorsten 6638.9485078641 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
(14.05.2019) Sehr freundlich und kompetent!!! Immer wieder gerne !
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel, Dieckstraße 79, 48145 Münster 6664.0093982026 km
Ihr Recht ist uns Auftrag!
Erbrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
aus 5 Bewertungen Als Unternehmer im Transportgewerbe mit integrierter KFZ Werkstatt, ergeben sich regelmäßig Konflikte wo juristischer … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
KTH & Partner | Rechtsanwälte und Notar, Fürst-Leopold-Allee 49, 46282 Dorsten 6638.4891615952 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Kühle
Rechtsanwalt Olaf Kühle
Gärtner & Kühle - Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät, Triftstraße 3, 14624 Dallgow-Döberitz 6953.1750384513 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Kühle ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(17.07.2018) Herr Kühle hat leider den Rechtsbereich für den ich mich interessiert hatte nicht abgedeckt. Was natürlich vorrangig …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Voss + Bäurer Rechtsanwälte, Westendstr. 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7138631651 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Drößler
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Drößler
Schmidt & Drößler Kanzlei für Steuer- und Rechtsberatung, Kasseler Str. 4, 99310 Arnstadt 6924.6498460481 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Drößler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Von Anfang an durfte ich eine sehr gute, kompetente, empathische Begleitung erfahren. Absolute Empfehlung (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christine Lanwehr
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Christine Lanwehr
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lanwehr, Burgstraße 10, 59755 Arnsberg 6709.6535830747 km
Persönliche und individuelle Rechtsberatung im Bereich des Erbrechts, Immobilienrechts und des Vorsorgerechts. Umfassende Erfahrung in diesen Bereichen und mit den dahinterstehenden Problemen.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Christine Lanwehr bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Wir haben Frau Dr. Lanwehr als als sehr engagierte Anwältin erlebt. Sie hat stets ruhig und konzentriert zugehört. Auf … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Lindemann
sehr gut
Kanzlei Werner Lindemann, Daimlerstr. 3, 76275 Ettlingen 6871.7246555851 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Lindemann im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen 5 Sterne (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Möhlenbeck
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Möhlenbeck
Rechtsanwaltskanzlei Christian Möhlenbeck, Altkötzschenbroda 24, 01445 Radebeul 7070.5616836068 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Christian Möhlenbeck ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 19 Bewertungen Herr Möhlenbeck ist ein sehr menschlicher und in keinster Weise überheblich Anwalt. So ist man schnell und ohne viel … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Nößler
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Nößler
Kanzlei Joachim Nößler, Rathausstr. 12, 98544 Zella-Mehlis 6917.8088603525 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Nößler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Nachdem uns der erste Schreck nach dem Unfall aus den Gliedern gefahren war, suchten wir Rat und Hilfe bei Herrn … (11.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel
Kanzlei Linden & Mosel, Hohenstaufenring (Seiteneingang Lindenstraße) 63, 50674 Köln 6673.9258570071 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Katharina Mosel
aus 87 Bewertungen Zu jeder Zeit hat mich Frau Mosel mit offenen Worten und kompetent begleitet, so dass das Verfahren mit gutem Ergebnis … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth
Kanzlei Heike Gall-Alberth, Frohsinnstr. 13a, 86150 Augsburg 7063.1982728291 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth
(01.12.2022) Sehr professionell und menschlich. Habe mich zu jeder Zeit und in jeder Situation wohl gefühlt. Frau Gall-Alberth ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wimmers
Rechtsanwalt Stefan Wimmers
Wimmers Rechtsanwälte, Hohenzollernstr. 190, 41063 Mönchengladbach 6629.3145318764 km
Gut beraten läßt sich mach ein Prozess vermeiden Erfahrung und Innovation machen vieles einfacher
IT-Recht • Erbrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Wimmers unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(09.10.2023) Wir haben Rechtsanwalt Wimmers schon oft als Verteidiger gehabt und waren immer sehr zufrieden. Wir können …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingolf Schulz
Heidecke, Schulz & Partner Rechtsanwälte, Gerlachstraße 25, 14480 Potsdam 6967.8758603212 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ingolf Schulz
(10.06.2022) Der Fall konnte durch ein Telefonat beigelegt werden.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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