3.874 Anwälte für Erbrecht | Seite 160

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Profil-Bild Rechtsanwalt Anastasios Savidis
sehr gut
Rechtsanwalt Anastasios Savidis
Kanzlei Anastasios Savidis, Gartenstraße 15, 72764 Reutlingen 6949.1486261102 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Anastasios Savidis bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich habe sehr schnell einen Termin bei Herrn Savidis bekommen. Wir sind die Unterlagen durchgegangen und er hat sich … (05.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Avocat à la Cour Jehan Dupont Danzel d'Aumont
sehr gut
Rechtsanwalt & Avocat à la Cour Jehan Dupont Danzel d'Aumont
DDA LEGAL Dupont Danzel d’Aumont Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB, 1, Rue Goethe, 1637 Luxemburg, Luxemburg 6692.568748035 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt & Avocat à la Cour Jehan Dupont Danzel d'Aumont ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 10 Bewertungen Herr Dupont Danzel d'Aumont hat für uns eine komplizierte Nachlaßangelegenheit meiner finnischen Großtante, mit … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Hofmann-Wilhelm
sehr gut
Rechtsanwältin Sabrina Hofmann-Wilhelm
Kanzlei Hofman-Wilhelm, Auf dem Umgang 67, 65611 Brechen 6781.1592312414 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Hofmann-Wilhelm hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 47 Bewertungen Ich fühle mich bei Frau Hofmann-Wilhelm sehr gut aufgehoben 👍 (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sybill Offergeld
sehr gut
Kanzlei Sybill Offergeld, Auguststr 72, 10117 Berlin 6973.9652670602 km
Lebenspartnerschaften und Erbschaften sind vielschichtig – menschlich und juristisch. Meine Mandanten und ihre individuelle Situation stehen bei mir im Mittelpunkt.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Sybill Offergeld bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 39 Bewertungen Wir waren bei Rechtsanwältin Offergeld und waren mehr als zufrieden und zudem auch überaus gut beraten zur … (09.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Tadsen
Rechtsanwalt Peter Tadsen
Kanzlei Tadsen, Bismarkstr. 8-10, 24768 Rendsburg 6662.0393940289 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Tadsen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Köhnke
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Köhnke
Kanzlei Stefanie Köhnke, Aachener Str. 1212, 50859 Köln 6667.3895284832 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Köhnke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 58 Bewertungen Sehr netter erster Kontakt! (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Himmen
sehr gut
R|K|H, Hauptstr. 50, 79361 Sasbach am Kaiserstuhl 6866.9439368637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Himmen gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Herr Himmen hat mich bestens beim Wechsel meines Arbeitsverhältnis unterstützt und mit hilfreichen Tipps beraten. … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Rummel
Rechtsanwalt Marko Rummel
Anwaltskanzlei Heinemann, Annastr. 33, 39108 Magdeburg 6892.2853877473 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Marko Rummel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(03.05.2024) Sehr gut und kompetente Vertretung mit ausgezeichnetem Fachwissen und sehr gutes Verhandlungsgeschick. Vollste …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Markwart
Rechtsanwältin Julia Markwart
Kanzlei Rompf & Peiler, Bismarckstr. 17, 27749 Delmenhorst 6666.8210596459 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Markwart im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Ross
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Ross
Rechtsanwaltskanzlei Ross & Kühnke, Eckardtstr. 48a, 58453 Witten 6674.3080856852 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Corinna Ross - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Frau Roß hat uns kompetent beraten und vor Gericht vertreten. Das Büro ist professionell aufgestellt. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll , LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll , LL.M.
RA Björn-Thorben Knoll, LL.M., Dänische Straße 11, 24103 Kiel 6687.6952292204 km
verständlich beraten, kompetent vertreten
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Agrarrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll , LL.M.
aus 20 Bewertungen Ich habe mit Herr Knoll zusammengearbeitet und kann mich nur herzlich Bedanken dei ihm . fachkundigen Beratung und … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kimmig
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Kimmig
Kanzlei Kimmig, Hauptstr. 75, 77704 Oberkirch 6874.6636652418 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Kimmig vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und zielführende Ausarbeitung + Prüfung aller wichtigen Punkte; flexibel und pragmatisch, … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Steiner
sehr gut
Rechtsanwälte Kaul, Wild, Dausch, Herrenstr. 18, 76133 Karlsruhe 6868.7890045927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Steiner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Hatte viel Angst vor mein Exmann. Jetzt alles vorbei und sehr gut. Danke Frau Steiner. Antonia. (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Benjamin Horvath LL.M. Stockholm
Rechtsanwalt & Notar Benjamin Horvath LL.M. Stockholm
Kanzlei Horvath, Nürnberger Str. 24a, 10789 Berlin 6972.1001300044 km
Erbrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt & Notar Benjamin Horvath LL.M. Stockholm
(12.04.2021) Rechtsanwalt Benjamin Horvath hat mir sehr bei der Erstellung meines Testaments geholfen. Es gab ein paar …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Dinkel
Rechtsanwalt Hans Dinkel
Kanzlei Hans Dinkel, Josef-Schauer-Str. 1-3, 82178 Puchheim 7103.534829618 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Dinkel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen In einer etwas kniffligen Planung zur Zusammenlegung zweier Eigentumswohungen zu einer hat Herr Dinkel mich sehr … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Königs
Rechtsanwältin Rebecca Königs
Anwaltskanzlei Turhan, Mauermann, Königs & Kaiser, Marienstr. 39, 52249 Eschweiler 6638.1393590358 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Rebecca Königs
(16.03.2023) sehr kompetent und hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand Matthiessen
Rechtsanwalt Ferdinand Matthiessen
Kanzlei Ferdinand Matthiessen, Stadtplatz 26, 86551 Aichach 7072.4276010388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ferdinand Matthiessen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Herr Matthissen hat mich bei meinen Rechtsstreit nach einem Autounfall vertreten. Durch seine Kompetenz, konnten wir … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Moschke
Rechtsanwalt Thomas Moschke
Kanzlei Thomas Moschke, Anton-Graff-Straße 31, 01309 Dresden 7082.4209357627 km
Kompetenz schafft Vertrauen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Moschke bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(06.04.2023) Freundlich, kompetent & aussagekräftig in der Gesprächsführung. Empfehlenswert 👍🙏
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Seidl
Rechtsanwältin Claudia Seidl
Seidl Hohenbleicher Mirz Rechtsanwälte PartGmbB, Kobellstr. 1, 80336 München 7118.5014903575 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Seidl
(06.02.2024) Frau Seidl hat mich freundlich darauf hingewiesen das sie nicht zuständig für den Bereich ist in dem ich hilfe …
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Münzner
sehr gut
Rechtsanwalt Norman Münzner
MÜNZNER Anwaltskanzlei, Adam-Ries-Straße 57 B, 09456 Annaberg-Buchholz 7063.9071145639 km
... mit Recht an Ihrer Seite!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Norman Münzner
aus 12 Bewertungen Das Jugendamt konnte mir nicht helfen. Dank Herrn Münzner bekommt mein Kind endlich Unterhalt. (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas H. Kirschbaum
Rechtsanwaltskanzlei Kirschbaum, Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf 6649.5649235175 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andreas H. Kirschbaum für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(13.06.2019) Herr Kirschbaum hat unsere Erbengemeinschaft zu unserer vollsten Zufriedenheit beraten. Dank seiner sachlichen, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn
Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn
Kanzlei Regina Zimmermann-Kühn, Hohenzollernring 47, 50672 Köln 6673.8656432105 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer
Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer
Dr. Schotthöfer & Steiner Rechtsanwälte, Reitmorstr. 50, 80538 München 7120.0374841893 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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