3.886 Anwälte für Erbrecht | Seite 150

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Profil-Bild Abogada Rita Alcover Falomir
Abogada Rita Alcover Falomir
Löber Steinmetz & García, Carrer dels Caputxins (Edificio Europa), 3-4 º A, 07002 Palma de Mallorca, Spanien 7004.2193555347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsanwältin Frau Abogada Rita Alcover Falomir ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
Kanzlei Dr. Bäcker Dr. Dohnau, Bahnhofstr. 28, 58095 Hagen 6684.3667552206 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
(07.08.2023) Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Bäcker hat einen Gesellschaftsvertrag nach unseren Bedürfnissen entworfen, hat alle …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
Kanzlei Ilse Süllmann-Zieger, Im Engler 11, 65830 Kriftel 6814.2981550834 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Ich bin von Frau Süllmann-Zieger in einer komplizierten Lage mit Erbschaft, Schenkung und Bankguthaben sehr kompetent … (29.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wenni
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Wenni
WK Rechtsanwälte, Dammstr. 18, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6846.1101326383 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Wenni gerne zur Verfügung
aus 37 Bewertungen Die Probleme mit meiner Bank wurden sehr schnell und zu meiner besonderen Zufriedenheit gelöst. Gibt doch noch … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Lampe
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Lampe, Ziegelaustr. 6, 97080 Würzburg 6920.4436475161 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Daniela Lampe
aus 24 Bewertungen Sehr gute Aufklärung der Sache (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Brunnhuber
Rechtsanwalt Karl Brunnhuber
BRUNNHUBER RECHTSANWÄLTE, Sauerlacher Str. 48, 82515 Wolfratshausen 7123.1934616245 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Karl Brunnhuber
(04.09.2018) In der Kanzlei wurde ich supernett empfangen. Mein Anliegen wurde sofort bearbeitet, ich wurde immer auf dem Laufenden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Trube
sehr gut
Kanzlei Manuel Trube, Langgasse 7, 88662 Überlingen 6987.8088339923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Manuel Trube - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 19 Bewertungen Der Rechtsanwalt Herr Trube ist zu über 100 Prozent ein Kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt für … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Dommisch
Rechtsanwalt Ralph Dommisch
Baier & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte, Judengasse 3, 98574 Schmalkalden 6901.4721849987 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph Dommisch ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(07.03.2024) Hier ist man gut aufgehoben und beraten. Ich kann Herrn Dommisch und das gesamte Team nur empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Immer aufmerksam“
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
aus 18 Bewertungen Frau Dr. Sonntag half schnell und unbürokratisch in einer Rechtsangelegenheit weiter. Der telefonische Ratschlag … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrun von Freymann
Rechtsanwältin Sigrun von Freymann
Kanzlei Sigrun von Freymann, Zingsheimstraße 8, 53359 Rheinbach 6691.8639132066 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sigrun von Freymann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Olschar
Rechtsanwalt Christian Olschar
Olschar & Partner Rechtsanwaltskanzlei Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 22 a, 94032 Passau 7210.3910984606 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Olschar
aus 5 Bewertungen Herr Olschar unterstütze mich mit Rat und Tat bei einer arbeitsrechtlichen Problemstellung (Kündigung des … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Lingnau
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Lingnau
Lingnau Rechtsanwälte, Witzlebenstr. 31, 14057 Berlin 6969.1880918738 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Lingnau unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 95 Bewertungen Herr Lingnau ist ein sehr zuverlässiger und kompetenter Anwalt. Ich war sehr zufrieden mit seiner Verteidigung und … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Müller-Rohrhirsch
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Müller-Rohrhirsch
Berger & Faoual Rechtsanwälte, Syrlinstr. 35, 89073 Ulm 7003.4165708372 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Katrin Müller-Rohrhirsch
aus 102 Bewertungen Frau Müller- Rohrhirsch ist eine sehr freundliche und empathische Anwältin, die es versteht, sich auf ihr Gegenüber in … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wintzer
Rechtsanwältin Katrin Wintzer
Rechtsberatung Waltershausen- Rechtsanwälte Wintzer & Schaller PartG mbB, Bremerstraße 9, 99880 Waltershausen 6897.8253758001 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Wintzer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(18.05.2022) Kurzfristige unkomplizierte und kompetente Beratung -vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz
Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz
Rechtwerk GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Chemnitzer Str. 20, 63452 Hanau 6840.4804911227 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kiesel
Rechtsanwalt Sven Kiesel
Dr. Schur & Partner, Otto-Hahn-Str. 48, 89584 Ehingen (Donau) 6993.1319120671 km
Das Leben spielt wie es spielt. Ich bin Ihr Partner - auch in schwierigen Zeiten.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Kiesel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(12.10.2022) Herr Kiesel hat mir sehr bei dem Erbe meiner Mutter geholfen. Vielen Dank Herr Kiesel ohne Sie hätte ich das nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Brieger
Rechtsanwalt Stefan Brieger
Brieger Rechtsanwaltskanzlei, Pistoriusstraße 149, 13086 Berlin 6976.3082255269 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Brieger
(22.06.2020) Hat sich von stets klar zu Kosten und Aussichten des Falls geäußert. Freundliche und verbindliche Kommunikation.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Seidel
Kanzlei Alexander Seidel, Schulstr. 6, 90542 Eckental 7012.4881447025 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Seidel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen. Das komplette Team ist sehr nett, Herr Seidel sehr kompetent, sogar die … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler
sehr gut
Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler
Kanzlei für Erbrecht, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8197616564 km
Sage nicht, Du kennst einen Menschen, bevor Du ein Erbe mit ihm geteilt hast. (Lavater)
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler
aus 49 Bewertungen Shr kompetent und hilfsbereit (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Gromnitza
Rechtsanwalt Frank Gromnitza
Kanzlei Frank Gromnitza, Wilhelmstr. 2, 45699 Herten 6652.4906383964 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Frank Gromnitza
aus 8 Bewertungen Ich war zum Erstgespräch bei ihm, da ich einen (ungerechtfertigten) Mahnbescheid der LEG-Wohnen erhalten habe. Hr. … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Gießler
Rechtsanwalt Matthias Gießler
Rechtsanwälte Gießler & Sander GbR, Bilholtstr. 38, 59399 Olfen 6661.2016462821 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Gießler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(20.04.2019) seriös, kompetent, kommunikativ.
Profil-Bild Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
Rechtsanwalt Dorsemagen, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.1440665749 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
aus 6 Bewertungen Kenne Herrn Dorsemagen seit 20 Jahren. Er hat mich auf vielen Rechtsgebieten immer sehr erfolgreich vertreten. Kann in … (19.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Stöbe
Rechtsanwalt Christian Stöbe
Kanzlei Stöbe, Schönfließer Str. 4, 10439 Berlin 6973.29910154 km
Erbrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Stöbe ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Cristina Neagu
Rechtsanwältin Cristina Neagu
Anwaltskanzlei "Cristina Neagu", Str. Florimund Mercy 7, 300085 Timișoara, Rumänien 7870.847776466 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Cristina Neagu hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(05.04.2024) Sehr gute und schnelle Kommunikation, einige der wichtigsten Eigenschaften für eine Remote-Zusammenarbeit.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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