3.874 Anwälte für Erbrecht | Seite 13

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Profil-Bild Rechtsanwältin Wannapa Ngamjaroensil
Rechtsanwältin Wannapa Ngamjaroensil
Baumgarten (Asia) Ltd., North Sathorn, Bangkok 10500, Thailand
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Wannapa Ngamjaroensil ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Auf mein Anschreiben über Anwalt.de wurde ich per Mail innerhalb von weniger als 24 Std. kontaktiert und ich konnte … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrika Rundel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rundel, Mooserstrasse 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7710474118 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Recht rund ums Tier
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Ulrika Rundel
aus 17 Bewertungen Frau Rundel hat mich durch meine Scheidung begleitet. Sie ist menschlich und fachlich einfach top und ich kann sie nur … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Marianne Gippert
sehr gut
Rechtsanwältin Marianne Gippert
Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft, Greifswalder Straße 5, 10405 Berlin 6975.6200429409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marianne Gippert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 59 Bewertungen .sehr Helfreich (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hanns Peter Faber
Rechtsanwalt Hanns Peter Faber
Delgmann + Partner Rechtsanwälte – Fachanwälte, Kennedyplatz 8, 45127 Essen 6651.4517956982 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hanns Peter Faber gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Herr Faber beriet mich in allen Belangen sehr rational. Seine Menschlichkeit ließ stets eine angenehme … (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claudius Kranz
Rechtsanwalt Claudius Kranz
Rechtsanwälte Dr. Bergdolt & Kollegen, M 1,1 1, 68161 Mannheim 6846.7424337955 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Claudius Kranz
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
Kanzlei Stephanie Ersfeld-Friedenstab, Sachsenring 43, 50677 Köln 6675.6760734485 km
Es gibt für alles eine Lösung. Wir finden den für Sie passenden Weg!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
aus 10 Bewertungen Frau Ersfeld-Friedensstab hat mich bei der Scheidung sehr kompetent vertreten. Unterhaltsforderungen wurden auf das … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Mayer
sehr gut
Rechtsanwältin Kirsten Mayer
Anwalt§kanzlei Kirsten Mayer, Bernerstraße 8, 71069 Sindelfingen 6920.2691100709 km
"Nichts kann den Menschen mehr stärken, als das Vertrauen, das man ihm entgegenbringt". (von Harnack)
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kirsten Mayer gerne zur Verfügung
aus 38 Bewertungen Frau Kirsten Mayer hat unser Unternehmen in sehr Kompetenter und wohl auch auf Grund Ihrer langjährigen Erfahrung … (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Segl
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Segl
Segl Rechtsanwälte, Stethaimer Str. 28, 84034 Landshut 7131.3519076423 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Segl
aus 57 Bewertungen Die Kanzlei nimmt nur Mandate an, die auch kompatibel sind mit der Spezialisierung Bei Rechtsfragen, die außerhalb … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Jan Limmer
Rechtsanwalt und Mediator Jan Limmer
Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer, Prager Str. 14, 91217 Hersbruck 7030.2709398538 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Jan Limmer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Löschnig-Tratner
Rechtsanwalt Mag. Michael Löschnig-Tratner
Kanzlei Michael Löschnig-Tratner, Stadlauer Straße 29, 1220 Wien, Österreich 7416.165820933 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Löschnig-Tratner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Silke Roesler
Rechtsanwältin Dr. Silke Roesler
Dr. Kaufmann & Dr. Roesler, Markt 5, 50374 Erftstadt 6670.2891300874 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Silke Roesler
(25.10.2023) Kompetente Beratung , Fall erfolgreich gewonnen, termingerecht und zuverlässige Abwicklung
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau
Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau
Viktoria Lokau, Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin 6971.3230061702 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau
Profil-Bild Rechtsanwalt Robin Schmid
sehr gut
Rechtsanwalt Robin Schmid
Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen, Remsstraße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.4939035648 km
Spezialisiert. Kompetent. Konsequent.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robin Schmid – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 96 Bewertungen Ich bin mit der Arbeit/Unterstützung/Hilfe sehr zufrieden. Das erwünschte und erwartete Ergebnis wurde in kurzer Zeit … (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jonas Wäschle
SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hähnlehofstraße 37, 88250 Weingarten 7014.5661342515 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jonas Wäschle
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Alberth
sehr gut
Rechtsanwältin Cordula Alberth
Kanzlei Cordula Alberth, Joseph-Kolb-Str. 5, 91077 Neunkirchen am Brand 7005.931640066 km
"In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten" (Albert Einstein)
Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Cordula Alberth gerne zur Verfügung
aus 220 Bewertungen Frau Alberth ist eine sehr kompetente und in rechtlichen Belangen top informierte Anwältin. Sie stand mit zu jeder … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Martinstr. 22-24, 50667 Köln 6675.2221949155 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(22.06.2023) Die Kanzlei hat sich schnell um eine Telefontermin bemüht und ich stehe nun mit ihr im Austausch. Ob der Anwalt gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Anders
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Anders
Kanzlei Roland Anders, Westerwaldstr. 66, 65549 Limburg an der Lahn 6772.3119086026 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Anders bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Bei der Aktenlage und dem Vorwurf der Unfallflucht hat Rechtsanwalt R. Anders für mich das "bestmögliche" … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso
Kanzlei D. José Antonio Pérez-Alonso, Sonnenland, 119-120, 35100 Maspalomas, Spanien 6223.2638274901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso
aus 9 Bewertungen Kanzlei Alonso begleitete unsere Familie in einem sehr schwierigen Prozess bezüglich einer Vermieterstreitigkeit mit … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simone Funghini
sehr gut
Rechtsanwalt Simone Funghini
Kanzlei Simone Funghini, Elisabethstraße 44 - 46, 40215 Düsseldorf 6649.4680699697 km
Kompetenz und Persönlichkeit
Arbeitsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Simone Funghini gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen Wir haben als Autohändler einen PKW erworben. Es stellte sich jedoch heraus, dass wir betrogen wurden und mussten uns … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Orhan Uyar
sehr gut
Rechtsanwalt Orhan Uyar
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Leidenschaft für Lösungen
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Orhan Uyar - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 105 Bewertungen Nur zu empfehlen - geduldig, verständnisvoll, souveräne Beratung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise! (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
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Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
Becker & Kollegen, Baumholderstraße 5, 66629 Freisen 6766.4605266288 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 19 Bewertungen Schnelle und kompetente Betreuung (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Martens
Rechtsanwältin Antje Martens
Kanzlei Antje Martens, Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern 6805.0493141171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Antje Martens gerne zur Verfügung
(03.04.2023) Diese Anwältin ist eine der Besten, sie ist eine Action-Lady, sie kennt und liefert ihren Auftrag, sie ist eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wimmers
Rechtsanwalt Stefan Wimmers
Wimmers Rechtsanwälte, Hohenzollernstr. 190, 41063 Mönchengladbach 6629.3145318764 km
Gut beraten läßt sich mach ein Prozess vermeiden Erfahrung und Innovation machen vieles einfacher
IT-Recht • Erbrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Wimmers vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(09.10.2023) Wir haben Rechtsanwalt Wimmers schon oft als Verteidiger gehabt und waren immer sehr zufrieden. Wir können …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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