3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 151

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach
SEEBACH FREY & PARTNER, Querallee 36, 34119 Kassel 6809.2342280085 km
Fachanwältin Erbrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich bin tatsächlich Sprachlos. Es gibt keine passende Sätze sie und Ihre Art und Weise der Arbeit zu beschreiben. Sie … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwaltskanzlei Maik Kotzian, Krischanweg 6-7, 18069 Rostock 6809.5407313247 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Maik Kotzian gerne zur Verfügung
(22.02.2024) Bekam kurzfristig einen Termin und wurde gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Bihlmaier
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Bihlmaier
Kollegium Juris - Rechtsanwalt Felix Bihlmaier, Marktplatz 12, 71634 Ludwigsburg 6925.1437052066 km
Recht auf Ihrer Seite, Familie im Fokus, Erbe gesichert – Ihr Anwalt für klare Lösungen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Felix Bihlmaier
aus 34 Bewertungen Immer erreichbar,die Sekretärin super nett und freundlich, der Herr Rechtsanwalt Bihlmaier antwortete immer schnell. … (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz
sehr gut
Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz Kanzlei Yilmaz, Lotzestr. 9A, 37083 Göttingen 6825.5288721534 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Yasemin Yilmaz
aus 53 Bewertungen Ich habe gelernt dass mein Tema nicht ihr Arbeit Feld. Aber Sie hat Empfehlung gegeben. Danke für ihre Aufmerksamkeit. (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Neufang
Rechtsanwalt Detlef Neufang
Kanzlei Detlef Neufang, Reichsstr. 46, 53125 Bonn 6695.6365737761 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlef Neufang - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(22.01.2023) Habe schnell eine Antwort erhalten und einen Termen
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
Heuser & Scheffler Rechtsanwälte, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg 6716.6962879985 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Herr Heuser hat mich im Rahmen meiner Scheidung anwaltlich unterstützt. Dabei stand er mir stets mit großer Expertise … (28.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stehling
Rechtsanwaltskanzlei Michael Stehling, Salzbergstr. 9, 38855 Wernigerode 6859.6166238766 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Stehling vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(11.11.2021) Sehr netter Mann und es hat alles geklappt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Lommatzsch
Rechtsanwältin Verena Lommatzsch
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Renatastr. 71, 80639 München 7115.0472368271 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Verena Lommatzsch
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Peters
Rechtsanwältin Annette Peters
Kai Kluss Rechtsanwälte, Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 27, 97980 Bad Mergentheim 6928.4950095888 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Peters vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(11.05.2022) Frau Peters ist sehr klar und kompetent. Wir fühlen uns sehr gut beraten und betreut. Sybille Singer und Michael Dapper
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Göttling
Rechtsanwältin Renate Göttling
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Renate Göttling
aus 9 Bewertungen Ich bin Frau Göttling zu großem Dank verpflichtet. Sie ist mir 2014 empfohlen worden in einer Situation, in der mir … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.
CDR Legal - Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, Waidmarkt 11, 50676 Köln 6675.2774813599 km
Ihre Anwälte für Ihre Finanzen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 245 Bewertungen ging sehr schnell mit den Beweiss Daten,habe noch ein persönliches Gespräch (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Altenberend
Rechtsanwalt Björn Altenberend
Rechtsanwalts - und Steuerkanzlei Altenberend, Kopmanshof 42, 31785 Hameln 6759.6270281067 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Björn Altenberend
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Kanzlei | Scharnhop, Dahlenburger Landstr. 72, 21337 Lüneburg 6761.6720163005 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Scharnhop hat mich zügig angerufen und mir sehr verständlich den Sachverhalt erklärt. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Henkel
Kanzlei André Henkel, Großstraße 70, 14929 Treuenbrietzen 6968.1892951669 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Henkel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Da man noch in der Klärung der noch nicht abgeschlossen Rechtsfindung ist, muss noch der nächste Schritt besprochen … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Wildner
Rechtsanwalt Torsten Wildner
ATM Rechts und Steuerberatung GbR, Juststr. 4, 02763 Zittau 7152.9929339047 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Wildner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Herr RA Wildner hat die Anfrage in den Grundzügen sehr gut beantwortet. Der persönliche Termin im Juli steht noch aus. (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang R. Vogt
Rechtsanwalt Wolfgang R. Vogt
Vogt & Reiners Rechtsanwälte, Schloßstr. 92, 22041 Hamburg 6723.4744353234 km
Fachanwalt Erbrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang R. Vogt bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Sevis
Rechtsanwältin Serpil Sevis
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Serpil Sevis unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul
Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul
Anwaltskanzlei Hägele-Paul & Jetter-Strecker in Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 7, 72379 Hechingen 6941.3609975148 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul
(03.03.2021) Wir haben super schnell einen Termin erhalten. Frau Hägele-Paul war sehr geduldig bei der Beratung, da wir sehr viele …
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
Becker & Kollegen, Baumholderstraße 5, 66629 Freisen 6766.4605266288 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Schnelle und kompetente Betreuung (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Manfred Keller MBA
Rechtsanwalt Mag. Manfred Keller MBA
Rechtsanwalt Manfred Keller, Römerstraße 18A, 6900 Bregenz, Österreich 7039.5731654923 km
Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Manfred Keller MBA
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Eichbaum-Morgenstern
Rechtsanwältin Gudrun Eichbaum-Morgenstern
Lindemann & Eichbaum-Morgenstern, Lindenstr. 1a, 28755 Bremen 6658.8531475655 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Gudrun Eichbaum-Morgenstern
(10.11.2020) Der Termin ist auf den 11.11. verschoben worden. Mit freundlichen Grüßen Peter Kliffmüller
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Böhme
Rechtsanwalt Andreas Böhme
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Böhme
(12.09.2021) Der Anwalt hat sich schnell gemeldet und sofort einen Besprechungstermin vereinbart. Er hat sich dafür viel Zeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
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Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
Anwaltskanzlei Zecher, König-Wilhelm-Str. 56, 74360 Ilsfeld 6919.7115949996 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
aus 18 Bewertungen Herr Dr. Zecher hat mich in der Erbsache, hervorragend und kompetent vertreten. Wenn es auch eine sehr langwierige … (20.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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