3.904 Anwälte für Erbrecht | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Beate Kaspar-Plener
Rechtsanwältin und Mediatorin Beate Kaspar-Plener
Kaspar & Partner GbR Rechtsanwälte, Hildastr. 55, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4803610043 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Beate Kaspar-Plener bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(04.05.2020) Frau Kaspar-Plener hat mich in den vergangenen eineinhalb Jahren in sehr komplexen Scheidungsangelegenheiten wirklich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Zielgers
sehr gut
Beate Zielgers, Ratzeburger Allee 2A, 23564 Lübeck 6744.0028621792 km
Ich stehe für individuelle, kompetente und zielorientierte Beratung und Bearbeitung Ihres Anliegen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Zielgers ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 10 Bewertungen Frau Zielgers wirkt nach meinem ersten Eindruck sehr Sympathisch und Kompetent! (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Trampisch
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Trampisch
Kanzlei Trampisch, Im Ostpark 27a, 35435 Wettenberg 6797.2720440942 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Trampisch bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 51 Bewertungen Frau Trampisch hat sofort die Versicherung der Gegenpartei angemahnt als klar war das sie das Gutachten ihres eigenen … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Berg
Rechtsanwalt Georg Berg
Rechtsanwälte Georg Berg und Kay Brandt, Wedeler Landstr. 48, 22559 Hamburg 6704.5568718915 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Berg unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwaltskanzlei Buß, Am Markt 2, 23966 Wismar 6786.5140624658 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Buß
(23.01.2024) Hat leider keine Zeit im Moment.Hat sofort auf Anfrage geantwortet
Profil-Bild Anwalt Luka Vodinelic
Anwalt Luka Vodinelic
Anwaltskanzlei VR LEGAL, Koče Kapetana 51, 11111 Belgrad, Serbien 7890.00236619 km
Genau. Engagiert. Vertrauenswürdig.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Anwalt Luka Vodinelic ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(09.02.2024) Sehr schnell und kompetent! Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
Kanzlei Dr. Richter, Möslestr. 1, 79117 Freiburg im Breisgau 6891.7091574603 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
aus 8 Bewertungen Wir hatten das Glück, die Dienste von Herrn Dr. Richter in Anspruch zu nehmen, um meine Schwiegermutter in einer … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer
Kanzlei Stefan Gloyer, Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.5315263854 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sportrecht • Arzthaftungsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer
aus 140 Bewertungen Herr Gloyer hat mich in einem Schmerzensgeld- & Schadensersatzfall aufgrund eines Skiunfalls vertreten. Er hat … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
anwalt+ Feix - Palma Rechtsanwälte, Anichstraße 17/3, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1092955166 km
Arbeitsrecht • Sportrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott
Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott
Kanzlei Johann-Paul Ott, Arbachtalstraße 6, 72800 Eningen unter Achalm 6952.5298108255 km
Erbrecht • Steuerrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann
Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann
STEVERDING • PRIEBE • HAMANN • HARBERING | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Adenauerallee 40, 46399 Bocholt 6607.2949623114 km
Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann
(25.01.2024) Alle Fragen konnten kompetent und umfassend geklärt und beantwortet werden
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Küpperfahrenberg
Rechtsanwalt Dr. Peter Küpperfahrenberg
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Sportrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Küpperfahrenberg
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Peter Küpperfahrenberg ist ein sehr kompetenter, kämpferischer und genau so ein menschlicher Fachanwalt für … (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
Kanzlei Iris Ölbracht, Pestalozzistr. 12, 59192 Bergkamen 6681.4646423674 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Ich kann Frau Ölbracht ln jeglichen juristischen Angelegenheit unbedenklich empfehlen. Sie ist eine sehr kompetente … (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Đorđe Jeftić LL.M.
Rechtsanwalt Đorđe Jeftić LL.M.
Rechtsanwalt Đorđe Jeftić, LL.M. (Heidelberg), Grčkoškolska 6, 21000 Novi Sad, Serbien 7819.9415704195 km
Rechtsanwaltskanzlei auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
Erbrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Đorđe Jeftić LL.M.
aus 5 Bewertungen Herr Jeftic hat sich überaus qualifiziert der Abwicklung unserer rechtlichen Angelegenheiten angenommen, war … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Haupt
Rechtsanwalt René Haupt
Dietz Pierner Melchner Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kilianstr. 142, 90425 Nürnberg 7010.9611210043 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt René Haupt
Profil-Bild Rechtsanwalt Rechtsanwalt & Betriebswirt Roland Erbe
Rechtsanwalt Rechtsanwalt & Betriebswirt Roland Erbe
Roland Erbe Rechtsanwalt & Betriebswirt, Am Turm 14, 03046 Cottbus 7073.275008618 km
Gemeinsam Lösungen finden!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt & Betriebswirt Roland Erbe
(08.01.2024) Tolle Beratung. Vielen Dank Herr Erbe!
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Flegel
Kleymann, Karpenstein & Partner mbB, Philosophenweg 1, 35578 Wetzlar 6791.1090556574 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Flegel gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Bin sehr zufrieden . (24.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ewa Näpflein-Wulf
sehr gut
Rechtsanwältin Ewa Näpflein-Wulf
WULF Rechtsanwälte, Parkstraße 3, 23568 Lübeck 6743.2703948912 km
Antrieb und Ziel meiner Arbeit als Rechtsanwältin sind mein Interesse an Menschen und die nachhaltige Lösung ihrer rechtlichen Probleme.
Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Ewa Näpflein-Wulf
aus 69 Bewertungen Meine Unsicherheit, welcher Fachanwalt für mein Problem zuständig ist, wurde sehr freundlich und kompetent … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem
Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem
Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem, Landstraßer Hauptstraße 147/5, 1030 Wien, Österreich 7414.9465733406 km
Ich biete meinen Mandanten eine umfassende Betreuung in allen Rechtsangelegenheiten. In der Erstberatung schildern Sie mir Ihr Problem und ich teile Ihnen meine rechtliche Einschätzung mit.
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Sehr kompetent, zuverlässig, unterstützend und beratend. Respekt! Zügige Abwicklung aller Angelegenheiten und das zu … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Halfmann
Rechtsanwalt Robert Halfmann
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Halfmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ich fühlte mich von Anfang bis zum Ende sicher. Alle meine Fragen (auch per Email) waren IMMER SOFORT beantwortet. … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas See
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas See
Dusiksee Rechtsanwälte, Humboldtstraße 7, 90443 Nürnberg 7012.0273240028 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas See unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Schneller umgehender Rückruf (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.0592272074 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Foos vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(13.02.2024) Ein LKW-Fahrer beschädigte den Zaun an meinem Grundstück und entfernte sich. Die Rechtsanwältin nahm sich der Sache an …
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Steiner
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Steiner
Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schwieberdinger Straße 56, 70435 Stuttgart 6926.9582767182 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Steiner
aus 14 Bewertungen Bin sehr zufrieden (12.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Julia A. Gelshorn
Rechtsanwältin und Mediatorin Julia A. Gelshorn
Julia A. Gelshorn | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Meppener Straße 19, 49808 Lingen (Ems) 6614.9114471709 km
Sicher ans Ziel - In einer rechtlich und daher auch persönlich schwierigen Situation
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Julia A. Gelshorn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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