3.869 Anwälte für Erbrecht | Seite 157

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Profil-Bild Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
sehr gut
Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát (RA in Tschechien) - BRACH LEGAL, Roztylská 1860/1, Prag 14900, Tschechien 7186.8173052563 km
Vertrauen verbindet
Strafrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • IT-Recht • Erbrecht • Verfassungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist seit einem Jahr bei mir, hat mir mit Begeisterung geholfen, alles gut gemacht und mir geholfen, in … (10.01.2024)
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Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Seifert & Schmitz Eurolegalis - Die Kanzlei, Avenida Venezuela Nr. 4, Lokale 2-3, 4, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6106.0741830778 km
Der Rechtsanwalt muss vor entstehen des Rechtsgeschäftes zu Rate gezogen werden (man muss vorbeugen), anstatt danach diese Nichtberatung zu bereuen.
Erbrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die Anliegen wurden zur vollsten Zufriedenheit und zügig bearbeitet. Kann den Herrn … (07.11.2023)
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
HSV Rechtsanwälte, Marktstr. 17/19, 70372 Stuttgart 6931.9007746567 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Hesterberg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Gernot Frietzsche
Rechtsanwalt Gernot Frietzsche
Frietzsche Rechtsanwälte, Rheinstr. 40-42, 64283 Darmstadt 6836.8752937789 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gernot Frietzsche
(19.08.2022) Wir fühlten uns bei Herrn Rechtsanwalt Frietzsche und seinen Mitarbeitern rundum sehr gut aufgehoben. Durch Herrn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kimmig
Rechtsanwalt Martin Kimmig
Anwaltskanzlei Kimmig + Heubes, Turmstr. 37, 79539 Lörrach 6898.7771363246 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Kimmig
aus 5 Bewertungen Schnelle Bearbeitung !!! (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
Anwaltskanzlei Sommerfeld, In der Fuchskaule 17, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0953805768 km
Rechtsberatung heißt auch: Prozesse vermeiden helfen! Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch für eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sommerfeld unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 70 Bewertungen Herr Sommerfeld hat mich in meiner Scheidung vertreten..Obwohl es kompliziert war, da mein Mann im Ausland lebt und er … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hansen
sehr gut
Jürgen Hansen Rechtsanwalt, Liebertwolkwitzer Markt 10, 04288 Leipzig 6990.7800554913 km
Ihr Partner in allen Rechtslagen - Wir kämpfen für Ihr Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hansen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Herr hansen ist ein super Anwalt. Wieder einmal gut beraten und geholfen. Auch ein positives Lob an seine Sekretärin (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Braun
Rechtsanwältin Kristin Braun
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.478034034 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Kristin Braun hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Wegmann
Rechtsanwältin Heike Wegmann
Wegmann & Wegmann, Kehrstr. 43, 41334 Nettetal 6608.5425688129 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Wegmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen “Habe heute den Beschluss der Scheidung erhalten, und möchte mich in diesem Zuge für die Zusammenarbeit mit Ihnen … (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Erbrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Blank ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Ihm
Rechtsanwältin Carmen Ihm
Rechtsanwältin Carmen Ihm, Ludwigstr. 11 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.1375933034 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Carmen Ihm ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(23.01.2023) Ein perfekter Anwalt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Stöhr
sehr gut
Rechtsanwältin Anette Stöhr
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Anette Stöhr - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Frau RA Stöhr hat mich vor dem LSG mit bester anwaltlicher Gründlichkeit vertreten und ein jahrelanges Verfahren … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Jersch
Rechtsanwalt Rainer Jersch
Kanzlei Rainer Jersch, Limburger Str. 34, 35781 Weilburg 6779.6095457698 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Jersch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(01.09.2022) korrekte Beratung in Rechtsfragen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Rechtsanwaltskanzlei Christoph Brede, Kupferdreher Str. 145, 45257 Essen 6659.1856821683 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Wollinger
Rechtsanwältin Diana Wollinger
Kanzlei Diana Wollinger, Am Glockenturm 6, 63814 Mainaschaff 6857.7879370662 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Wollinger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(11.08.2021) Die Themen die man mit einem Anwalt besprechen will, werden in den meisten Fällen eher unerfreulicher Natur sein. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Saathoff
sehr gut
Rechtsanwalt Saathoff, Julianenburger Straße 25, 26603 Aurich 6576.8568333601 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Arno Saathoff
aus 35 Bewertungen Ich kann Herr'n Saathoff nur weiterempfehlen, er hat mich über 1 Jahr in mehreren Verfahren vertreten. In dieser … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A
Christina Brammen, Kortumstrasse 68, 44787 Bochum 6662.9222465279 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(22.04.2024) Mrs. Brammen knows her job very well and she acts very fast . She is very friendly and supports her clients. I suggest …
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Scheer
Rechtsanwalt Maximilian Scheer
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Burgstraße 13, 33142 Büren 6740.8688083352 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Maximilian Scheer
Profil-Bild Rechtsanwältin Oleksandra Cofala
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Rechtsanwaltskanzlei Cofala, Konrad-Adenauer-Allee 33, 86150 Augsburg 7063.2774833522 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Oleksandra Cofala gerne zur Verfügung
aus 63 Bewertungen Ich habe für meine Unterhalts-Einforderung und anstehende Scheidung einen Anwalt/Anwältin benötigt. Aus den vielen … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alois Biebl
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Rechtsanwalt Alois Biebl
Kanzlei Biebl Baumann Pengler Thierack, Lappersdorfer Straße 18, 93059 Regensburg 7099.4751895461 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Alois Biebl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Herr Biebl ist von Anfang an sehr fokussiert an einen sehr umfangreichen Erbrechtsfall herangegangen und hat mich in … (02.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kretschmer
Rechtsanwalt Martin Kretschmer
Rochlitz - Kretschmer - Vogel Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Straße des Friedens 23, 99094 Erfurt 6922.0053719401 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Kretschmer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Gaede
Rechtsanwältin Martina Gaede
GAEDE Rechtsanwälte-Fachanwälte, Friederich-Wilhelm-Str. 7, 63607 Wächtersbach 6855.8164648001 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Martina Gaede für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Huysmann-Kühne
Rechtsanwältin Katja Huysmann-Kühne
Huysmann-Kühne, Frankenwall 11, 18439 Stralsund 6855.6318559272 km
Besser gleich zur Rechtsanwältin!
Erbrecht • Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Katja Huysmann-Kühne ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(15.07.2022) Bisher alles positiv. Anhörung Beratungshilfe usw. Noch nicht abgeschlossen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grzimek
Grzimek, Wegelein & Partner Rechtsanwälte, Joachimsthaler Straße 15, 10719 Berlin 6971.7018104703 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Grzimek
(06.05.2022) Świetny prawnik. Polecam serdecznie.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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