3.874 Anwälte für Erbrecht | Seite 34

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Profil-Bild Notar und Rechtsanwalt Sebastian Krüger
sehr gut
Notar und Rechtsanwalt Sebastian Krüger
Helduser, Richtberg & Kollegen, Ostanlage 16, 35390 Gießen 6800.0718483172 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Herr Notar und Rechtsanwalt Sebastian Krüger bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Sehr hilfreiche und auf den Punkt gebrachte Antwort. (02.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Meinert
Rechtsanwälte Balzert, Werner, Lambert & Meinert, Trierer Str. 23, 66839 Schmelz 6747.0754085541 km
Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Meinert bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(19.03.2024) Fr Meinert überzeugt wie ihre Kollegin durch ein Höchstmaß an Kompetenz Sehr schnelle unkomplizierte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs
Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs
DR. FRIEDRICHS KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTSRECHT UND ERBRECHT, Lüpertzender Strasse 19, 41061 Mönchengladbach 6629.5185719717 km
Ausgegliederte Rechtsabteilung , Verständnis für wirtschaftl. Zusammenhänge, Kenntnis "der Denke" in familiengeführten Unternehmen + mein Bestreben, tunlichst als Prozessvermeidungsanwalt zu dienen.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Markenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Hr. Dr. Friedrichs ist ein äußerst kompetenter und und Notlagen stehts kurzfristig erreichbarer Anwalt mit einem … (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wiebelt
Rechtsanwalt Christian Wiebelt
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Wiebelt
(21.01.2023) Freundlich, Kompetent, offen und hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Olaf Möller
Kanzlei Jörg-Olaf Möller, Lübecker Straße 32, 23701 Eutin 6725.0230456944 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jörg-Olaf Möller
(17.04.2024) Es kam schnell ein Rückruf von der Kanzlei zur Terminvereinbarung. Der telefonische Beratungstermin hat ebenfalls …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Helmling
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Helmling
Kanzlei Silke Helmling, Königswarter Str. 77, 90762 Fürth 7005.9658841364 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Helmling
aus 50 Bewertungen Frau Helmling hat mich in einer komplizierten Erbangelegenheit, sehr erfolgreich vertreten. Die … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Kühne
Rechtsanwältin Birgit Kühne
KÜHNE Rechtsanwälte, Gustav-Adolf-Str. 10, 01219 Dresden 7082.5476339601 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Kühne ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 9 Bewertungen Fr. Kühne hat mich vor, nach und in meiner Scheidung hinweg bekleidet und gut beraten, sehr gute Tipps gegeben und … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Stickel
Rechtsanwalt Hubertus Stickel
Kanzlei Hubertus Stickel, Kolpingstr. 3, 59939 Olsberg 6746.0552472578 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hubertus Stickel im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(22.03.2024) Ich kann Herrn Stickel nur weiterempfehlen. Mit seiner freundlichen und kompetenten Art hat er mir sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Haner
Rechtsanwältin Sonja Haner
Dr. Schur & Partner, Otto-Hahn-Str 48, 89584 Ehingen (Donau) 6993.1319120671 km
Langjährige Expertise im Arbeitsrecht mit mehreren hundert Arbeitsgerichtsprozessen
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sonja Haner gerne zur Verfügung
(12.10.2022) Dank Frau Haner habe ich eine gute Abfindung bekommen. Sie war jederzeit erreichbar und stand für alle Fragen zur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hansen
sehr gut
Jürgen Hansen Rechtsanwalt, Liebertwolkwitzer Markt 10, 04288 Leipzig 6990.7800554913 km
Ihr Partner in allen Rechtslagen - Wir kämpfen für Ihr Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Hansen
aus 12 Bewertungen Herr hansen ist ein super Anwalt. Wieder einmal gut beraten und geholfen. Auch ein positives Lob an seine Sekretärin (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Lembke
Rechtsanwältin Anne Lembke
KANZAS. Ihre Kanzlei für Arbeits- & Sozialrecht, Töpferstraße 22a, 17373 Ueckermünde 6941.5685761223 km
Es gibt eine Lösung für jedes Problem, sonst ist es keins.
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Lembke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Küchen | Berger | Thielbar Rechtsanwaltskanzlei und Notariat, Rönnebecker Str. 9, 28777 Bremen 6655.3483982026 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Der Herr Thielbar ist sehr freundlich und behilfsam. Nimmt seine Zeit um alles mehrmal zu erklären, so dass wir es … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Strasser
Kanzlei A. STRASSER, Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut 7131.9516406545 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Alexandra Strasser
aus 6 Bewertungen Bin der Frau Strasser sehr dankbar. Danke (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking
Kanzlei Dr. Christoph Mecking, Eisenacher Str. 29a, 10781 Berlin 6973.2759767378 km
Einsatz für das Gemeinwohl
Vereinsrecht & Verbandsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Als Studierende einer privatwirtschaftlich organisierten Hochschule waren wir gezwungen, uns für unsere studentische … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott
sehr gut
Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott
v. Tunkl & Partner Rechtsanwalt - Steuerberater, Theaterplatz 11, 53177 Bonn 6700.5025456084 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 25 Bewertungen Schnelle Terminzusage,sehr freundliche und kompetente Beratung. (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Moldenhauer
Kanzlei Gudrun Moldenhauer, Münsterstr. 6, 48282 Emsdetten 6646.291519163 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun Moldenhauer
(30.07.2021) Frau Moldenhauer hat mir schnell und kompetent geholfen. Ich kann sie besten Gewissens weiter empfehlen. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Kanzlei Katrin Brockmann, Heinrich-Roller-Str. 19, 10405 Berlin 6975.4108251191 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Schulrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Katrin Brockmann
aus 7 Bewertungen In dem Gespräch wurden eine Vielzahl der Probleme, die beim Einbau einer Wärmepumpe zu beachten sind, erörtert. Die … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Lampe
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Lampe, Ziegelaustr. 6, 97080 Würzburg 6920.4436475161 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Daniela Lampe
aus 25 Bewertungen Frau Lampe hat mich sehr gut beraten und meine Fragen kompetent und verständlich beantwortet. Die Kontaktaufnahme … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Kömpf
Rechtsanwältin Margit Kömpf
Kömpf & Kollegen, Bischofstrasse 5, 75365 Calw 6906.8735465782 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Medizinrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Margit Kömpf
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pankow
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Rechtsanwältin Anja Pankow
Rechtsanwaltskanzlei Anja Pankow, Blumenauer Straße 44, 09526 Olbernhau 7077.9001300607 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Pankow gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Frau Pankow half mir Anfang 2023 in Form einer Rechtsberatung im Streit mit meinem Arbeitgeber und stärkte mir … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin a. D. Renate Borrmann
Rechtsanwältin & Notarin a. D. Renate Borrmann
Rechtsanwältin & Notarin a.D. Renate Borrmann, Hülsebrinkstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) 6763.1707747544 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin & Notarin a. D. Renate Borrmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH)
Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH)
KRONENANWÄLTE GbR, Spitalstr. 32, 97421 Schweinfurt 6925.8946791214 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH) bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(14.10.2022) çok iyi tavsiye
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez
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Kanzlei Cardenas Rodriguez, Tempelhofer Damm 145, 12099 Berlin 6976.9873340197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 51 Bewertungen Frau Cardenas Rodriguez ist eine top Anwältin. Sie denkt an alle Eventualitäten. Ich bin total froh, Sie als Anwältin … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Eschborn
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Rechtsanwältin Claudia Eschborn
Eschborn Rechtsanwälte, Hauptstr. 332, 65760 Eschborn 6815.7080319949 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Eschborn
aus 58 Bewertungen Die Betreuung durch Herrn RA Zehnter war sehr kompetent. Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen. (12.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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