3.880 Anwälte für Erbrecht | Seite 154

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Wunsch
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Wunsch
WUNSCH KANZLEI, Florian-Geyer-Str. 32, 71034 Böblingen 6925.882201853 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Ute Wunsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 45 Bewertungen Obwohl Frau Wunsch und ich 100km voneinander getrennt waren und wir fast ausschließlich über E-Mail korrespondiert … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Mayer
Rechtsanwältin Tatjana Mayer
Rechtsanwaltskanzlei Mayer, Bahnhofplatz 7, 82054 Sauerlach 7133.8827888439 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Tatjana Mayer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja Mai
Kanzlei Maja Mai, Friedrich-Engels-Ring 52e, 17033 Neubrandenburg 6907.9435288875 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Maja Mai - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Avvocato und Rechtsanwalt Massimiliano Condò
Avvocato und Rechtsanwalt Massimiliano Condò
COELER LEGAL Rechtsanwälte, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg 6719.6408820845 km
Erbrecht • Internationales Recht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Avvocato und Rechtsanwalt Massimiliano Condò
aus 6 Bewertungen Ich (als Gläubiger) habe Herrn RA Condò wegen eines Forderungseinzugs (vorgerichtliches Anschreiben mit anschließender … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
BICKENBACH - Rechtsanwaltskanzlei, Logenstr. 8, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.6439379164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Roeske
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Roeske
Rechtsanwaltskanzlei Roeske, Lindenstr. 76, 10969 Berlin 6975.3044448131 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Roeske ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 102 Bewertungen Wir haben uns bereits mehrfach von RA Roeske anwaltlich vertreten lassen und so auch dieses Mal: Anwaltliche Kompetenz … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lommer
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lommer
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lommer im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dusan Vujicic
Advokat Dusan Vujicic, Brankova 13/3, 11000 Belgrad, Serbien 7888.0162145176 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dusan Vujicic - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(02.07.2023) Herr Vujicic erklärte mir einige rechtliche Dinge zum Imobilienkauf in Serbien als Ausländer. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Würtenberger
Rechtsanwalt Markus Würtenberger
Markus Würtenberger Rechtsanwalt, Margaretenstr. 10, 93047 Regensburg 7100.0010120148 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Würtenberger im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weng
Rechtsanwalt Martin Weng
Kanzlei Weng & Birmili, Lederstr. 134, 72764 Reutlingen 6949.6343534923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Weng – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(31.07.2020) Ok
Profil-Bild Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle
sehr gut
Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle
Rechtsanwälte Dr. Grund & Grund, Räuchle, Besazza-Sulser, Goethestr. 61, 79100 Freiburg im Breisgau 6889.9211580586 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 19 Bewertungen Der Vorgang wurde mir bestätigt und meine Beunruhigung beruhigt (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Herr
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Herr
Kanzlei Königstraße, Königstr. 64, 70173 Stuttgart 6930.9486140788 km
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Kerstin Herr bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Sehr geehrte Frau Herr, nochmals vielen Dank für die tolle Unterstützung. Sie haben uns sehr weitergeholfen. Mit … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Anne Stüber
Kanzlei Diana Anne Stüber, Rudolf-Breitscheidstr. 14, 16816 Neuruppin 6917.271855968 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Anne Stüber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(02.10.2023) Schneller Rückruf, sehr geduldig, sehr kompetent. Ich weiß jetzt, wie ich weiter vorgehen kann. Vielen herzlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ulbrich
Rechtsanwalt Michael Ulbrich
Roth & Ulbrich Rechtsanwälte, Hauptstr. 22, 67677 Enkenbach-Alsenborn 6810.9330658755 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Sportrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ulbrich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(28.03.2023) Sehr freundliche und vor allem kompetente Beratung/Vertretung durch Herrn Ulbrich. Kann ich zu 100% weiterempfehlen. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Juckeland
Rechtsanwalt Harald Juckeland
Kanzlei Harald Juckeland, Lampestraße 6, 04107 Leipzig 6982.4780514526 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Harald Juckeland
(13.06.2023) Sachliche Vorgehensweise betreffend Vergleich zum richtigen Zeitpunkt
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Kunz
Fachanwaltskanzlei Annette Kunz, Teisendorferstraße 26, 83364 Neukirchen 7212.0202910382 km
Ich nehme Sie mit Ihren Probleme ernst und biete Ihnen eine individuelle Beratung. Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept zur Lösung Ihres Falles.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Annette Kunz
(08.08.2021) Ich habe nur gute Erfahrungen mit Frau Kunz gemacht. Frau Kunz hat sich für mich eingesetzt und gut beraten. Immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schweyer
Schweyer | Andres Rechtsanwälte, Hugo von Königseggstr. 11, 87534 Oberstaufen 7054.2907847198 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schweyer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sara Haußleiter
Kanzlei cumlege, Ramersdorfer Str. 1, 81669 München 7123.0772899362 km
Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Sara Haußleiter
aus 6 Bewertungen Ms. Haussleiter was/is extremely professional and very understanding of my concerns with both the Jugendamt and the … (03.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Meixner
Rechtsanwalt Stefan Meixner
LBM Rechtsanwälte, Isartorplatz 5, 80331 München 7119.9482201395 km
Fachanwalt Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Meixner
aus 8 Bewertungen Nach dem Verlust eines geliebten Menschen ist die Umsetzung eines Testaments im Sinne des Erblassers und den … (03.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Machens
Rechtsanwältin Angela Machens
Kanzlei Machens, Alexanderstraße 124, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.094884124 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mediation • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Angela Machens ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Lesch
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Lesch
Kanzlei Lesch, Judengasse 18a, 96450 Coburg 6958.6309761276 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Lesch bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Wir hatten schon andere Themen mit RA Herrn Lesch (auch mit RA Frau Lesch-Lasaridis). Die Beratung war gut und … (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwaltskanzlei Trenczek, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin 6968.6937614706 km
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Trenczek gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mager
Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Siebert
Kanzlei Jens-Uwe Siebert, Martin-Schwantes-Straße 64, 39245 Gommern 6908.4641729213 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Siebert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.