3.903 Anwälte für Erbrecht | Seite 161

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ramstetter
Rechtsanwalt Michael Ramstetter
Ramstetter Rechtsanwälte, Konrad-Zuse-Ring 30, 68163 Mannheim 6849.9395866129 km
Eine gute Vorsorge beginnt mit einem Besuch beim Anwalt. Eine schlechte endet damit.
Erbrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Ramstetter
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Cimin
Rechtsanwältin Michaela Cimin
Kanzlei Pöschl, Morgensternstr. 10, 90451 Nürnberg 7012.7444339724 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Michaela Cimin
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
Kuckelkorn Rechtsanwälte, Adalbertstr. 49, 52062 Aachen 6629.6006971759 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 258 Bewertungen Habe gute Erfahrungen und Betreuung gehabt (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann
Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann
Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte PartG mbB, Pröllstraße 24, 86157 Augsburg 7060.9133699489 km
Solide beraten. Mutig handeln. Mehrwert schaffen.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns
Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns
Bruns & Dr. Redmann PartGmbB, Parkallee 5, 28209 Bremen 6676.1077106964 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(11.12.2020) Ich hatte das Gefühl sie nimmt mein Problem total ernst. Hat sich Mühe gegeben Lösung zu finden. Immer wieder gerne!
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Volker Starken
SIMON & SCHUBERT Rechtsanwälte & Notare, Meinardusstr. 4, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6636.9250219523 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Starken
(01.11.2019) Hervorragende Beratung, faire Abrechnung, sehr gerne wieder!
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Meyer
Rechtsanwalt Norbert Meyer
Kanzlei Norbert Meyer, Poetenweg 24, 08056 Zwickau 7024.7322691606 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Norbert Meyer
(05.11.2022) Schnelle Rückmeldung, angenehmes Gespräch!
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars P. Kirch
sehr gut
Rechtsanwalt Lars P. Kirch
Kanzlei Kirch, Langstraße 63, 63450 Hanau 6839.3886002962 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Lars P. Kirch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 27 Bewertungen Ich kann Herrn RA Kirch nur weiterempfehlen. Er hat sich umgehend um die ganze Sache gekümmert und das Beste für mich … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Sonnenberg Rechtsanwälte und Fachanwälte, Salzstr. 12, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0737665035 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Betzelt
sehr gut
Betzelt Rechtsanwalt, Albestr. 21, 12159 Berlin 6973.3034375546 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Betzelt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Die ausführliche Erklärung, hat uns sehr gut gefallen. (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Grolle
Kanzlei Guido Grolle, Bremerstraße 19a, 44135 Dortmund 6677.2332801037 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Guido Grolle ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich habe einen Verkehrsunfall gehabt und hatte diesbezüglich 2 gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenpartei. … (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau
Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau
Viktoria Lokau, Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin 6971.3230061702 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Wagensonner-Salerno
Morvilliers Sentenac Avocats, 18, rue Lafayette, 31000 Toulouse, Frankreich 6694.0557632073 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Wagensonner-Salerno gerne zur Verfügung
(26.05.2022) Alles lief prima!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gregor Völker
Rechtsanwalt Dr. Gregor Völker
Kollegium VÖLKER Rechtsanwälte, Kaiserstr. 55, 72764 Reutlingen 6949.4169660128 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Völker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(14.10.2018) Für die fachliche Einschätzung der Situation bin ich sehr dankbar.
Profil-Bild Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu
sehr gut
Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu
Anwaltskanzlei Maleu & Prusa, Wachsmuthstr. 9, 13467 Berlin 6964.0711443093 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu gerne zur Verfügung
aus 303 Bewertungen Frau Maleu, eine Rechtsanwältin auf Augenhöhe, bei der man sich von Beginn an in guten Händen weiß. Sie hört zu, … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Abel Gomez Tomiczek
sehr gut
Rechtsanwalt Abel Gomez Tomiczek
Abel Gomez Tomiczek, Av. Centenario, Torre Aseguradora Ancon, 14. Stock, Costa del Este, Büro 14E, CDE Panama-Stadt, Panama 3460.7913746834 km
Der Anwalt der Panama kennt.
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Abel Gomez Tomiczek vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 75 Bewertungen Es war nur eine Kontakt Aufnahme. Ich warte auf den verkauf meiner Immobilie um das Gespräch fortzusetzen. (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Gärde & Partners, Danderydsgatan 14, Stockholm 11426, Schweden 6830.8805513486 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Herr Dr. Ansgar Fisching hat mich sehr gut Beraten in meiner Angelegenheit deutsches und schwedisches … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Spohn
Anwaltskanzlei Prof. Dr. Wolfgang Spohn & Michael Jacker, Eichborndamm 286, 13437 Berlin 6966.361727574 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Spohn für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(05.11.2023) höfflich und erfahrener Anfald
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Wegmann
Rechtsanwältin Heike Wegmann
Wegmann & Wegmann, Kehrstr. 43, 41334 Nettetal 6608.5425688129 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Wegmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen “Habe heute den Beschluss der Scheidung erhalten, und möchte mich in diesem Zuge für die Zusammenarbeit mit Ihnen … (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Hafer-Drinkuth
Rechtsanwältin Ulrike Hafer-Drinkuth
HEINSEN Rechtsanwälte, Jungfernstieg 41, 20354 Hamburg 6719.6325251737 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Hafer-Drinkuth
(03.03.2024) Ihre (Hilfe) haben meine kinder und ich 10 jahre lang bereut. Meine kinder haben eine schlimme zeit hinter sich, aber …
Profil-Bild Rechtsanwalt Halil Ibrahim Oguz
Rechtsanwalt Halil Ibrahim Oguz
SNP Schlawien Partnerschaft mbB, Josephinenstraße 11-13, 40212 Düsseldorf 6649.4074018695 km
"Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei Paar Schuhe.
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Halil Ibrahim Oguz
aus 7 Bewertungen Herr Oguz ist ein sehr kompetenter Anwalt, der mich vor der Gründung meines Start-ups fachkundig beraten hat. Er ist … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Birkenbeul
sehr gut
Rechtsanwältin Monika Birkenbeul
Rechtsanwaltskanzlei Birkenbeul, Grüner Brunnenweg 8, 50827 Köln 6670.2740863256 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Monika Birkenbeul
aus 36 Bewertungen Frau Birkenbeul ist eine sehr kompetente, engagierte und empathische Anwältin. Ich habe mich jederzeit gut vertreten … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Weidner
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Weidner
Bergemann & Weidner Rechtsanwälte, Teichstr. 17, 13407 Berlin 6968.6509670071 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Marcus Weidner
aus 13 Bewertungen Elegant und ohne Makel. Nicht ganz billig aber erfolgreich. Der beste Verteidiger den ich je hatte. (07.10.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Grötsch
Rechtsanwalt Paul Grötsch
Groll, Gross & Steiner Rechtsanwälte Rechtsanwälte und Steuerberater Partmb, Prannerstraße 6, 80333 München 7118.8654115918 km
Fachanwalt Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Paul Grötsch gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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