3.880 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg
Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg
Kanzlei im Ostviertel, Düstere-Eichen-Weg 50, 37073 Göttingen 6825.7454018645 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg
(08.05.2023) Dr. Michael Vockenberg hat für mich zwei vertragliche Ansprüche im vier- und fünfstelligen Bereich durchgesetzt. Die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Funk
sehr gut
Kanzlei Sandra Funk, Finkenkruger Weg 35, 13591 Berlin 6958.5092894445 km
Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Funk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 26 Bewertungen Schnelle Antwort auf eine Rechtsfrage, nett und freundlich (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwälte Hausdörfer & Jasper, Steinweg 31, 98527 Suhl 6922.3080044064 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Jasper ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Man fühlt sich bon Anfang an bei Herr Jasper gut aufgehoben. Der Onformationsfluss und die Aufklärung einzelner … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Mayer
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Mayer
Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Wentzingerstr. 7a, 79106 Freiburg im Breisgau 6888.9521009085 km
Wir kümmern uns um Ihr persönliches Anliegen!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Mayer
aus 16 Bewertungen Fachlich höchst kompetent und gründlich. Sehr gewissenhaft. Frau Mayer überlässt nichts dem Zufall, sondern arbeitet … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Sven Bethune
Rechtsanwalt und Notar Sven Bethune
.bethune Fachanwalt | Rechtsanwälte | Notar | Mediator, Am Binnenhafen 50, 25813 Husum 6617.3959675084 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Notar Sven Bethune im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Herr Bethune hat uns in einem Steuerrechts Fall sehr kompetent und hilfreich vertreten. Das Ergebnis war sehr … (01.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Otte
sehr gut
Kanzlei von Appen und Partner, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel 6686.5213884408 km
Wer nicht kämpft, hat schon verloren - getreu nach diesem Motto stehe ich Ihnen zur Seite!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Lars Otte
aus 56 Bewertungen Wir wurden umfassend und gut beraten und konnten dank der Beratung einen Teil der Nachforderung aus unser … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Hunger-List
Hunger Rechtsanwälte und Notarin, Königstraße 31, 30161 Hannover 6768.5398440004 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ulrike Hunger-List
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
sehr gut
Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Dr. Lang & Kollegen, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8425457041 km
Heute schon an Morgen denken
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 26 Bewertungen Bis jetzt bin ich zufrieden. Kompetent. Vielen Dank (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schweyer
Schweyer | Andres Rechtsanwälte, Hugo von Königseggstr. 11, 87534 Oberstaufen 7054.2907847198 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schweyer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Mogk
sehr gut
Kanzlei Stefan Mogk, Elsässer Str. 39, 46045 Oberhausen 6641.1442881014 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Mogk gerne zur Verfügung
aus 117 Bewertungen Nach einem schrecklichen Busunglück in der Türkei hat uns Herr Dr. Stefan Mogk weit über 2 Jahre mit Rat und Tat zur … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Notarin Sabine Quaß
Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte Dr. Schmidt, Habermeyer, von Seggern, Quaß, Lange Str. 85-86, 27749 Delmenhorst 6666.6507082534 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin u. Notarin Sabine Quaß bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Ortel
Kanzlei Romy Ortel, Eisenbahnstr. 203, 14542 Werder (Havel) 6955.6744811401 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Romy Ortel
aus 8 Bewertungen Frau Ortel ist hoch professionell und präzise und war mir innerhalb kürzester Zeit eine unsagbar große Hilfe. Dabei … (09.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Tomek
Rechtsanwalt Jörg Tomek
Bürogemeinschaft Tomek & Graul, Berliner Allee 31, 16356 Werneuchen 6987.2211789744 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Tomek
Profil-Bild Rechtsanwalt Ayk Bielke
Rechtsanwalt Ayk Bielke
Mertins Bielke Bielke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beim Salztor 1, 21682 Stade 6687.3975204738 km
Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ayk Bielke
(19.03.2022) Das Beratung Gespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Ruprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Anwaltskanzlei Jens Ruprecht, Kaiserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin 6969.9116977208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Ruprecht
aus 37 Bewertungen Kann noch nicht viel sagen, außer das sich der Anwalt sehr schnell und unkompliziert gemeldet hat (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Zöller LL.M.
Rechtsanwalt Markus Zöller LL.M.
Kanzlei in der Innenstadt - Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M., Bogenstraße 11-12, 48143 Münster 6662.7550020128 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Zöller LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(01.06.2023) Top Beratung, klare Aussagen ohne umschweifen. Kann ich gut und gerne Empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Peitzsch
Rechtsanwalt Sven Peitzsch
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Kaufhausgasse 3, 09599 Freiberg 7064.3148831736 km
Hart in der Sache, angenehm im Ton. (Aquaviva)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Peitzsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 7 Bewertungen Mich hat Herr RA S. Peitzsch bei meiner Scheidung vertreten. Herr Peitzsch war immer für mich erreichbar, erklärte … (01.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hauptmannl
Rechtsanwaltskanzlei Anja Hauptmannl, Quittenweg 74, 90768 Fürth 7000.480564947 km
Gutes Recht in guten Händen.
Familienrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Hauptmannl gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Frau Hauptmannl hat mir aufmerksam zugehört schnell und unkompliziert meinen Fall abgewickelt sie hat mich immer über … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner
Chara Liandri-Werner Law office, Igoumenou Gavriil 103-105, Rethymno 74100, Griechenland 8827.0976253123 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner
aus 14 Bewertungen Bei meiner Auswanderung nach Kreta,war mir Fr.Liandri und ihr freundliches und kompetentes Team eine große Hilfe.Egal … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Kanzlei Oliver Wöhler, Burgfreiheit 5, 31061 Alfeld (Leine) 6794.0706782286 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Blay
Rechtsanwalt Markus Blay
Rechtsanwalt Markus Blay, Stadtmühlweg 2, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5955477933 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Blay ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Herr Blay hat mich in meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit sehr erfolgreich vertreten. Als besonders positiv möchte … (25.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
Rechtsanwälte Schmitt & Haensler, Postplatz 3, 16761 Hennigsdorf 6956.6351552412 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
(09.12.2022) sehr ausfühliche und verständliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Pieconka
Rechtsanwalt Ulf Pieconka
Kanzlei Pieconka, Frankfurter Str. 10, 97082 Würzburg 6920.2541406758 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Ulf Pieconka vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(11.01.2024) Herr Rechtsanwalt Ulf Pieconka war sehr freundlich, geduldig, human und zudem auch noch schnell erreichbar. Die …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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