3.898 Anwälte für Erbrecht | Seite 13

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Markus Johannes Hirsch, Kurtalstraße 25, 76887 Bad Bergzabern 6837.8427931506 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Nach meiner Kontaktaufnahme erfolgte eine schnelle Rückantwort und eine zügige Bearbeitung meines Anliegens. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Ballmann
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Ballmann
Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Ballmann, Wilhelmstraße 3, 74172 Neckarsulm 6910.773278153 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Stefanie Ballmann
aus 14 Bewertungen Sehr sachlich und professionell. Würde Sie weiter empfehlen. Vielen Dank. (02.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernhard Idelmann
sehr gut
DR. IDELMANN & ASSOCIATES Spanisches, Deutsches & Europäisches Recht, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.1607344344 km
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Bernhard Idelmann
aus 11 Bewertungen Aufgrund meiner Bitte um Prüfung meiner Angelegenheit wurde ich sehr angenehm überrascht durch die schnelle und … (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pascale Meier
Rechtsanwältin Pascale Meier
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Strasse 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Anwaltshaftung • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Pascale Meier
aus 9 Bewertungen Frau Meier macht ihre Arbeit sehr gut und ein professionelle Eindruck. Dieser Gespräch hat mir sehr geholfen und weit … (20.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Weigand
sehr gut
Kanzlei Claudia Weigand, Coppistr. 53a, 04157 Leipzig 6980.7593678111 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Weigand ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Danke für die gute Kommunikation, die schnellen Antworten. (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Spähle
Rechtsanwältin Verena Spähle
Kanzlei Verena Spähle, Vaihinger Markt 4, 70563 Stuttgart 6929.3527095198 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Verena Spähle ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Fachanwalt Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 27 Bewertungen Wie der Zufall spielt... Nach ca. 30 Jahren traf ich unerwartet wieder auf Herrn Brockerhoff. Es ging um einen … (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Gruhne
sehr gut
Anwaltskanzlei Andreas Gruhne, Radeburger Str. 100, 01558 Großenhain 7054.6951969402 km
Warte nicht bis der Sturm vorüberzieht. Lerne im Regen zu tanzen.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Gruhne hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 62 Bewertungen Schnelle, freundliche und kompetente Beratung. Danke dafür ! (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey
Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey
Frey Mediation und Beratung, Radgasse 13, 73430 Aalen 6985.3139066081 km
"Es liegt an uns, ob wir aus den vielen Steinen, die wir einander in den Weg legen, Mauern oder Brücken bauen." Ernst Ferstl
Mediation • Familienrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey
(19.09.2020) Wir waren sehr zufrieden mit der Rechtsberatung und die Kommunikation mit Frau Spanuth. Sie hat uns sehr geholfen, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Florence Burkhart
Rechtsanwältin Dr. Florence Burkhart
Kanzlei Florence Burkhart, Kajetanerplatz 5, 5020 Salzburg, Österreich 7232.375543817 km
„Qualität vor Quantität ist mein Credo.“
Erbrecht • Mediation • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Florence Burkhart ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Leo
Rechtsanwalt Oliver Leo
Brinkmann & Partner, Freiligrathstr. 1, 18055 Rostock 6814.3813357006 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Leo - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M.
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB, Hohenzollernstr. 89, 80796 München 7117.5049634788 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann
Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann
suedharzkanzlei hoffmann und kollegen, Lutherplatz 2, 37431 Bad Lauterberg im Harz 6852.0835818743 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(13.05.2021) Ich wurde gut aufgenommen und man hörte mir gewissenhaft zu, so habe ich Vertrauen, dass mein Anliegen gut vertreten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Manfred Keller MBA
Rechtsanwalt Mag. Manfred Keller MBA
Rechtsanwalt Manfred Keller, Römerstraße 18A, 6900 Bregenz, Österreich 7039.5731654923 km
Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Manfred Keller MBA
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Bohn
Rechtsanwältin Ute Bohn
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Königstraße 22, 70173 Stuttgart 6930.9691218562 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Ute Bohn
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Holland
Rechtsanwältin Sylvia Holland
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marbacher Str. 6, 85238 Petershausen 7096.655776062 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Sylvia Holland
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Helmling
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Helmling
Kanzlei Silke Helmling, Königswarter Str. 77, 90762 Fürth 7005.9658841364 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Helmling ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 50 Bewertungen Frau Helmling hat mich in einer komplizierten Erbangelegenheit, sehr erfolgreich vertreten. Die … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Göcken
Kanzlei Göcken, Rochusstr. 44, 40479 Düsseldorf 6649.3145924424 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Göcken vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rilling
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Rilling
Rechtsanwaltskanzlei Frank Rilling, Gustav-Werner-Str. 15, 72762 Reutlingen 6948.7569599152 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Rilling ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 63 Bewertungen Herr Rilling hat unsere Fragen gründlich beantwortet und ausführlich erläutert und uns gut und verständlich beraten. … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Haman
Kanzlei Christian Haman, Bergedorfer Schloßstraße 17, 21029 Hamburg 6736.1259538637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Haman hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Hervorragender Anwalt. Immer ansprechbar, kommunikativ und fair. (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt
Kanzlei Schmitt, Urbanstr. 4, 96047 Bamberg 6975.5310449765 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(10.01.2022) Alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. So wie es sein muss.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frieder Gorriahn
Gehrke & Gorriahn Rechtsanwälte, Leopoldstraße 48, 80802 München 7118.6732375024 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Frieder Gorriahn
(17.06.2023) Herr Gorriahn hat mit seinen gezielten und fachlichen kompetenten Fragen, während der Gerichtsverhandlung genau auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dusan Vujicic
Advokat Dusan Vujicic, Brankova 13/3, 11000 Belgrad, Serbien 7888.0162145176 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dusan Vujicic
(02.07.2023) Herr Vujicic erklärte mir einige rechtliche Dinge zum Imobilienkauf in Serbien als Ausländer. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jonas Wäschle
SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hähnlehofstraße 37, 88250 Weingarten 7014.5661342515 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Jonas Wäschle ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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