3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt David Vogel
Rechtsanwalt David Vogel
Lamster & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Kaiser-Joseph-Str. 269, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8497559681 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt David Vogel
(03.04.2024) Sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt, immer erreichbar und zeitnahe Rückinformationen. Jederzeit würde ich mich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Bannasch
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Bannasch
Kanzlei Melanie Bannasch, Erlengrundstr. 3, 31542 Bad Nenndorf 6748.3629691589 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Melanie Bannasch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Sehr schnelle und gute Reaktion der Anwältin. In Kürze sind wir dann bei ihr zur weiteren Betreuung der Angelegenheit. (16.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander J. Englert
Rechtsanwalt Alexander J. Englert
Anwaltskanzlei Alexander J. Englert, Königstr. 34, 70173 Stuttgart 6930.9475173474 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander J. Englert
(04.01.2021) Gute beratung super
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Holler
Rechtsanwalt Dr. Rainer Holler
Dr. Rainer Holler | Rechtsanwalt, Kurt-Schumacher-Straße 41b, 55124 Mainz 6802.6878614263 km
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Holler
aus 5 Bewertungen Ich bin sehr froh diesen Top-Anwalt gefunden zu haben. Für mich als Unternehmer ist das der beste Anwalt, den ich mir … (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Heß
Rechtsanwalt Ulrich Heß
Kanzlei Heß, Kurze-Geismar-Str. 41, 37073 Göttingen 6825.4162399197 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Heß
(19.07.2021) Vielen Dank für die erfolgreiche Behandlung unserer Fälle gegen Eurowings mit Durchsetzung unserer Forderungen. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Pietsch
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Pietsch
Kanzlei Gargula & Pietsch, Bahnhofstraße 14, 03096 Burg (Spreewald) 7057.7878125576 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Marko Pietsch im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 36 Bewertungen Herr Pietsch hat für mich einen Prozess gegen das Finanzamt Cottbus geführt und dafür gesorgt, dass die Kürzung der … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Siefkes
Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht, Hauptstr. 50a, 26188 Edewecht 6624.2271465751 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Siefkes
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 387 Bewertungen zu meiner vollsten Zufriedenheit (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole van Schayck
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole van Schayck
Dr. Trompetter + Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Siebenmorgen 47, 51427 Bergisch Gladbach 6683.7541210495 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole van Schayck ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 20 Bewertungen Ich kann Frau van Schayck nur wärmstens empfehlen. Sie brachte mich sehr kompetent durch den Paragraphendschungel. … (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alina Miethling
sehr gut
Rechtsanwältin Alina Miethling
Kanzlei Alina Miethling, Bahnstr. 60, 14656 Brieselang 6948.024451435 km
Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Alina Miethling
aus 29 Bewertungen Fr. Miethling hat sich für mein Anliegen jederzeit positiv eingesetzt, dabei hat sie auf mich jederzeit einen … (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwaltskanzlei Storz & Kollegen, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe 6868.6361843412 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Storz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(24.10.2023) Ich kann den Storz Kanzlei sehr sehr gerne weiter empfehlen 🤙👌 Ich bin unter Esa Muradi (in Brazilian Jiu-Jitsu) …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges
Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Grundmann
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Grundmann
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Kurt-Eisner-Straße 15, 04275 Leipzig 6983.004255078 km
Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Grundmann
aus 199 Bewertungen RA Alexander Grundmann hat mich bei der Errichtung meines Testaments beraten. Unter anderem bei Auflagen für meine … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Sundermeyer
Rechtsanwalt Bernd Sundermeyer
Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer, Friedrichstraße 15, 31275 Lehrte 6781.8534059107 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Sundermeyer
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Himmen
sehr gut
R|K|H, Hauptstr. 50, 79361 Sasbach am Kaiserstuhl 6866.9439368637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Himmen gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Herr Himmen hat mich bestens beim Wechsel meines Arbeitsverhältnis unterstützt und mit hilfreichen Tipps beraten. … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Bohnet
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Bohnet, Serrahnstraße 1, 21029 Hamburg 6735.7862039302 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Bohnet
aus 53 Bewertungen Herrn Bohnet hat unsere Ansprüche gegen unseren ehemaligen Vermieter im Vergleichsverfahren durchgesetzt. Wir fühlen … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leo Ismar
sehr gut
Rechtsanwalt Leo Ismar
Kanzlei Ismar, Mittelstr. 17, 16515 Oranienburg 6952.195161885 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Leo Ismar bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Er ist der bester,immer für einem da,hat mich super vertreten. Nochmals vielen Dank Von.Frau wilsdorf (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Miguel Tetzeli von Rosador
Kanzlei Miguel Tetzeli von Rosador, Hindenburgdamm 94, 12203 Berlin 6974.243267379 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Miguel Tetzeli von Rosador
aus 9 Bewertungen Der Anwalt hat mich in einer schwierigen Situation über meine Möglichkeiten aufgeklärt und ehrlich und kompetent … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Mirus
Rechtsanwalt Jonathan Mirus
ReVo-Rechtsanwälte, Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg 7099.9971860463 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jonathan Mirus
aus 5 Bewertungen Herr Jonathan Mirus, hat mich von Anfang an sehr gut beraten und einen super Job gemacht. Er stand immer für Fragen … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Zaslavski
Rechtsanwältin Irina Zaslavski
Grochut - Rechtsanwälte Steuerberater vereidigter Buchprüfer, Sonnenstr. 9 / IV, 80331 München 7118.5939284946 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Zaslavski bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Wetzig
Kanzlei Wetzig, Oschatzer Straße 14a, 04720 Döbeln 7039.3966459641 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Peggy Wetzig
aus 7 Bewertungen Ich war sehr zufrieden mit dem sehr schnell zustande gekommenen und sehr informativen Erstgespräch (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Graser
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Rechtsanwalt Jürgen Graser
ABALEGIS Graser - Rechtsanwälte Fachanwälte und Spezialisten, Scheidtmanntor 2, 45276 Essen 6655.8326993585 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Graser
aus 92 Bewertungen Ich bin äüßerst zufrieden mit der Erstauskunft von Herrn Rechtsanwalt Graser. Ich werde zu gegebener Zeit einen … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Fred Münch
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Rechtsanwalt Dr. iur. Fred Münch
DR. MÜNCH Rechtsanwälte, Q2 23, 68161 Mannheim 6846.8523430963 km
Erbrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Fred Münch
aus 13 Bewertungen Herr Dr. Münch hat mich sehr gut beraten und in einem Zivilverfahren sehr gut, souverän, ruhig und besonnen … (02.01.2022)
Profil-Bild Anwalt Armin Gutschick
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Anwalt Armin Gutschick
Rechtsanwalt und Abogado Armin Gutschick IBIZA LEGAL Rechtsanwälte & Abogados, Calle Extremadura, 22 - 3, 07800 Ibiza, Spanien 6951.5176489874 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Anwalt Armin Gutschick bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Den Telefontermin für den nächsten Tag, konnte ich leider nicht wahrnehmen. Entschuldigen Sie Herr Gutschick. Über … (30.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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