3.898 Anwälte für Erbrecht | Seite 162

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Flecken
Rechtsanwalt Martin Flecken
Rechtsanwälte Remmen Flecken Bergmann, Carlsplatz 24, 40213 Düsseldorf 6648.8388363441 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Flecken gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Das Rechtsverahren mit Hilfe von RA Martin Flecken war erfolgreich. Die anwaltlichen Maßnahmen sowie das … (15.01.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Kurzke
sehr gut
Kanzlei Martina Kurzke, Steubenplatz 9, 64293 Darmstadt 6836.6544757401 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Kurzke
aus 35 Bewertungen Wir schätzen Frau Kurzke sehr als kompetente und persönlich zugewandte Anwältin. Unser Fall wurde von ihr … (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH)
Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH)
KRONENANWÄLTE GbR, Spitalstr. 32, 97421 Schweinfurt 6925.8946791214 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH) gerne zur Verfügung
(14.10.2022) çok iyi tavsiye
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder
Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder
Kanzlei Schaal - Söder Rechtsanwälte Fachanwälte Mediatoren, Hochstr. 6, 87527 Sonthofen 7073.3951033198 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Mediation
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder
(04.05.2024) Herr Söder war von Anfang an, in einer für mich unangenehmen Situation, sehr emphatisch, wohlwollend und angenehm. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Blankenstein
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Blankenstein
Schröder Blankenstein Rechtsanwälte, Florastraße 8, 41539 Dormagen 6659.4835195499 km
Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Blankenstein bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Tolle Unterstützung bei einer langwierigen Verkehrssache. Aufgetretene Probleme wurden kompetent angegangen und … (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas A. Unger
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstr. 10, 47441 Moers 6628.2676642972 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas A. Unger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen sehr freundliche und kompetente Auskunft, Preise scheinen fair zu sein (03.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
Kanzlei Claudia Bernardini, Merlostr. 2, 50668 Köln 6674.5955897318 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c.
Foth & Koch Rechtsanwälte, Luegallee 108, 40545 Düsseldorf 6647.0424453661 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c. im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Dr. Foth erklärt die komplexe Materie sehr gut und anschaulich. Er konzentriert sich dabei auf die praktische … (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rabia Kahriman
sehr gut
Rechtsanwältin Rabia Kahriman
AKA LAW PARTNERS, Yenişehir mh Osmanlı Blv Volume Kurtköy Vetraco Ofis, 1, 34912, Istanbul, Türkei 8716.2840327768 km
Recht mit Leidenschaft, Erfolg mit Präzision.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Rabia Kahriman für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Frau Kahriman hat mich bei der Gründung meines Unternehmens in der Türkei vertreten und ich bin äußerst zufrieden mit … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mara Kaltenborn
Rechtsanwältin Mara Kaltenborn
Kanzlei RECHT-ZEITIG-VORSORGEN, Rampendal 3, 32657 Lemgo 6736.3419448076 km
Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Mara Kaltenborn
(26.10.2022) Wir bleiben im Austausch. Aktuell prüfe ich, wie wir die Zusammenarbeit mit der BW-Bank intensivieren können.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Bender
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Bender
Rechtsanwälte Gerling | Schulz | Lüders, Frankfurter Straße 85, 53773 Hennef (Sieg) 6703.9867327473 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Bender ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Ich kann Herrn Jörg Bender und sein Vorzimmer-Team absolut empfehlen. Alle sind durchweg sympathisch, gewissenhaft und … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Kanzlei am Schießgraben – Rechtsanwälte und Notar, Schießgrabenstraße 8-9, 21335 Lüneburg 6760.660632567 km
Die Gesetze müssen sich nach den Verfassungen richten, nicht aber die Verfassungen nach den Gesetzen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Frank Ley unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Schrimper
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Schrimper
Fachanwaltskanzlei nur für Erbrecht Karin Schrimper, Westhagen 59, 48249 Dülmen 6647.9649614157 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Karin Schrimper gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Die Beratung hat uns sehr gut gefallen. (09.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens G. Schug
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Kanzlei Clemens G. Schug, Marktstr. 5, 66333 Völklingen 6757.7213698308 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Clemens G. Schug
aus 55 Bewertungen Herr Schug hat uns sowohl persönlich als auch fachlich unfassbar kompetent und fair unterstützt. Dank seiner Hilfe … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Kanzlei Julia J. Yoon, Albestraße 21, 12159 Berlin 6973.3034375546 km
Erbrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Julia J. Yoon ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Siedler
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Siedler
Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Siedler, Leipziger Str. 5, 55218 Ingelheim am Rhein 6793.432807992 km
Beginne jeden Tag wie ein neues Leben.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Alexandra Siedler
aus 22 Bewertungen Frau Siedler und ihr Team haben sich für alle Fragen, Anliegen und Unsicherheiten Zeit genommen, waren immer … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chaima Louati
sehr gut
Rechtsanwältin Chaima Louati
Erbrechtskanzlei Nord, Mönckebergstraße 11, 20095 Hamburg 6720.4508642381 km
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Chaima Louati
aus 42 Bewertungen sehr vertraulich, hilfsbereit und immer erreichbar. (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker
Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstr. 6, 44532 Lünen 6674.531719189 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(07.04.2021) Schnelle Antwort, kompetente Aussage
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlev Balg
Kanzlei Balg & Willerscheid, Yorckstr. 12, 50733 Köln 6673.4853143223 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlev Balg hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(13.12.2023) Ich bin ein Mensch, der den dröhnenden Einschüchterungsstil des juristischen Jargons hasst und nach ein paar Minuten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Mauthner
sehr gut
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.9242811733 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Enrico Mauthner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 118 Bewertungen Herr Mauthner hatte sich für meinen Fall des Aufenthaltsbestimmungsrechts für meinen Sohn, Zeit genommen in der … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Doc Peter -hier kriegen Sie Recht!, Wilhelm-Leuschner-Strasse 2, 67547 Worms 6832.174258423 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Julia Hoffmann
aus 6 Bewertungen Überaus freundlich und kompetent in Beratung, Umsetzung und Abwicklung. Sehr zu empfehlen. Unkompliziert, auch ein … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato
Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB, Hohenzollernstr. 89, 80796 München 7117.5049634788 km
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Werner Heisenberg)
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato gerne zur Verfügung
(18.12.2021) Fachwissen und hoher Einsatz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Mirus
Rechtsanwalt Jonathan Mirus
ReVo-Rechtsanwälte, Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg 7099.9971860463 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan Mirus bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Herr Jonathan Mirus, hat mich von Anfang an sehr gut beraten und einen super Job gemacht. Er stand immer für Fragen … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Winkler
Kanzlei Sebastian Winkler, Neumarkt 16, 36251 Bad Hersfeld 6848.0082363941 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Winkler
(29.07.2023) Wir waren mit seiner Arbeit sehr zufrieden und das Ergebnis war ganz in unserem Sinne. Er hat mit seiner netten …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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