3.898 Anwälte für Erbrecht | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Sonnenberg
Rechtsanwältin Maria Sonnenberg
Sonnenberg Rechtsanwälte und Fachanwälte, Salzstr. 12, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0737665035 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Maria Sonnenberg
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel
sehr gut
Kanzlei Birgitta Weiss-Zöphel, Q4 3-4, 68161 Mannheim 6846.9563867417 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Frau Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 71 Bewertungen Gleich beim ersten Treffen hatte ich ein gutes Gefuehl: Frau Weiss-Zoephel ist sehr sympatisch, hoert genau zu, und … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
aus 5 Bewertungen Ich hatte die Anfrage abgesendet und schon am nächsten Tag bekam ich einen Rückruf mit einem Termin in den folgenden … (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Löhr
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Löhr
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Löhr ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Seher kompetente herzliche und hilfreiche Beratung Seher empfehlenswert (26.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Neidig
Rechtsanwälte Dr. Neidig, Rauenberger Str. 18, 69234 Dielheim 6874.9128550777 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Neidig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(27.04.2024) Sehr kompetent und zuverlässig. Hat die nötige Ruhe , Wissen und Durchhaltevermögen auch schwierigen Verfahren die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
sehr gut
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg 6698.6560757143 km
Ihr Geld x Ihr Recht = GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mediation • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
aus 27 Bewertungen Hierbei ging es um meine 91 Jahre alte Mutter , welche in einem Seniorenheim wohnt. Ihr nicht gutgesinnte … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Janßen
Kanzlei Birgit Janßen, Hegelallee 57, 14467 Potsdam 6961.5042251603 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Janßen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Schnelle Bearbeitung (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stephan
Rechtsanwalt Michael Stephan
Anwaltskanzlei Michael Stephan, Alfred-Kowalke-Str. 14, 10315 Berlin 6982.4558856162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Stephan – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Andreas Labitzke
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Andreas Labitzke
Rechtsanwaltskanzlei Labitzke, Lessingstraße 1, 08468 Reichenbach im Vogtland 7018.8052725729 km
spezialisiert | engagiert | digital
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Andreas Labitzke ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 13 Bewertungen Herr Labitzke hat mich sehr verständlich beraten. Dabei hat er meine Problemstellung sofort erfasst und mir sehr … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Spiegel
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Spiegel
Rechtsanwälte Ulbrich, Rathenauplatz 2, 02625 Bautzen 7113.6156489382 km
Rechtsberatung mit Herz & Verstand
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Spiegel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 72 Bewertungen Frau Spiegel nimmt sich Zeit für alle Themen die einen in punkto Familienrecht beschäftigen. Sie ist absolut … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Dittrich
Kanzlei Dr. Dittrich & Dittrich, Auf der Rast 7, 93444 Bad Kötzting 7137.3373688536 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Dittrich - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Bereits einen Tag nach meiner Anfrage folgte eine Kontaktaufnahme, Beratungstermin steht noch an. (13.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schmid
Rechtsanwalt Andreas Schmid
Kanzlei Andreas Schmid, Samerstr. 8, 83022 Rosenheim 7170.4155972016 km
Fachanwalt Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Schmid
aus 9 Bewertungen Eigentlich hatten wir bereits einen Beratungstermin mit Herrn Schmid vereinbart. Dazu haben wir vorab die … (17.09.2021)
Profil-Bild Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper
sehr gut
Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper
Wipper+Schultz, Rechtsanwältinnen, Fachanwältinnen und Mediation, Kleine Gasse 3, 14467 Potsdam 6961.4368276573 km
Vom Konflikt zur Lösung.
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin und Mediatorin Susanne Wipper hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 33 Bewertungen Eine Scheidung ist ein großer Einschnitt im Leben. Hat man jedoch eine Anwältin wie Susanne Wipper an seiner Seite, … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer
VBWR - Vollmer, Windisch, Renz, Göbel | Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Adelheidstr. 82, 65185 Wiesbaden 6800.152213545 km
Dare to be honest and fear no labor - Wage es ehrlich zu sein und fürchte keine Arbeit Robert Burns, schottischer Dichter
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer
aus 11 Bewertungen Es war ein sehr sachliches, beratendes Gespräch zu meinem Problem und zu den Schritten, die hoffentlich zur … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 105 Bewertungen Herr Will-Fuchs stand immer mit Rat und Tat zur Seite und löste unser Anliegen bestmöglich. Wir schätzten den … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Hansen
Kanzlei Hansen - Rechtsanwalt und Mediator Hans Peter Hansen, Bankkaufmann, Ohlendorfer Str. 12, 21220 Seevetal 6733.1932551709 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans Peter Hansen
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Fieberg
sehr gut
Rechtsanwältin Kristin Fieberg
Ribas Brutschy Abogados, Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht, Blumenstraße 6, 76133 Karlsruhe 6868.7346575279 km
Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kristin Fieberg
aus 23 Bewertungen Frau Fieberg behandelte uns mit größter Freundlichkeit und vor allem mit Wissen und Kompetenz in allen Fragen, die wir … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nakonz
Rechtsanwaltskanzlei Sandra Nakonz, August-Bebel-Str. 87, 03046 Cottbus 7072.9033703827 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Nakonz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Sehr fachkompetente und hilfreiche Beratung. Redet Klartext. (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Feller
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Feller
Rechtsanwaltskanzlei Feller, Mercatorstraße 32, 60316 Frankfurt am Main 6826.1415523927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Feller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Erstklassige Arbeit. Schnell und zuverlässig. Ich würde diese Kanzlei auf jeden Fall wieder einschalten im Falle eines … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Hans-Ingolf Seidel
Anwaltskanzlei Seidel, Moltkestr. 25, 33330 Gütersloh 6710.7858251137 km
Bei mir steht der Mensch im Vordergrund.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Hans-Ingolf Seidel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(20.05.2024) Sehr hohe Kompetenz, Rechtssicherheit, Durchsetzungsvermögen, Durchhaltevermögen, letztendlich auf ganzer Linie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Hällmayer
sehr gut
Rechtsanwalt Heinz Hällmayer
HÄLLMAYER Anwaltskamzlei, Adamstraße 4, 80636 München 7116.8746086209 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Heinz Hällmayer
aus 20 Bewertungen Herr Hällmayer ist ein sehr angenehmer und kompetenter Gesprächspartner. Vom Erstkontakt bis zum Ende unserer … (28.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hauptmannl
Rechtsanwaltskanzlei Anja Hauptmannl, Quittenweg 74, 90768 Fürth 7000.480564947 km
Gutes Recht in guten Händen.
Familienrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Hauptmannl
aus 7 Bewertungen Frau Hauptmannl hat mir aufmerksam zugehört schnell und unkompliziert meinen Fall abgewickelt sie hat mich immer über … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Buchheit (Oberst d.R.)
Rechtsanwalt Thomas Buchheit (Oberst d.R.)
Kanzlei Buchheit, Salzstraße 36, 41460 Neuss 6644.7051447405 km
Dran Drauf Drüber ... (alter Panzergrenadierspruch)
Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Buchheit (Oberst d.R.) ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sybille M. Meier
Rechtsanwältin Sybille M. Meier
Rechtsanwaltskanzlei Sybille M. Meier, Uhlandstr. 161, 10719 Berlin 6971.5388579288 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sybille M. Meier im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(30.10.2023) Frau Meier hat mir sofort einen Termin angeboten. Leider hatte ich vorher nicht gesehen, dass die Kanzlei von Frau …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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