3.919 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Yassine Yamoun
Maitre Yassine Yamoun, Avenue Sidi Abbes Djerba Büro Nr C Houmt Souk 4180, Tunesien 7964.5838261663 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Yassine Yamoun hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Bisher zeigt er sich, kompetent, freundlich, pünktlich und motiviert. Wir werden sehen ob es zu einem erfolgreichen … (26.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Blaumer
sehr gut
anwaltantwort.de, Rotkreuzplatz 2 a, 80634 München 7115.721131087 km
Man löst keine Probleme, indem man sie aufs Eis legt ( Winston Churchill)
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Blaumer
aus 21 Bewertungen Ich danke Ihnen sehr für Ihre offenen und ehrliche Worte. Danke dafür. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
Kanzlei Professor Dr. Martin, Parkstr. 33, 65549 Limburg an der Lahn 6772.1752092692 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
aus 17 Bewertungen Hatten umfangreiche Fragen zum Erb- und Familienrecht. Wurden top beraten und weiter betreut. Gerne wieder (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Flegel
Kleymann, Karpenstein & Partner mbB, Philosophenweg 1, 35578 Wetzlar 6791.1090556574 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Flegel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Bin sehr zufrieden . (24.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Biernert
Rechtsanwältin Katja Biernert
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7490627289 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Katja Biernert
(11.11.2023) Sehr gute Beratung, gute Kontaktaufnahme, professionelle Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre M. Knapp
Kanzlei Knapp - Recht § Steuern, Bismarckallee 2 A, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1374908481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Andre M. Knapp vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(01.07.2022) Herr Rechtsanwalt Knapp ist ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Krüger
Rechtsanwalt Ingo Krüger
KANZLEI KRÜGER, Erich-Bammel-Weg 1, 38446 Wolfsburg 6828.7426602814 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Ingo Krüger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(02.03.2020) Sehr gute Rechtsberatung, äußerst konstruktiver und zielführender Vorort-Termin, hervorragende Kommunikation in allen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann
Friederici und Partner Rechtsanwälte, Chilehaus A - Fischertwiete 2, 20095 Hamburg 6720.7159851964 km
Pragmatische und einfache Lösungen für komplexe Rechtsfragen
Internationales Recht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(24.06.2023) Herr Dr. Oppermann hat die Erbschaft meines in Spanien verstorbenen Vaters abgewickelt. Auf Anrufe oder E-Mails von …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kergl
Kanzlei Kergl, D.-Martin-Luther-Strasse 15, 93047 Regensburg 7100.5960434551 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Kergl für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(06.12.2020) sehr offen und pragmatisch. Vermittelt die Bereitschaft sich für mein Problem einzusetzen
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Scheibig
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Scheibig
Kanzlei Marion Scheibig, Flach-Fengler-Str. 74, 50389 Wesseling 6682.3665889027 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Marion Scheibig
aus 26 Bewertungen Frau Scheibig ist kompetent, sehr engagiert und Durchsetzungsstark. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben … (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach
SEEBACH FREY & PARTNER, Querallee 36, 34119 Kassel 6809.2342280085 km
Fachanwältin Erbrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich bin tatsächlich Sprachlos. Es gibt keine passende Sätze sie und Ihre Art und Weise der Arbeit zu beschreiben. Sie … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
Kanzlei Bahner, Vestri-Garðsauki 0, Hvolsvöllur 861, Island 4778.2070341754 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane L. Bahner – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
(21.09.2021) Frau Bahner ist schnell, engagiert und sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Wegner-Ehninger
sehr gut
Rechtsanwälte Wegner-Ehninger& Wegner, Solinger Str. 18, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6665.6506179553 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Wegner-Ehninger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Sehr positive und kompetente Beratung von Frau Wegner-Ehninger die letzendlich zur Beilegung des Streites mit der … (02.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M. ist von 26.04.2024 bis 09.05.2024 nicht verfügbar.
HSP RECHT Würzburg & Partner mbB I Notar, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf 6649.0981681448 km
Die Qualität anspruchsvoller Rechtsberatung liegt in der zielorientierten und aktiven Ausgestaltung der rechtlichen Belange jedes einzelnen Mandanten – unabhängig und individuell.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
aus 48 Bewertungen Herr Anwalt Würzburg hat mich über eine Beratung einer Schenkungssteuer aufgeklärt. Meine Fragen wurden sehr … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Ivankovic
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Ivankovic
Rechtsanwälte Rudolf, Goldschadt und Kollegen, Gymnasiumstr. 25, 85049 Ingolstadt 7072.6474566471 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Vanessa Ivankovic vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 46 Bewertungen In einer Baurecht Angelegenheit bezüglich unseres Neubaus wurden wir durch Frau Ivankovic sehr kompetent vertreten. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Kanzlei Quahl-Rux & Pelzer, Salomon-Goldschmidt-Str. 10, 16225 Eberswalde 6980.9804219405 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
(06.02.2023) Präzise Erklärungen!
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Schulz
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Schulz
Kanzlei Schulz, Feldbuschwende 2, 30539 Hannover 6775.4564364891 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Carmen Schulz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 21 Bewertungen Frau Schulz hat mir meine Fragen sehr kompetent am Telefon beantwortet und mich an einen Notar verwiesen. (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(13.03.2022) Schnelle und vollständige Antwort
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Kanzlei Claudia Weinmann, Hangweg 2, 71229 Leonberg 6919.3807195487 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Weinmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Orsini und Rosenberg Rechtsanwälte, Annagasse 8, 1010 Wien, Österreich 7412.6063622209 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
aus 9 Bewertungen Wie aus der Pistole geschossen kommt ein kompetenter Ratschlag in einer sehr vertrackten Vorkaufsrechtsfrage wo andere … (09.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Nickel
Rechtsanwalt Gerhard Nickel
Kanzlei Gerhard Nickel, Marktplatz 10, 73614 Schorndorf 6951.5583352036 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerhard Nickel
(28.05.2021) sehr kompetente und freundliche Beratung. Herr Nickel hat uns vor vielen Jahren schon mal in einem Rechtsfall …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Drösser
Rechtsanwalt Christoph Drösser, Gumbertstr. 137, 40229 Düsseldorf 6654.0730778009 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Drösser bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Alles gut (26.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes
sehr gut
Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes
Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes, Bürgermeister-Smidt-Straße 82, 28195 Bremen 6675.2107260706 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Sehr gutes Erstgespräch, sehr sympathisch, sehr intelligent. Ich kann Frau Coordes nur weiter empfehlen, denn Sie ist … (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Elisabeth Zettner, Angerstr. 33, 94227 Zwiesel 7170.1660374143 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner gerne zur Verfügung
(02.11.2023) Ich kann Frau Zettner sehr weiterempfehlen, sie ist eine gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Wir …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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