3.914 Anwälte für Erbrecht | Seite 75

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Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Angenvoort-Baier
Rechtsanwältin Andrea Angenvoort-Baier
Kanzlei Andrea Angenvoort-Baier, Hauptstraße 45, 97262 Hausen bei Würzburg 6920.1735336149 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Angenvoort-Baier ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Diese Anwältin überzeugt mit ihrer Feinfühligkeit und hört Menschen wirklich zu. Bei unfairen Entscheidungen kämpft … (07.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Felsner
Rechtsanwälte FZM Felsner Zeh Moenikes, Rolandsmauer 13-15, 49074 Osnabrück 6671.5947418163 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Fachanwalt Sportrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Felsner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna-Luise Burg
sehr gut
Rechtsanwältin Anna-Luise Burg
Kanzlei Tölle & Melchior, Moltkestraße 2, 32756 Detmold 6739.4111816812 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anna-Luise Burg – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Frau Burg hat meine Mutter und mich in einer Erbschaftlichen Angelegenheit von vorne bis hinten perfekt beraten und … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Otto
Rechtsanwalt Dr. Christian Otto
Otto & von Stetten Rechtsanwälte, Freisinger Str. 6, 85435 Erding 7130.0117340265 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(27.10.2022) Die Beratung in der Angelegenheit war sehr Aufschlussreich das man bei privaten Verträgen genau abwägen muss was …
Profil-Bild Rechtsanwältin Waltraut Braker
Kanzlei Waltraut Braker, Wiesenstr. 43a, 20255 Hamburg 6716.3458328951 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Waltraut Braker im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Die Kombi aus strukturierter, fachkompetenter Anwältin, die eine Zusatzqualifikation zur Heilpraktikerin für … (15.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Anwaltssocietät Andréani, Neumannstrasse 69, 60433 Frankfurt am Main 6822.7256299495 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Cyrill Andréani hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Jacob
Rechtsanwalt Adrian Jacob
JR Rechtsanwälte JACOB & RÖSKE PartG mbB, Kurfürstendamm 115 B, 10711 Berlin 6969.6122812979 km
Wir machen uns stark für Sie - mit juristischer Expertise und Durchsetzungsvermögen
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Jacob hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(12.10.2023) Herr RA Jacob hat uns kürzlich schon in einer Auseinandersetzung mit der Postbank vertreten und uns zügig zu unserem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Salentin
Rechtsanwältin Margot Salentin
Kanzlei Margot Salentin, Bonner Straße 8, 50374 Erftstadt 6670.4419926623 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Margot Salentin
(05.04.2019) Ich kann nur sagen das sie mich sehr gut vertreten hat
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bläser
Rechtsanwalt Martin Bläser
BLÄSER RECHTSANWÄLTE, Am Kurpark 16, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7126.2541295834 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Bläser ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ich habe mich bei meinen Mietangelegenheiten bisher rundum wohl und sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich wurde stets über … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Heidrun Sorgalla
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Heidrun Sorgalla
Hauser Rechtsanwälte PartGmbB, Uerdinger Straße 149, 47799 Krefeld 6631.2143863099 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechts- und Fachanwältin Heidrun Sorgalla
aus 15 Bewertungen „Frau Sorgalla hat mich sehr freundlich, empathisch und kompetent beraten – verständliche Erläuterung des … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Lapp
Rechtsanwalt Bernhard Lapp
Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Lapp, Schillerstr. 13 A, 35410 Hungen 6819.4938035121 km
" Schlichter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main " Schnelle Terminvergabe möglich
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Öffentliches Baurecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Lapp
(08.03.2024) Schnell Reagiert,alles bestens.
Profil-Bild Anwalt Oliver Weinand
Anwalt Oliver Weinand
Cairn Legal, Chaussée de la Hulpe 177/12, 1170 Brüssel, Belgien 6522.8098305173 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Anwalt Oliver Weinand
(24.06.2021) Herr Weinand arbeitet nicht in England. Gab mir eine sehr schnelle Nachricht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Gehrmann
sehr gut
Gehrmann Rechtsanwälte, Barmbeker Straße 16, 22303 Hamburg 6719.7902689552 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schulrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Gehrmann im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 37 Bewertungen Schnell fair zuverlässig hohe Fachkompetenz (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Becker
Rechtsanwalt Alexander Becker
Kanzlei Alexander Becker, Bahnhofstr. 41, 66663 Merzig 6733.5816892555 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Becker
aus 5 Bewertungen 100% Freundlich, fair und klar, mir wurde sehr geholfen, VIELEN DANK:) (21.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Kolper-Deveci
Rechtsanwältin Meltem Kolper-Deveci
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Fürstenfelder Str. 5, 80331 München 7119.1029769127 km
Wer sich als Anwalt erfolgreich in Konflikten bewährt, bekommt die notwendige Weitsicht für nachhaltige Gestaltungen zur Streitvermeidung.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Meltem Kolper-Deveci ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Auf Empfehlung einer Freundin ging ich zu Frau Kolper-Deveci, die mich bei der Erstellung meines Ehevertrags … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Rödl
Rechtsanwältin Martina Rödl
Kanzlei Rödl, Marktstr. 33-35, 60388 Frankfurt am Main 6828.1652371021 km
Für mehr Erfolg und Vertrauen!
Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Rödl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich bin froh, dass ich mich mit einem juristischen Problem an Frau Rödl gewendet habe. Sie ist freundlich, zugewandt … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Eulberg
Rechtsanwältin Birgit Eulberg
Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 22, 86152 Augsburg 7062.6673899678 km
Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Eulberg im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(22.08.2017) Wir haben uns zum internationalen (intalienischen) Erbrecht beraten lassen. Die Beratung war kompetent und ausführlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Clemens Pfister
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Clemens Pfister
Pfister Rechtsanwälte, Bruchstr. 1d, 67098 Bad Dürkheim 6830.8187436269 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Clemens Pfister
aus 109 Bewertungen Herr Dr. Pfister hat mich vertreten bei einem von mir unverschuldeten Verkehrsunfall weil die gegnerische Versicherung … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wildanger
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Wildanger
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wildanger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Sehr guter Rechtsanwalt der uns gut und ehrlich beraten hat. Würde ihn jederzeit wieder nehmen. Sagt seine ehrliche … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Eberl
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Eberl
Rechtsanwälte Grau - Eberl - Roßmann, Hauptstr. 17-19, 82223 Eichenau 7101.4452112219 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Eberl
aus 14 Bewertungen Ich habe Herrn Eberl zu einer Frage aus dem 3G am Arbeitsplatz kontaktiert. Die Frage wurde entsprechend den aktuell … (30.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Uwe Korell
Rechtsanwalt Heinz-Uwe Korell
Anwaltskanzlei Korell & Kollegen, Gerwigstr. 4, 76437 Rastatt 6865.2787987539 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz-Uwe Korell ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Becker
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Becker
aus 21 Bewertungen Professionelle und kompetente Beratung. Sehr zu empfehlen! (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dörte Lehnhoff
Lehnhoff & Finger, Kardinal-Galen-Str 41, 47051 Duisburg 6637.7532387078 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dörte Lehnhoff
(21.06.2023) Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt, schnelle Abwicklung meines Verkehrsunfalls. Alles hat reibungslos geklappt.
Profil-Bild Anwalt Dr. mr. Annika U. Schimansky
sehr gut
Anwalt Dr. mr. Annika U. Schimansky
Deutsch-Niederländische Rechtsberatung, Hoornwerk 45, Zutphen 7201 GS, Niederlande 6566.918717511 km
Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Anwalt Dr. mr. Annika U. Schimansky
aus 19 Bewertungen Wir hatten einen Kaufvertrag für eine Terrassenüberdachung bei einer Firma in den Niederlande unterschrieben und … (16.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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