3.869 Anwälte für Erbrecht | Seite 156

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Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Wolter
sehr gut
Rechtsanwältin Eva Wolter
Rechtsanwaltskanzlei Eva Wolter, Amalienstr. 21, 76133 Karlsruhe 6868.5804532269 km
In Rechtssachen stehe ich zuverlässig an Ihrer Seite.
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Wolter ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 71 Bewertungen Es war schnell und unkompliziert möglich einen Termin zu bekommen. Frau Wolter, war sehr zugewandt und fachkompetent … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häusele
Rechtsanwalt Michael Häusele
Anwaltskanzlei Hubich, Häusele & Trautner, Raudtener Str. 11, 90475 Nürnberg 7019.2510159855 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Häusele ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Notar Roland Horsten
sehr gut
Notar Roland Horsten
HORSTEN Ihr Notar in Wetzlar, Am Leitz-Park 4, 35578 Wetzlar 6793.157857614 km
Einfach. Richtig. Wir sind eine auf notarielle Dienstleistungen spezialisierte Kanzlei im schönen Wetzlar. Wir mögen es unkompliziert und sprechen Ihre Sprache.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Rechtsanwalt Herr Notar Roland Horsten hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 66 Bewertungen Die Ausführungen wurden sachlich, auch für Laien verständlich vorgetragen. Auch bei Nachfragen wurde ausführlich … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
sehr gut
Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
RMA|Studio Legale, Via Visconti di Modrone, 18, Mailand, Italien 7122.228091596 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 15 Bewertungen Herr Gebhard hat mich bezüglich meines Anliegens in Mailand beraten und hat nicht nur einen großartigen Job gemacht, … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Zischke
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Kanzlei Dagmar Zischke, Hummelsbütteler Landstr. 12, 22335 Hamburg 6717.8142205058 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Zischke – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Frau Zischke konnte uns zwar nicht helfen und hat die Gründe dafür sehr gut deutlich machen können. Dabei hat Sie sich … (08.04.2022)
Profil-Bild Fachanwältin Mediatorin Coach Birgit Lübke
Fachanwältin Mediatorin Coach Birgit Lübke
Kanzlei Birgit Lübke, Hohe Str. 9, 30449 Hannover 6767.0722974667 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin Mediatorin Coach Birgit Lübke bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(04.04.2024) Eine sehr angenehme Atmosphäre und sehr kompetente Beratung. Auch fragen rechts und links waren kein Problem. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Neff
sehr gut
Rechtsanwältin Patricia Neff
Flegler · Hoffmann · Neff, Robert-Koch-Str. 8, 68519 Viernheim 6851.2052812745 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Patricia Neff
aus 19 Bewertungen Ich erhielt eine sehr gute Erstberatung von einer sehr empathischen Frau Neff. Ich kann sie uneingeschränkt weiter … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwaltskanzlei Trenczek, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin 6968.6937614706 km
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Dürichen
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Rechtsanwältin Christina Dürichen
Rechtsanwaltskanzlei Duerichen, Gerbergasse 4, 01662 Meißen 7057.7620763686 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Dürichen
aus 13 Bewertungen Ich habe mich für Frau Dürichen als Anwältin auf Empfehlung einer ehemaligen Kollegin hin entschieden. Ich wurde von … (09.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari
sehr gut
Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari
Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari, Kasernenstr. 8-10, 53111 Bonn 6694.3335620306 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 98 Bewertungen Herr Vezzari setzt sich sehr für seinen Mandaten ein und berät umfassend, ehrlich und verständlich. Ich habe mich gut … (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Müggenburg
Kanzlei Doris Müggenburg, Ueckerstr. 52, 17373 Ueckermünde 6941.435043834 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Müggenburg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Eine sehr gute Anwältin... Auf jedenfall Empfehlenswert. Danke für alles. (27.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mortsch
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mortsch
Kanzlei Mortsch, Schloßstr. 11, 07407 Rudolstadt 6954.7598301585 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Daniel Mortsch
aus 18 Bewertungen Es ist nicht nur die rein juristische Sachkenntnis, die beeindruckend ist, sondern die Persönlichkeit des Anwalts, der … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margret Neuhaus
Rechtsanwältin Margret Neuhaus
Kanzlei Neuhaus, Westfalendamm 241, 44141 Dortmund 6679.172233401 km
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Margret Neuhaus gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sergej Rogal
sehr gut
Rechtsanwalt Sergej Rogal
rogal.law, Konstanzer Straße 57, 10707 Berlin 6970.8885466724 km
Das Leben bringt immer Ungeahntes hervor, gerade deshalb wird in meiner Kanzlei Wert auf umfassende, individuelle Rechtsberatung gelegt, um Sie in allen Lebenslagen zuverlässig zu unterstützen.
Strafrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sergej Rogal vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich hatte ein Problem mit meinem abgelaufenen Vespa-Nummernschild, das bereits seit ein paar Tagen überfällig war und … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Grade
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Rechtsanwältin Hanna Grade
Janzen Rechtsanwälte, Tibarg 38, 22459 Hamburg 6713.9626940541 km
Primäres Anliegen ist es, mit Ihnen gemeinsam eine optimale und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle Lösungsstrategie für Ihr Rechtsproblem zu erarbeiten.
Erbrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hanna Grade vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Ich Mathias Daburger kann nur Posetives zu Frau Greda berichten.Die Erklärungen sind einfach Super,Mann kann diese … (28.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Werner Ditton
Kanzlei Michael Werner Ditton, Mannheimer Str. 40, 76676 Graben-Neudorf 6865.9536130063 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Werner Ditton
(04.10.2021) Ich bin seit Jahren Klient von Herrn Ditton und er hat mich in unterschiedlichsten rechtlichen Situationen sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
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Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
Kanzlei Fülleborn, Bruchsaler Str. 18, 68753 Waghäusel 6864.3713269402 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn, beantwortet und bearbeitet Fragen und Anliegen zeitnah und sehr höflich und … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Sehr bemüht und kompetent (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Feller
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Rechtsanwalt Andreas Feller
Rechtsanwaltskanzlei Feller, Mercatorstraße 32, 60316 Frankfurt am Main 6826.1415523927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Feller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Erstklassige Arbeit. Schnell und zuverlässig. Ich würde diese Kanzlei auf jeden Fall wieder einschalten im Falle eines … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Simon
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Rechtsanwaltskanzlei Sven Simon, Hermannstraße 13, 08451 Crimmitschau 7012.6317177613 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Simon ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 35 Bewertungen Bin ordentlich beraten und vertreten wurden (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina-Anja Giese
Rechtsanwältin Christina-Anja Giese
Kanzlei für Familien- und Erbrecht Christina-Anja Giese, Hochfeld 8, 82343 Pöcking 7112.5022876829 km
Fragen stellen ist der Anfang, Lösungen finden der Erfolg!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina-Anja Giese
aus 7 Bewertungen Ich habe im Zuge meiner Scheidung Frau Rechtsanwältin Giese kontaktiert. Sie hat mich sehr empathisch, kompetent, … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Bach
Rechtsanwältin Susanne Bach
Kanzlei Susanne Bach, Bertolt-Brecht-Weg 45, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.3276434396 km
Ich verstehe mich als Dienstleisterin und möchte, dass Sie sich bei mir bestens aufgehoben fühlen. Dazu gehört für mich vor allem fachliche Kompetenz sowie Verständnis für die jeweilige Situation.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Bach
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Schulz
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Rechtsanwältin Carmen Schulz
Kanzlei Schulz, Feldbuschwende 2, 30539 Hannover 6775.4564364891 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Carmen Schulz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen Frau Schulz hat mir meine Fragen sehr kompetent am Telefon beantwortet und mich an einen Notar verwiesen. (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Krull
Rechtsanwalt Tobias Krull
SHK Anwaltspraxis, Süderstr. 75, 24955 Harrislee 6620.6692884478 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Tobias Krull
aus 9 Bewertungen Ich fühle mich sehr wohl und total gut aufgehoben bei Herrn Krull! Nicht nur, dass er sehr kompetent ist, sondern er … (02.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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