3.869 Anwälte für Erbrecht | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Kanzlei | Thimig, Boxbergweg 1, 66538 Neunkirchen 6772.9128629359 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! (BB)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 8 Bewertungen Wir wollten einen Vollstreckungstitel zu einem Prozess nachdem Herr Dr.Thimig sich eingelesen hatte kam der Rat, es … (27.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Stürmann
Stürmann, Rechtsanwälte & Notarin, Schlüterstr. 28, 10629 Berlin 6970.7569240208 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Stürmann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(12.11.2022) Die Rechtsanwältin hat mir Ihre Kollegin empfohlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kirchberg
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kirchberg
Kanzlei Kirchberg & Coll., Kurfürstenstr. 46a, 46399 Bocholt 6607.1538046929 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kirchberg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich fühle mich gut und fachgerecht beraten und die unterschiedlichen Rücksprachen mit weiteren Parteien … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Trommsdorff
Rechtsanwalt Michael Trommsdorff
Rechtsanwaltskanzlei Schrön - Trommsdorff - Beckert, Schulstr. 23, 72250 Freudenstadt 6899.9262739682 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Michael Trommsdorff – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hums
Anwaltskanzlei Alexander Hums, Robert-Koch-Straße 15, 08280 Aue 7045.5028476167 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Hums
aus 6 Bewertungen Herr Hums hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten. Die Terminfindung ging schnell & … (30.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Sporer
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Sporer
Kanzlei Porstmann & Sporer GbR, Michael-Vogel-Str. 1c, 91052 Erlangen 6999.102720123 km
Erbrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Öffentliches Baurecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick Sporer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Herr Sporer hat uns in einer verfahrenen Situation innerhalb der Erbengemeinschaft schnell und erfolgreich geholfen. … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Kanzlei Claudia Weinmann, Hangweg 2, 71229 Leonberg 6919.3807195487 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jan Eggers
sehr gut
Kanzlei am Forum - Jan Eggers, Bahnhofstraße 63, 25451 Quickborn 6705.2480659103 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt und Notar Jan Eggers ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 57 Bewertungen Vielen Dank an Herrn Eggers und seinem Team!… In seiner lockeren, verständlichen Art, hat er es uns leicht gemacht … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwälte Rimkus + Ebeling, Hainstr. 29, 96047 Bamberg 6975.6611362298 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Marc Rimkus
(03.01.2022) Nach einem Verkehrsunfall hat das Team von Herrn Rimkus die komplette Angelegenheit mit der Verischerung der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stork
Rechtsanwalt Thomas Stork
Kanzlei Thomas Stork, Bippener Str. 29, 49626 Berge 6636.30905008 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Stork
(19.01.2022) Den Termin zur Beratung habe ich sehr schnell bekommen. Er hat mich absolut professionell vertreten. Ebenfalls hat er …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwaltskanzlei Storz & Kollegen, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe 6868.6361843412 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Storz
(24.10.2023) Ich kann den Storz Kanzlei sehr sehr gerne weiter empfehlen 🤙👌 Ich bin unter Esa Muradi (in Brazilian Jiu-Jitsu) …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vollmar und Kollegen, Sendlinger Str. 24, 80331 München 7119.0363321506 km
Bei uns ist Ihr Recht in guten Händen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
(25.04.2024) Sehr kompetente Beratung und intensive Betreuung in ausgesprochen angenehmer und freundlicher Atmosphäre.Ich fühlte …
Profil-Bild Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
ANWALTSKANZLEI Sedlmeyer, Clemensstr. 30, 80803 München 7118.0171461235 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Herzig
Rechtsanwalt Bernd Herzig
Kanzlei Bernd Herzig, Hauptstraße 56, 97320 Kitzingen 6936.2478310232 km
Ich bin persönlich für Sie da, denn Sie stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit - lassen Sie uns über Ihre Anliegen sprechen.
Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Herzig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Ozan Soylu
sehr gut
Rechtsanwalt Ozan Soylu
Ozan Soylu & Partners Law Firm, Bulgurlu Mah. Toygar Sit., 14, 34696, Istanbul, Türkei 8695.5748196652 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ozan Soylu
aus 10 Bewertungen Wir arbeiten mit Herrn Ozan in Unternehmensangelegenheiten zusammen. Ein professioneller und ehrlicher Anwalt (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Straube
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Straube
Kanzlei Straube, Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale) 6947.4076364744 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angela Straube ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 17 Bewertungen Die Anwältin Frau straube ist ein sehr kompetente,super tolle Anwältin und kümmert sich sehr gut um ihre Klienten. Ich … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathja Sauer
sehr gut
Rechtsanwältin Kathja Sauer
RA0711 | Rechtsanwälte Stuttgart Sauer + Partner, Kornbergstr. 36, 70176 Stuttgart 6929.5046889245 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kathja Sauer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 38 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, schnelle Reaktion auf Anfragen. Immer freundlicher Kontakt. (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Richter
Rechtsanwalt Klaus Richter
Kanzlei Klaus Richter, Goethestr. 2, 95111 Rehau 7024.4320246811 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Richter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(03.07.2023) Sehr netter, kompetenter Anwalt. Sehr zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sachse
sehr gut
Kanzlei Sachse | Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kirchgasse 3, 65185 Wiesbaden 6800.3378975038 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Sachse ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 130 Bewertungen Gegen 2 Kanzleien in einem Fall über 6 Jahr ging der Fall & mit Kanzlei Sachse überlegen gewonnen! Nur herzlichst … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Kanzlei Kleinsorge, Im Ohl 64, 58675 Hemer 6701.0840006608 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Seine bodenständige Arbeitsweise half mir, auch komplizierte Rechtsfragen zu verstehen. Er konnte mich gut beraten … (06.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Juckeland
Rechtsanwalt Harald Juckeland
Kanzlei Harald Juckeland, Lampestraße 6, 04107 Leipzig 6982.4780514526 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Harald Juckeland
(13.06.2023) Sachliche Vorgehensweise betreffend Vergleich zum richtigen Zeitpunkt
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Linden
Rechtsanwalt Thomas Linden
Anwaltskanzlei Linden, Hermann-Löns-Str. 56a, 44623 Herne 6660.2733286635 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Linden
(29.05.2024) RA Linden hat uns schon einige Male zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten, und bei Fragen in unterschiedlichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Kanzlei Claudia Bärtschi, Frankfurter Straße 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bärtschi ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Super Anwältin 5 sterne (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder
Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder
Hölder Rechtsanwälte, Wandsbeker Marktstrasse 85-87, 22041 Hamburg 6723.1570692813 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder
(18.11.2022) Netter Kerl!

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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